Schwerpunktbereiche
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung schließt das Studium der Rechtswissenschaft in den Schwerpunkten ab. Sie dient der Feststellung, ob der Student das Recht mit Verständnis erfassen und unter Berücksichtigung seiner praktischen Bedeutung einschließlich hierfür erforderlicher Schlüsselqualifikationen in dem gewählten Schwerpunktbereich anwenden kann, insbesondere, ob er über die geforderten vertieften Kenntnisse verfügt.
Einen umfassenden Überblick über den Ablauf des Studiums und der Prüfungen der Schwerpunktbereiche finden Sie hier.