Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Laufende Projekte

„Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“

Das Projekt wird in enger Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle und den Universitäten Kassel und Humboldt (Berlin) durchgeführt. Es wird getragen von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und ist verbunden mit der Fortführung des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht (www.reha-recht.de). Instrumente des Projektes sind sozial- und rechtswissenschaftliche Analysen der Reformprozesse, die durch die aktuelle Gesetzgebung veranlasst wurden und werden sowie Maßnahmen der breiten Aufklärung über die gewonnenen Erkenntnisse. Im Fokus steht dabei insbesondere die Sicherung der Nachhaltigkeit von Teilhabeprozessen vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die sich vor allem in der Corona-Krise gezeigt haben. Das Projekt zielt auf Ergebnisse, die sich auf die Entwicklung und Stabilisierung von Teilhabeprozessen auswirken. Wichtige Schwerpunkte liegen in der Aufklärung bezüglich der Herausforderungen, die durch die Digitalisierung verdeutlicht worden sind, in der Entwicklung Barrieren verringernder Maßnahmen sowie der Stärkung der Kompetenzen der verschiedenen Akteur*innen, so dass gerade die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen die betrieblichen und sozialen Umsetzungsprobleme besser bewältigen können.

Zeitraum 01.09.2021 – 31.08.2024

„Begleitung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen der Reha-Fachberatung“

Das Projekt wird in enger Kooperation mit dem Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein durchgeführt. Es wird getragen von der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRVN) und der Knappschaft-Bahn-See (KBS).  Das Projekt untersucht im Rahmen einer Mixed-Method-Studie die sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergebenden Anforderungen an die Reha-Fachberatung. Das Forschungsvorhaben soll im Rahmen einer summativen und formativen Evaluation die Weiterentwicklung des bestehenden Beratungskonzeptes und der umgesetzten Beratungspraxis entsprechend der im BTHG formulierten Anforderungen wissenschaftlich begleiten. Ziel ist es, die DRV Nord und die KBS bei der organisationalen Implementierung des BTHG zu unterstützen und zu überprüfen, inwieweit die inhaltliche Umsetzung in den Beratungsprozess gelingt. Darüber hinaus sollen im Sinn der Verpflichtung nach Teilhabeforschung gemäß Art. 31 UN-BRK, Forschungsdaten generiert werden, die es ermöglichen die Bedingungen für selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu analysieren.

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