Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Modulprüfungen

Modulangebot

Hier finden Sie eine Übersicht über die vom Juristischen Bereich angebotenen Lehrexportmodule der Rechtswissenschaft für andere Fachbereiche und Fakultäten.
Exportmodule.pdf (22,6 KB)  vom 16.10.2019

Anmeldung zum Modul

Für die Teilnahme an den Modulprüfungen des Juristischen Bereichs ist die vorherige Anmeldung zu den Modulen erforderlich. Die Anmeldung erfolgt vor Vorlesungsbeginn, spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn, vgl. § 15 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 22.05.2017 (Universitätsamtsblatt 2017, Nr. 4, S. 2).

Die Anmeldung ist über das Löwenportal vorzunehmen. Sollten Sie sich im Löwenportal nicht anmelden können, ist ausschließlich die Anmeldung im Juristischen Prüfungsamt möglich. Zur Wahrung der Anmeldefrist ist eine Mail an das Prüfungsamt im Anmeldezeitraum erforderlich.

Anmeldung zur Prüfung

Alle Studierenden, die Modulprüfungen für Lehrveranstaltungen des Juristischen Bereichs ablegen möchten, müssen sich fristgemäß für jede einzelne Prüfung über die Selbstbedienungsfunktion im Löwenportal anmelden. Sollten Sie sich im Löwenportal nicht anmelden können, ist ausschließlich die Anmeldung im Juristischen Prüfungsamt möglich. Zur Wahrung der Anmeldefrist ist eine Mail an das Prüfungsamt im Anmeldezeitraum erforderlich. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung ist die fristgemäße Anmeldung zum Modul.

Sie können die Anmeldung bis zu einer Woche vor der Prüfung ohne Angaben von Gründen widerrufen, vgl. § 15 Abs. 2 RStPOBM. Die Modulleistung gilt in diesem Fall als nicht angemeldet, der Prüfungsversuch als nicht unternommen. Nach Verstreichen dieser Frist ist ein entschuldigter Rücktritt nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich (z. B. Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit). Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden, § 19 Abs. 1, 2 RStPOBM. Eine Modulleistung gilt als nicht bestanden, wenn der Studierende einen Prüfungstermin, zu dem er angemeldet war, ohne triftigen Grund versäumt oder wenn er nach Beginn der Leistungserbringung ohne triftigen Grund von der Modulleistung zurücktritt, § 19 Abs. 1 S. 1 RStPOBM.

Anmeldung zu Wahlmodulen

Studierende, die ein Wahlmodul aus dem juristischen Bereich belegen möchten und dies lt. Ihrer Studien- und Prüfungsordnung dürfen, lassen sich dies bitte von ihrem zuständigen Prüfungsamt bestätigen. Das Formular dazu finden Sie nachfolgend.

Sobald uns diese Bestätigung vorliegt, werden wir die Modulanmeldung vornehmen, da im Löwenportal idR keine eigenständige Modulanmeldung möglich ist.
Die Prüfungsanmeldung muss jedoch anschließend von den Studierenden selbst per eMail an das Juristische Prüfungsamt vorgenommen werden. Bitte beachten Sie dabei ebenfalls den Anmeldezeitraum für den jeweils gewünschten Prüfungstermin!

Antrag auf Bestätigung zur Leistungserbringung in einem Wahlmodul
Antrag auf Bestätigung zur Leistungserbringung in einem Wahlmodul.pdf (62,5 KB)  vom 15.04.2014

Eine Prüfungsteilnahme ohne vorherige Anmeldung zum Modul und zur Prüfung ist nicht möglich!


Verhinderung der Teilnahme an der Prüfung

Studierende, die für eine Prüfung angemeldet sind, den Termin jedoch nicht wahrnehmen können, müssen dies unverzüglich schriftlich dem Juristischen Prüfungsamt anzeigen. Der Verhinderungsgrund ist glaubhaft zu machen.

Im Krankheitsfall müssen Sie unverzüglich ein qualifiziertes ärztliches  Attest einholen und gemeinsam mit Ihrem Antrag auf entschuldigten Rücktritt von einer Prüfung (Formular zum Download) vorlegen.

Das qualifizierte ärztliche Attest muss bescheinigen, dass es sich um eine vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung handelt, die Ihre Leistungsfähigkeit erheblich vermindert. Das Attest muss Angaben über Ihre Beschwerden (Beschreibung der Symptome) und die dadurch hervorgerufenen konkreten Beeinträchtigungen für die Prüfung enthalten. Insofern ist eine Entbindung Ihres Arztes von der Schweigepflicht erforderlich.

Das ärztliche Attest ist Grundlage für die vom Prüfungsamt zu treffende Entscheidung über Ihre Prüfungsunfähigkeit.

Bitte reichen Sie das Formular für den entschuldigten Rücktritt von einer Prüfung zusammen mit Ihrem ärztlichen Attest ein. Soweit Ihr Arzt das Attest auf dem Vordruck ausfüllt, genügt die Vorlage des Formulars.

Prüfungstermine

Die Termine der aktuellen Modulprüfungen finden Sie in den folgenden Tabellen, versehen mit den jeweiligen Anmeldefristen.

Prüfungen, die bereits während der Vorlesungszeit stattfinden (bspw. Referate), haben ggf. gesonderte Anmeldefristen bzw. -modalitäten. Erkundigen Sie sich vor allem bei Seminaren und Blockveranstaltungen bei dem Dozenten/der Dozentin, welche Prüfungsleistung vorgesehen ist und wie die Prüfungsanmeldung zu erfolgen hat.

Modulprüfungen Wintersemester 2023/24 (Stand: 15.11.2023)

Juristischer Bereich

Prüfungsplanung Wintersemester 2023/24 (Stand: 24.11.2023)

Liebe Studierende,

unten stehend finden Sie die Prüfungsplanung für das Wintersemester 2023/24 inklusive der Anmeldefristen. Diese sind zwingend einzuhalten.

Sollte eine Anmeldung in Einzelfällen nicht funktionieren, wenden Sie sich umgehend per Mail unter Angabe der genauen Prüfung und Ihrer Matrikelnummer an  .

Die Anmeldefristen beginnen am 01.12.2023.

Klausurpapier ist von den Studierenden selbst mitzubringen!

Die Anmeldefrist endet zum Ersttermin jeweils 14 Tage vor der Prüfung. Für den Zweittermin endet sie jeweils 1 Woche vor der Prüfung.

Die Prüfungstermine für den Ersttermin finden Sie hier:
JURA _Prüfungsplanung_WiSe 2023_24_Ersttermin_2.pdf (611 KB)  vom 24.11.2023

Die Prüfungstermine für den Zweittermin finden Sie hier:
JURA _Prüfungsplanung_WiSe 2023_24_Zweittermin_2.pdf (606,3 KB)  vom 24.11.2023

Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich

https://pruefungsamt.wiwi.uni-halle.de/pruefungen/

Bei Fragen im Zusammenhang mit den Klausuren...

... wenden Sie sich bitte generell an das Prüfungsamt des Juristischen Bereiches.

Sollten Sie den Masterstudiengang  Wirtschaftsrecht absolvieren und Fragen zu den Klausuren haben, stehen Ihnen Frau Dr. Katja Rath und Herr Darius Ruff zur Verfügung.

Sollten Sie den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht absolvieren und Fragen zu den Klausuren haben, steht Ihnen Herr Kim Linoh zur Verfügung.

Erlaubte Hilfsmittel

Soweit Gesetzestexte zugelassen sind, sind diese in gebundener Ausgabe mitzubringen. Ausdrucke aus dem Internet oder Kopien sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Prüfungsamt zugelassen. Bitte klären Sie dies rechtzeitig im Vorfeld einer Prüfung.

Gesetzestexte dürfen gelegentliche Unterstreichungen und Markierungen und Verweise enthalten. Kommentierungen sind nicht erlaubt.

Klebezettel in Gesetzen: Diese dürfen mit den Gesetzestiteln beschriftet sein. Beschriftungen entsprechend dem Dürckheim-Register (Beschriftung der Einzelparagrafen) sind nicht erlaubt.

Papier für die Klausuren ist von den Teilnehmern selbst mitzubringen.

Prüfungsergebnisse und Rückgabe der Klausuren

Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt ausschließlich über das Löwenportal.

Die Rückgabe der Klausuren für Studierende der Masterstudiengänge Wirtschaftsrecht und Medizin-Ethik-Recht erfolgt im Juristischen Prüfungsamt zu den Sprechzeiten. Die Klausuren können im Prüfungsamt abgeholt werden, sobald Sie Ihre Noten im Löwenportal einsehen können.

Studierende  anderer Bachelor- und Masterstudiengänge melden sich zur  Klausureinsicht bitte per Email im juristischen Prüfungsamt an.


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