Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Angebote zur Examensvorbereitung

Angebote zur Vorbereitung der staatlichen Pflichtfachprüfung

Ganzjahresrepetitorium

Die Fakultät bietet ein Ganzjahresrepetitorium an, das den Studierenden die Gelegenheit gibt, den für den staatlichen Teil der ersten Juristischen Prüfung benötigten Stoff zu wiederholen. Die Inhalte sowie der Ablauf des Repetitoriums können dem Repetitoriumsplan entnommen werden.

Das Repetitorium findet ab Mitte September eines jeden Jahres bis ca. Ende Juli jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Hörsaal B (Melanchthonianum) statt. Davon abweichende Zeiten oder Hörsäle werden im StudIp veröffentlicht. Dort ist die Veranstaltung unter Veranstaltungen - Vorlesungsverzeichnis - Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Juristischer Bereich Law School zu finden.

Examensklausurenkurs mit Besprechung

Begleitend zum Ganzjahresrepetitorium wird ein Examensklausurenkurs angeboten. Jede Woche wird den Studierenden im Hörsaal XIV a/b im Löwengebäude ein "Examensfall" zur Übung gestellt: während der Vorlesungszeit samstags, in der vorlesungsfreien Zeit freitags jeweils von 9 bis 14 Uhr. Für die Bearbeitung haben die Studierenden - wie in der Prüfung auch - also fünf Stunden Zeit. Am Ende der Bearbeitungszeit kann die Klausur zur Korrektur und Bewertung abgegeben werden.

Die Besprechung und Rückgabe der Klausur findet immer elf Tage später, mittwochs von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Hörsaal XIV a/b (Löwengebäude) statt.

Informationsveranstaltungen des Landesjustizprüfungsamtes

Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) informiert in jedem Semester die Studierenden im Rahmen einer Informationsveranstaltung an der Universität über die Meldung, das Prüfungsverfahren und weitere Aspekte der staatlichen Pflichtfachprüfung   .

Den jeweiligen Termin der Informationsveranstaltung veröffentlichen wir ca. Mitte April bzw. im Wintersemester Mitte Oktober auf der Seite Aktuelles der Homepage des Juristischen Bereichs sowie unter StudIP.

Vorbereitung des Vortrages in der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung beginnt mit einem Vortrag zu einem rechtspolitischen oder einer rechtswissenschaftlichen Fragestellung, vgl. Sie § 21 Abs. 3 JAPrVO. Zur Vorbereitung des Vortrags in der mündlichen Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung bietet die Fakultät gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt in jedem Semester eine Reihe von Veranstaltungen an.

So informiert Herr Ralf Burgdorf, der Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamtes, jeweils im April bzw. Oktober über die Anforderungen des Vortrages und die Erfahrungen mit dieser Prüfungsleistung.

Im Anschluss daran vermittelt in einer zweiten Veranstaltung eine Sprechwissenschaftlerin gemeinsam mit wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fakultät einige rhetorische Grundlagen.

Daran anschließend bieten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät den interessierten Studierenden die Möglichkeit, den Vortrag selbst zu üben. Hierzu werden auch Originalaufgaben aus den vorherigen Prüfungsterminen zur Übung zur Verfügung gestellt.

Die Termine dieser Informations- und Übungsveranstaltungen finden Sie jeweils ab ca. Anfang April bzw. Anfang Oktober auf dieser Internetseite: Aktuelles.

Besuch einer mündlichen Prüfung im Pflichtfach

Zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung empfiehlt es sich, vorher eine solche mal als Zuhörer erlebt zu haben. Dies vermittelt einen Eindruck von der Situation und den Anforderungen einer mündlichen Prüfung.

Das Landesjustizprüfungsamt bietet in jedem Prüfungsdurchgang Studierenden der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, als Zuhörer die mündlichen Prüfungen zu besuchen. Dazu ist allerdings eine entsprechende vorherige Anmeldung notwendig. Die Prüfungen finden in der Regel im Juni bzw. im Dezember und Januar statt.

Listen zur Anmeldung liegen jeweils ab ca. Ende Mai bzw. Anfang Dezember im Dekanat des Juristischen Bereichs aus. Sobald uns die Listen vorliegen und Sie sich eintragen können, geben wir dies auf der Seite "Aktuelles" der Homepage des Juristischen Bereichs bekannt.

Angebote zur Vorbereitung der Schwerpunktbereichsprüfung

Umfangreiches Lehrangebot

Zur Vorbereitung der Schwerpunktbereichsprüfung steht ein umfangreiches Lehrangebot in jedem der Schwerpunktbereiche zur Verfügung. Die aktuellen Veranstaltungen in der Zuordnung zu den einzelnen Bereichen finden Sie hier.

Zur Vorbereitung sowohl der schriftlichen, als auch der mündlichen Prüfung bieten sich vor allem die jeweiligen Seminare an. Das aktuelle Angebot an Seminaren ist hier für Sie zusammengestellt.

Besuch einer mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich

Auch die mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich stehen Studierenden der Rechtswissenschaft als Zuhörer offen. Es ist eine Anmeldung beim Vorsitzenden der Prüfungskommission zu Beginn der Prüfung vor Ort erforderlich. Die Termine werden auf der Homepage des Prüfungsamtes des Juristischen Bereichs veröffentlicht.

Informationen zu den Schwerpunktbereichen und zur Prüfung

In jedem Semester wird eine Informationsveranstaltung zu den Inhalten der einzelnen Schwerpunktbereiche und dem Ablauf der Schwerpunktbereichsprüfung angeboten. Die aktuellen Termine finden Sie jeweils auf der Seite "Aktuelles" der Homepage des Juristischen Bereichs. Sie werden auch bei StudIP für die Studierenden des dritten bzw. 4. Fachsemesters bekannt gegeben.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO) sowie auf der Homepage des Landesjusitzprüfungsamtes   .

Nähere Informationen zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung haben wir für Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes des Juristischen Bereichs zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung.

Das aktuelle Lehrangebot zu den einzelnen Schwerpunktbereichen sind für Sie hier zusammengestellt.

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