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Bildimpressionen zum Staatsrechtlichen Forum 2016

Im einführenden Vortrag gab Prof. Dr. Eva Schumann von der Universität Göttingen einen Überblick zu den Entwicklungen der Leitbilder in der Familienpolitik von 1980 bis in die Gegenwart.

Im einführenden Vortrag gab Prof. Dr. Eva Schumann von der Universität Göttingen einen Überblick zu den Entwicklungen der Leitbilder in der Familienpolitik von 1980 bis in die Gegenwart.

Im einführenden Vortrag gab Prof. Dr. Eva Schumann von der Universität Göttingen einen Überblick zu den Entwicklungen der Leitbilder in der Familienpolitik von 1980 bis in die Gegenwart.


Prof. Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth leuchtete in seinem Vortrag die grundrechtsdogmatischen Direktiven für die Familienpolitik und die Familienförderung aus. Er betonte vor allem, dass nicht vorschnell Verfassungsverstöße diagnostiziert werden sollten und mahnte die Achtung der Gestaltungsfreiheit der Träger des Grundrechts an.

Prof. Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth leuchtete in seinem Vortrag die grundrechtsdogmatischen Direktiven für die Familienpolitik und die Familienförderung aus. Er betonte vor allem, dass nicht vorschnell Verfassungsverstöße diagnostiziert werden sollten und mahnte die Achtung der Gestaltungsfreiheit der Träger des Grundrechts an.

Prof. Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth leuchtete in seinem Vortrag die grundrechtsdogmatischen Direktiven für die Familienpolitik und die Familienförderung aus. Er betonte vor allem, dass nicht vorschnell Verfassungsverstöße diagnostiziert werden sollten und mahnte die Achtung der Gestaltungsfreiheit der Träger des Grundrechts an.

Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg untersuchte vor allem, welche Rolle dem Staat bei der Förderung der Familien und der Wahrung des Kindeswohls zukommen sollte. Er betonte vor allem die Subsidiarität des staatlichen Wächteramtes.

Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg untersuchte vor allem, welche Rolle dem Staat bei der Förderung der Familien und der Wahrung des Kindeswohls zukommen sollte. Er betonte vor allem die Subsidiarität des staatlichen Wächteramtes.

Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg untersuchte vor allem, welche Rolle dem Staat bei der Förderung der Familien und der Wahrung des Kindeswohls zukommen sollte. Er betonte vor allem die Subsidiarität des staatlichen Wächteramtes.

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersorf von der Leibniz-Universität Hannover widmte sich in ihrem Vortrag der Frage, wie der Staat die berufliche Chancengerechtigkeit von Mann und Frau als Ziel der Familienpolitik umsetzen kann. Dabei betonte sie besonders den „Nachholbedarf“ im Bereich der Gleichstellung von Frauen im beruflichen Alltag.

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersorf von der Leibniz-Universität Hannover widmte sich in ihrem Vortrag der Frage, wie der Staat die berufliche Chancengerechtigkeit von Mann und Frau als Ziel der Familienpolitik umsetzen kann. Dabei betonte sie besonders den „Nachholbedarf“ im Bereich der Gleichstellung von Frauen im beruflichen Alltag.

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersorf von der Leibniz-Universität Hannover widmte sich in ihrem Vortrag der Frage, wie der Staat die berufliche Chancengerechtigkeit von Mann und Frau als Ziel der Familienpolitik umsetzen kann. Dabei betonte sie besonders den „Nachholbedarf“ im Bereich der Gleichstellung von Frauen im beruflichen Alltag.

Die abschließende Podiumsdiskussion wurde von Dr. Monika Zimmermann moderiert. Sie widmete sich nach einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Winfrid Kluth der Frage: Gibt es noch ein verfassungsrechtliches Leitbild für Ehe und Familie – oder ist dies eine offene Gestaltungsaufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers? Bei unterschiedlichen Standpunkten in Einzelfragen waren sich die Podiumsteilnehmer vor allem einig, dass in der Familienpolitik zu oft nicht zu Ende gedacht wird. So müssten Kompetenzfragen enger mit Finanzierungsfragen verbunden werden. Es bestand zudem Einigkeit, dass eine größere Flexibilität im privaten Arbeitsmarkt in Bezug auf Teilzeitbeschäftigungen sowie die geichwertige Bezahlung von Männern und Frauen zentrale Bestandteile einer besseren Familienförderung sein müssen.

Die abschließende Podiumsdiskussion wurde von Dr. Monika Zimmermann moderiert. Sie widmete sich nach einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Winfrid Kluth der Frage: Gibt es noch ein verfassungsrechtliches Leitbild für Ehe und Familie – oder ist dies eine offene Gestaltungsaufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers? Bei unterschiedlichen Standpunkten in Einzelfragen waren sich die Podiumsteilnehmer vor allem einig, dass in der Familienpolitik zu oft nicht zu Ende gedacht wird. So müssten Kompetenzfragen enger mit Finanzierungsfragen verbunden werden. Es bestand zudem Einigkeit, dass eine größere Flexibilität im privaten Arbeitsmarkt in Bezug auf Teilzeitbeschäftigungen sowie die geichwertige Bezahlung von Männern und Frauen zentrale Bestandteile einer besseren Familienförderung sein müssen.

Die abschließende Podiumsdiskussion wurde von Dr. Monika Zimmermann moderiert. Sie widmete sich nach einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Winfrid Kluth der Frage: Gibt es noch ein verfassungsrechtliches Leitbild für Ehe und Familie – oder ist dies eine offene Gestaltungsaufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers? Bei unterschiedlichen Standpunkten in Einzelfragen waren sich die Podiumsteilnehmer vor allem einig, dass in der Familienpolitik zu oft nicht zu Ende gedacht wird. So müssten Kompetenzfragen enger mit Finanzierungsfragen verbunden werden. Es bestand zudem Einigkeit, dass eine größere Flexibilität im privaten Arbeitsmarkt in Bezug auf Teilzeitbeschäftigungen sowie die geichwertige Bezahlung von Männern und Frauen zentrale Bestandteile einer besseren Familienförderung sein müssen.

Hier finden sie das Programm der Veranstaltung:
StaatsForum_3_2016.pdf (67,1 KB)  vom 28.06.2016

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