Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Grundkurs Öffentliches Recht II – Grundrechte

Inhalte: Im Anschluss an den Grundkurs Staatsrecht I wird in dieser Vorlesung der erste Teil der Verfassung (Art. 1 bis 19 GG) mit den Grundrechten behandelt. Dabei werden auch die Grundrechtsgarantien der Landesverfassungen, der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention in die Betrachtung einbezogen.
Die im Rahmen der Vorlesung diskutierten Fallbeispiele dienen zugleich der Vermittlung der Kenntnisse zum Recht der Individualverfassungsbeschwerde.

Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesungszeit wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.

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