Lehre
Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2012
Vorlesungen
- Zivilprozessrecht
(Montag, 10-12 Uhr, Hörsaal XXIII [Audimax])
Gegenstand der Vorlesung ist das Erkenntnisverfahren im Zivilprozess. Es handelt sich um Pflichtfachstoff, in den vertiefenden Bereichen um Gegenstände des Schwerpunktbereichs forensische Praxis. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, prozessuale Probleme im ersten juristischen Staatsexamen wie auch in der anschließenden Referendarzeit lösen zu können.
Behandelt werden dabei insbesondere die Organe und Parteien des Zivilprozesses, die Verfahrensgrundsätze, die Sachentscheidungsvoraussetzungen, das Klage- und Beweisverfahren, die Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, die Prozesserledigung ohne Urteil, besondere Verfahrensarten und -lagen, im Überblick auch die Rechtsmittelverfahren.
- Erbrecht
(Mittwoch, 08-10 Uhr im Hörsaal XXII [Audimax])
In der Vorlesung wird der Pflichtfachstoff für die erste juristische Staatsprüfung (nach § 14 Abs. 2 Nr. 1f) behandelt. Danach wird die Kenntnis der wesentlichen Institute des Erbrechts, ihre systematischen Zusammenhänge sowie ihre Zuordnung zu den Normen des Gesetzes verlangt. Zu den wesentlichen Instituten des Erbrechts zählen die gesetzliche Erbfolge, die Universalsukzession, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Testament, Erbschein, Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall sowie die Prinzipien des Pflichtteilrechts.
Seminar zum Verbraucherrecht
In Zusammenarbeit mit dem 69. Deutschen Juristentag (DJT) im September 2012 in München
Im Rahmen des 69. DJT wird sich eine zivilrechtliche Abteilung mit dem Thema „Brauchen Konsumenten und Unternehmen eine neue Architektur des Verbraucherrechts?“ beschäftigen.
Im Rahmen eines Seminars im Sommersemester 2012 möchte ich dieses Thema mit Studierenden behandeln. Die Studierendengruppe wird dann unter Befreiung von den Tagungsgebühren am Juristentag in München teilnehmen. Es wird ein besonderes Zeitfenster für eine Diskussion zwischen Studierenden und Referenten reserviert. Die Studierenden stellen selbst erarbeitete Thesen als Poster-Präsentation (Stellwände) vor und haben dadurch Gelegenheit, ihre eigenen Vorschläge mit Teilnehmern der Abteilung zu diskutieren und gegebenenfalls auch in den Abstimmungsprozess einzubringen.
Eine Vorbesprechung findet am 16. April 2012, 15.00 Uhr in der Dozentenbibliothek ÖffR statt.
Anmeldung und Rückfragen via Christin Hartmann
Themenliste und weitere Informationen
Themenliste.pdf
(27,5 KB) vom 01.02.2012
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2011/2012
Vorlesungen
- Internationales Zivilverfahrensrecht
(Montag 16-18 Uhr im Hörsaal XX [Mel])
Die Internationalisierung und Globalisierung der Rechtsbeziehungen hat in den letzten Jahrzehnten zu einem Ansteigen von Prozessen mit grenzüberschreitender Tatsachengrundlage geführt. Ein solcher Prozess kann nicht allein nach nationalen Verfahrensregeln geführt werden, sondern muss der Bedeutung des Auslandsbezugs gerecht werden: Welches Gericht ist etwa für einen solchen Prozess zuständig? Welche Verfahrensregeln finden Anwendung? Wie ist ein Urteil zu vollstrecken? Der Vertrag von Amsterdam hat in Europa den Weg zu einem einheitlichen europäischen Rechtsraum geebnet, indem auf dem Gebiet des Internationalen Zivilverfahrensrechts die Kompetenz der Gemeinschaftsorgane eröffnet wurde. Dadurch kam es zu weiterer Dynamisierung dieses Rechtsgebietes. Daneben werden auch weltweite Bemühungen um eine Regelung der Internationalen Zuständigkeit und der Vollstreckung erörtert. Kenntnisse im Zivilprozessrecht sind von Vorteil.
- Vollstreckungs- und Insolvenzrecht
(Mittwoch 10-12 Uhr im Hörsaal XIV a/b [Löw])
Die Zwangsvollstreckung dient der Durchsetzung der im Erkenntnisverfahren festgestellten Ansprüche. Das Insolvenzrecht ist Haftungsrecht unter den Bedingungen einer zur Befriedigung der Gläubiger unzulänglichen Masse. Sowohl das Recht der Einzelzwangsvollstreckung als auch das Insolvenzrecht weisen zahlreiche Verbindungen zum materiellen Recht auf. Dies betrifft insbesondere sachenrechtliche Fragen, wie etwa das Schicksal dringlicher Sicherungsrechte. Thema der Veranstaltung sind die Voraussetzungen und der Ablauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie die wichtigsten Rechtsbehelfe in diesem Verfahren. Das Insolvenzverfahrensrecht sowie das materielle Insolvenzrecht werden in Grundzügen behandelt. Die Einbettung materiellrechtlicher Probleme in zwangsvollstreckungs- und insolvenzrechtliche Fragestellungen soll auch zu einer Vertiefung der Kenntnisse im materiellen Recht beitragen.
- Kolloquium zum Zivilprozessrecht
(Montag 12-14 Uhr im Hörsaal B [Mel])
Das Kolloquium ist besonders für Studenten gedacht, die den Schwerpunktbereich "Forensische Praxis" wählen möchten. Es setzt den Besuch der Vorlesung „Zivilprozessrecht“ inhaltlich voraus und vertieft fünfzehn Themenbereiche anhand von aktuellen Problemen. Die Auswahl der Themen versucht einen Kompromiss zwischen besonders examens- relevanten Problemen (z.B. Streitgenossenschaft oder örtliche Zuständigkeit) und besonders praxisrelevanten Fragen (z.B. Darlegungs- und Beweislast oder Versäumnisverfahren).
Pflichtveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichs "Forensische Praxis" (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SPO).
Seminar zum Deutschen und internationalen Zivilprozessrecht
Im Wintersemester 2011/2012 biete ich ein Seminar zum deutschen und internationalen Zivilprozessrecht an. Die Vorbesprechung findet am 17. Oktober 2011 statt. Das Seminar soll als Blockveranstaltung am 13. Januar 2012 abgehalten werden. Zur Themenvergabe wenden sie sich bitte an Frau Hartmann.