So interessant ist das Jura-Studium in Halle!
Schön, dass du dich für ein Jura-Studium in Halle interessierst! Ich heiße Ramona, studiere hier Rechtswissenschaften und bin Studienbotschafterin für dieses Fach. Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Uni Halle ideale Bedingungen für das Jurastudium bietet – zum Beispiel die gute Betreuung durch die Lehrkräfte, die hervorragende Ausstattung von Hörsälen, Computer-Pools und der Bibliothek und die Lage auf dem Campus mitten in der Stadt. Und natürlich ist es nicht zu verachten, dass es hier keinen NC und keine Studiengebühren gibt.
Aber es gibt noch viel mehr Gründe, Jura in Halle zu studieren. Einer davon ist die Breite des Studienangebots. Klar stehen auch an der Martin-Luther-Universität die großen rechtswissenschaftlichen Komplexe wie Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht im Mittelpunkt. Aber daneben gibt es eben auch eine Reihe von Schwerpunkten, auf die man sich spezialisieren kann und die zu einer wirklich fundierten juristischen Ausbildung beitragen – seien es Rechtsgeschichte, Kirchen- oder Medizinrecht.
Hier findest du ein paar grundlegende Informationen zu diesen interessanten Rechtsgebieten. Lies sie dir doch einfach mal durch und mach dir ein Bild davon, womit sich angehende Juristen so beschäftigen.
Wenn du mehr über das Studienangebot des Juristischen Bereichs wissen willst, dann kannst du dich auch direkt an die Fachstudienberater wenden, die dir gern alle Fragen zum Jurastudium in Halle beantworten.
Viele Grüße und bis bald in Halle,
Ramona
Übersicht
Zum Beispiel: Öffentliches Wirtschaftsrecht
Weit verbreitet war und ist die Vorstellung, dass sich der Staat und damit auch das Verwaltungsrecht am besten nicht in die Prozesse der Wirtschaft einmischen. Die Entwicklungen der letzten Jahre, vor allem die internationale Finanzkrise haben aber zu einem Umdenken geführt. Die Bedeutung staatlicher Gesetzgebung und Aufsicht über die Wirtschaft wird inzwischen nicht mehr grundsätzlich bestritten. Wurde über viele Jahre hinweg vor allem der Rückzug des Staates aus der Wirtschaft gefordert (Stichworte: Deregulierung und Privatisierung) so ist nunmehr die alte Einsicht bestätigt worden, dass auf ein gesundes Maß an Regulierung und Aufsicht nicht verzichtet werden kann.
Damit staatliche Regulierungsbehörden diese Aufgaben wahrnehmen können, sind sie auf gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, die nicht nur den deutschen und europäischen Rechtsrahmen virtuos beherrschen, sondern auch wirtschaftliche Zusammenhänge würdigen können. Dafür bietet die Ausbildung an einer Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einen besonders geeigneten Rahmen. Inzwischen sind viele Absolventen der Fakultät in diesem Bereich erfolgreich tätig.
Die juristischen Spezialkenntnisse für eine Berufstätigkeit in diesem Bereich werden durch das Lehrangebot im Öffentlichen Wirtschaftsrecht vermittelt. Ausgehend von der klassischen Gewerbeordnung und dem Handwerksrecht gehören dazu heute vor allem das Regulierungsrecht (Telekommunikation, Post, Energie, Bahnverkehr) sowie das Recht der freien Berufe. Hinzu kommt als institutionelles Rahmenrecht das Kammerrecht. Neben den Vorlesungen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht bieten das von Prof. Dr. Kluth geleitete Institut für Kammerrecht (IFK) und das Institut für Marktordnungs- und Berufsrecht (IMBR) regelmäßig Fachtagungen an, die auch die Begegnung mit Praktikern ermöglichen und die Berufsorientierung erleichtern. Im Jahrbuch des Kammer- und Berufsrechts werden die aktuellen Forschungsergebnisse publiziert und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit bietet der Juristische Bereich ein einzigartiges Angebot für eine praxisnahe Ausbildung in einem beruflich und wissenschaftlich höchst bedeutsamen Themenbereich.
http://imbr.jura.uni-halle.de/Willkommen.html
Zum Beispiel: Wirtschaftsrecht
Der Studiengang Wirtschaftsrecht soll …
- das Wirtschaftsrecht im Gesamtsystem lehren, intensiv, zusammenhängend und im Wechselspiel der Einzelkomponenten, nicht nur in Teilbereichen und fragmentiert. Es handelt sich heute von seiner Dynamik und von den Berufsaussichten her um das zentrale juristische Gebiet.
- Studierenden der Rechtswissenschaften (Jura) ermöglichen, sinnvoll mit Studierenden der Wirtschafts- bzw. Politikwissenschaften zu kommunizieren - und umgekehrt.
- hervorragenden Studenten schon während des Studiums die Möglichkeit bieten, sich - parallel zum Studium für das Erste Staatsexamen/Diplom/Master - vertieft in dieses Gebiet einzuarbeiten, unter intensiver Betreuung und bei straffer, effizienter Zeitplanung (Doppelstudium). Eine Förderung soll also möglichst früh ansetzen, nicht erst nach dem grundlegenden Studium. Bereits ein Semester nach dem Examen/Diplom/Master kann das Zusatzstudium beendet sein.
- schon an der Universität anhand von Projektstudien in die planend-gestalterische Komponente der juristischen, insbesondere der wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit einführen. Hierfür sollen mit namhaften Praktikern die einzelnen Rechtsgebiete in ihrer Vernetzung und in ihrem Zusammenspiel anhand von größeren Fallstudien durchdacht werden. Ziel ist es jeweils, abschließend Gestaltungsvorschläge für diese Fallbeispiele zu erarbeiten.
- ausländische und inländische Studenten im Lernen auf ein gemeinsames Studienziel hin zusammenführen und damit zur Schaffung einer internationalen Gesprächskultur im Recht beitragen.
Hauptziel ist es jährlich maximal 50 motivierten Studierenden der Rechts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften mit überdurchschnittlichen Leistungen nach dem Staatsexamen bzw. Diplom (zukünftig Master), nach Wahl auch schon während des Studiums, die Möglichkeit zu geben, das Wirtschaftsrecht in den wesentlichen Grundstrukturen und Methoden in all seinen Hauptbereichen kennen zu lernen. Eine intensive Betreuung während des gesamten Studiums ist garantiert, auch um eine individuelle Zusammenstellung der Lehrinhalte je nach Berufsbild zu gewährleisten.
Gelehrt werden vor allem die Bereiche des öffentlichen und transnationalen Wirtschaftsrechts, das Wettbewerbsrecht, das Steuerrecht, das Recht der Finanzierung (Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Bankrecht), jeweils im deutschen, europäischen und internationalen Kontext, außerdem die Bezüge zu den Wirtschaftswissenschaften. Anhand von konkreten Fallstudien werden die gelernten Fächer in ihrem Zusammenspiel studiert, insbesondere auch, um die beratend-gestaltende Tätigkeit einzuüben.
So gedeihen im Rahmen des Studienganges die wirtschaftsrechtlichen Studien und Forschungsarbeiten in Nachbarschaft zu mehreren wirtschaftsrechtlichen Lehrstühlen und in angeregter Atmosphäre. Die Fakultätsbibliotheken und die Institutsbibliothek sind inzwischen vor allem im internationalen öffentlichen und privaten Wirtschaftsrecht, im Bankrecht und im Europäischen Privatrecht, aber auch etwa im Steuer- oder Schiedsverfahrensrecht gut ausgestattet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im internationalen Wirtschaftsrecht. Weiterhin ist mit einem Europäischen Dokumentationszentrum Vollständigkeit in den Veröffentlichungen derjenigen Institutionen verbürgt, die seit Jahren das Wirtschaftsrecht für den deutschen und den europäischen Raum prägen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die internationale Offenheit des wirtschaftsrechtlichen Studiums in Halle. Der Studiengang Wirtschaftsrecht steht ausländischen Studierenden offen, die so in einem Jahr einen international anerkannten Master nach amerikanischem Modell erwerben können. Durch die zahlreichen ausländischen Studierenden, die heute vom Institut für Wirtschaftsrecht betreut werden, ist eine internationale Diskussionsatmosphäre entstanden, die für alle Studierenden und Dozenten überaus gewinnbringend ist. Darüber hinaus können Studierende ihre Sprachkenntnisse im wissenschaftlichen Diskurs im Rahmen von fremdsprachigen Lehrveranstaltungen ausländischer Gastprofessoren und von ebensolchen Vorträgen umsetzen. Außerdem wird der europäische und internationale Geist umso intensiver gefördert, je mehr Juristen, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler verschiedener Länder nicht nur zufällig nebeneinander studieren, sondern für den gleichen Abschluss und unter gleichen Anforderungen lernen.
Letztendlich kann es ganz praktisch gesehen werden. In ca. 40% aller Ausschreibungen juristischer Stellen in der Fachpresse werden vertiefte Kenntnisse im Wirtschaftsrecht nachgefragt. Ähnliches gilt auch für Stellen im wirtschafts- und politikwissenschaftlichen Bereich, in dem es auch immer mehr darauf ankommt das Wirtschaftsrecht zu verstehen und anwenden zu können. Das gesamte Wirtschaftsrecht zu studieren fördert also Karrierechancen geradezu exponentiell. Wirtschaftsrecht ist das Recht der Wirtschaft insgesamt, und zwar auf innerstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene. Dabei kann Wirtschaftsrecht nicht ohne seine juristisch-methodischen Wurzeln und ohne die Bezüge zur Gesamtrechtsordnung betrachtet werden. Wirtschaftsrecht ist ungewöhnlich komplex. Kenntnisse auf diesem Gebiet erleichtern es, rechtliche Zusammenhänge und deren wirtschaftliche Folgen zu erkennen. Erst das Verständnis von Recht in seiner methodischen Tiefe und der Einblick in das Wirtschaftsrecht in seiner ganzen Breite, gepaart mit der Freude am Gespräch mit den wirtschafts- und politikwissenschaftlichen Kollegen, kurz ein Doppelstudium „Staatsexamen/Diplom/Master“ und „Wirtschaftsrecht“, ermöglichen die Mitsprache auf oberster Ebene.
Zum Beispiel: Rechtsgeschichte
Auch Juristen graben in der Vergangenheit
Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, worauf unser heute geltendes Recht basiert? Fragst du dich auch, warum dies oder jenes genau so geregelt ist? Wie sich ein funktionierendes Rechtssystem entwickelt, wie es früher aussah und wie es in Zukunft aussehen wird?
Sicher wird dir nicht entgangen sein, dass uns die Rechtsgeschichte auf Schritt und Tritt begegnet: Der Pranger auf dem Dorfplatz, die Roland-Denkmäler in den Städten, Straßennamen wie „Galgenberg“ – all diese Dinge dokumentieren noch heute die Rechtsprechung und Strafsysteme vergangener Epochen. Gerade der mitteldeutsche Raum weist eine Fülle bedeutender Zeugnisse der Rechtsgeschichte auf.
Sich mit Rechtsgeschichte auseinanderzusetzen, ist nicht einfach nur ein kurzweiliger Ausflug in die Vergangenheit. Für die Auslegung juristischer Texte ist das Wissen um die Entstehung und Anwendung von Rechtsquellen und Normen unverzichtbar. Es ist also die Grundlage dafür, unser heutiges Rechtssystem besser zu verstehen.
Die Rechtsgeschichte gehört damit zu den juristischen Grundlagenfächern. An der Uni Halle beschäftigen sich angehende Juristen ab dem ersten Semester nicht nur mit der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte, sondern auch mit dem Römischen Recht.
Die modernen Privatrechtsordnungen in Europa zum Beispiel basieren nämlich ganz wesentlich auf der gemeinsamen Grundlage des römischen Rechts und des kanonischen Rechts, also dem römisch-katholischen Kirchenrecht. Bei der Beschäftigung mit dem römischen Staatswesen und seinen Gesetzen lernst du nicht nur grundlegende juristische Konzepte wie das Verständnis von Eigentum, Familie, Vertrag, Kauf oder Klage. Du lernst auch gleich die lateinische Fachterminologie, also die Begriffe und Bezeichnungen, die heute noch oft in der Rechtswissenschaft verwendet werden.
Die Beschäftigung mit der Rechtsgeschichte will aber nicht nur ein besseres Verständnis des aktuellen Rechts erreichen. Auch beim Entwerfen zukünftiger Regeln und Problemlösungen ist rechtshistorisches Wissen hilfreich. Rechtsgeschichte ist also eine wichtige Grundlage für alle, die später im Bereich der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts arbeiten.
Du siehst also: Für eine juristische Karriere kann es nicht nur förderlich, sondern unter Umständen notwendig sein, sich schon während des Studiums mit der Rechtsgeschichte zu befassen. Und glücklicherweise bietet die Uni Halle viele interessante Seminare, Vorlesungen und Exkursionen zu diesem Thema an.
Bildimpressionen zur Exkursion im Sommersemester 2009
Zum Beispiel: Kirchenrecht - Nicht nur für Insider!
Was soll ich denn damit? Ich will doch Jurist werden und kein Theologe. So werden sicherlich viele denken, wenn sie hören, dass an der Uni Halle auch Kirchenrecht gelehrt wird.
Dabei berühren wesentliche Punkte des Kirchenrechts nicht nur die Kirche als Institution, sondern unseren ganz normalen Alltag. Dürfen in der öffentlichen Schule Kreuze angebracht oder muslimische Kopftücher getragen werden? Muss eine Ausnahme vom Tierschutz gemacht werden, um Juden und Muslimen das Schächten (Schlachten ohne Betäubung) von Tieren zu gestatten? Darf eine Religionsgemeinschaft einen Arbeitnehmer aus religiösen Gründen entlassen? Sind Religionsunterricht, Kirchensteuer und Militärseelsorge legitim?
Mit solchen Fragen beschäftigt sich das Religionsverfassungsrecht. Es ist Teil des Staats- und Verwaltungsrechts und regelt die individuelle Ausübung der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit, die vom Grundgesetz geschützt wird. Und man muss selbst nicht religiös oder konfessionell gebunden sein, um sich als Jurist mit diesem rechtswissenschaftlichen Teilgebiet auseinanderzusetzen.
Aber auch das Kirchenrecht selbst, also das Recht, nach dem die christliche Kirche ihr Handeln ordnet, wird in seiner Bedeutung für die alltägliche Rechtspraxis häufig unterschätzt. Nehmen wir nur das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht, das in Deutschland für rund eine Million Mitarbeiter gilt. Die Vielfalt der Rechtsordnungen, die sich aus der Struktur der Kirche mit ihren evangelischen Landeskirchen oder katholischen Diözesen ergibt, ist ein hochinteressantes Betätigungsfeld für Juristen, die nicht zwingend kirchliche Insider sein müssen.
Und noch etwas macht das Thema Kirchenrecht an der Uni Halle so interessant: die Geschichte der Region. Luthers Lehrstuhl in Wittenberg, seine 95 Thesen zur Reformation, die er vor knapp 500 Jahren angeschlagen hat – wo sonst sollte das Kirchenrecht eine größere Rolle spielen als in Mitteldeutschland?
Traditionsgemäß liegt der Schwerpunkt hier also auf dem evangelischen Kirchenrecht, aber auch das römisch-katholische Kanonische Recht wird im Überblick behandelt und vergleichend betrachtet. Dabei hält der Juristische Bereich regelmäßigen Kontakt zu den Kirchen in Sachsen-Anhalt und zu weiteren kirchenrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Institutionen; außerdem findet ein intensiver Austausch mit der Theologischen Fakultät statt.
Mit dieser Ausrichtung ist die Uni Halle-Wittenberg ein einzigartiger Standort für die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht und Kirchenrecht in Mitteldeutschland.
Vizepräsident Dr. iur. Hans Ulrich Anke ist seit 2008 Chefjurist der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem Zusammenschluß aller evangelischen Landeskirchen in Deutschland.
Er wurde an unserer Fakultät mit seiner Dissertation über "Die Neubestimmung des Staat-Kirche-Verhältnisses in den neuen Ländern durch Staatskirchenverträge" zum Doctor iuris promoviert.
Jura in Halle? Ich wäre von mir aus nicht auf die Idee gekommen, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität (MLU) zu wechseln. Aber ein Angebot lockte: Kirchen- und Staatskirchenrecht im Kernland der Reformation zu hören, zu erforschen und zu erleben. Das war eine einzigartige, vielversprechende Möglichkeit. Und nach dem Wechsel an die MLU wurden die Erwartungen mehr als erfüllt: die Anknüpfung an die großartige akademische Tradition mit so herausragenden Persönlichkeiten wie Martin Luther, Philipp Melanchthon und Justus Henning Böhmer, eine enge Kooperation zwischen den Fakultäten, hochengagierte Professoren, der anregende Austausch mit Praktikern aus vielfältigsten Arbeitsbezügen, eine hervorragende Ausstattung ... Die Liste der Vorzüge ließe sich lange fortsetzen – für die Fakultät insgesamt wie für den Schwerpunktbereich, der mir ganz besonders am Herzen liegt: das Kirchen- und Staatskirchenrecht. Die Arbeit in diesem Bereich an der MLU hat mich so geprägt, dass ich von diesen Disziplinen nicht mehr losgekommen bin – Gott sei Dank.
Hans Ulrich Anke Hannover, den 5. August 2009