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Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Inhalte: Die Übung dient der Vertiefung Ihrer Fähigkeiten, Fälle aus den examensrelevanten Materien des Öffentlichen Recht zu bearbeiten. Vorausgesetzt werden Kenntnisse des Verfassungsrechts, des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, soweit sie Gegenstand des Pflichtfachstoffs für die staatliche Pflichtfachprüfung der Ersten Juristischen Prüfung sind.

Leistungsnachweis:
Im Rahmen der Übung  werden eine Hausarbeit und zwei Klausuren angeboten, mit denen die  erfolgreiche Teilnahme an der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene nach § 9 Abs. 3 JAPrVO LSA nachgewiesen werden kann. Die Teilleistungen (Hausarbeit und Klausur) können in verschiedenen Semestern erbracht werden.

Teilnahmevoraussetzung: Voraussetzung für die Teilnahme der im Rahmen der Großen Übung angebotenen Studienleistungen (eine Hausarbeit und zwei Klausuren) ist eine bestandene "kleine" Hausarbeit im Öffentlichen Recht (Veranstaltung: Grundkurse Öffentliches Recht I und II, vgl. Sie hierzu auch die Hinweise der Studiendekanin zur Teilnahme an Übungen und Seminaren,s.u.) sowie das Bestehen von zwei Zwischenprüfungsklausuren im Öffentlichen Recht.

Von den Teilnehmern an der Übung wird erwartet, dass sie die Vorlesungen  zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht,  Gefahrenabwehrrecht, Kommunalrecht und Öffentlichen Baurecht gehört haben.

Hinweise der Studiendekanin zu Übungen und Seminaren
2019_Hinweis Studiendekanin zu  Übungen und Seminaren.pdf (43,6 KB)  vom 01.10.2019


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