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Gemeindereform

Lehrstuhl für Öffentliches Recht berät Landesregierung bei der Gemeindereform

Das vom Landtag Sachsen-Anhalts erbetene Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Einheitsgemeinden wird vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Winfried Kluth) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) erstellt. Das hat die Landesregierung am 3.4.2007 entschieden.


Das Auftragsvolumen beträgt rund 50.000 Euro. IWH und MLU setzten sich gegen zwei Mitbewerber durch. Ihr Angebot wurde als das wirtschaftlichste bewertet und lässt nach Einschätzung des Innenministeriums zudem die bestmögliche wissenschaftliche Leistung erwarten.


Gegenstand des Gutachtens ist laut Aufgabenbeschreibung der „Vergleich der Einheitsgemeinde mit der Verwaltungsgemeinschaft und der Verbandsgemeinde hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Effektivität“. Als wichtigste Rahmenbedingungen sind die demografische Entwicklung und die Lage der öffentlichen Finanzen zu berücksichtigen. Außerdem sollen die Gutachter insbesondere die Wirkung interkommunaler Aufgabenverlagerungen untersuchen. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben: „Die Auswahl der Gutachter garantiert unabhängige und seriöse Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Effizienz der verschiedenen Verwaltungsformen.“


In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 1.042 Gemeinden. Drei sind kreisfrei, daneben existieren 35 Einheitsgemeinden. 1.004 Gemeinden sind in Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen. 718 Gemeinden haben weniger als 1.000 Einwohner.
(Pressemitteilung der Staatskanzlei)

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