Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen
Das Studium der Rechtswissenschaft umfasst ebenfalls die Vermittlung von Studieninhalten so genannter Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit sowie eine obligatorische fachspezifische Fremdsprachenveranstaltung.
Für die Zulassung zur 1. Juristischen Prüfung, für den staatlichen als auch für den universitären Teil, ist die erfolgreiche Teilnahme an beiden Veranstaltungsarten nachzuweisen. Der Erwerb der beiden Leistungsnachweise ist nicht an ein bestimmtes Semester gebunden. Die Leistungsnachweise müssen im jeweiligen Zulassungsverfahren, ggf. nach dem 7. Fachsemester, vorgelegt werden.
Schlüsselqualifikationen für Studierende ab dem 1. Semester
Kompetenztraining
Inhalte: Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb überfachlicher Kompetenzen und praxisrelevanter Schlüsselqualifikationen.
Die Veranstaltung besteht aus einem Basistraining zur Verbesserung der persönlichen, kommunikativen, sozialen und methodischen Kompetenzen.
Im Einzelnen:
- Effizientes Lernen von juristischem Wissen, denn Juristen müssen in der Lage sein, sich sehr schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten und neue Gesetze anzuwenden.
- Effektives Arbeiten in Gruppen, denn komplexe Sachverhalte und Aufgabenstellungen lassen sich in der Praxis nur im Team bewältigen.
- Zeit- und Selbstmanagement, denn gute Planung, rationelles Arbeiten, das Setzen von Prioritäten und der richtige Umgang mit "Zeitdieben" ist in jedem juristischen Beruf gefordert.
- Präsentations- und Visualisierungstechniken.
Leistungsnachweis: Die aktive Teilnahme an dieser Veranstaltung führt zum Erwerb eines Leistungsnachweises für die Schlüsselqualifikation gemäß § 9 Abs. 5 JAPrVO und § 9 Abs. 4 SPO.
Präsentation und Kurzvortrag
Inhalte: Diese Veranstaltung bereitet allgemein und konkret auf einen Vortrag vor, der aktuelle rechtspolitische oder rechtswissenschaftliche Fragestellungen zum Thema hat. Die Veranstaltung wird dabei in zwei Blöcke geteilt. Zu Beginn der Vorlesungszeit werden die Teilnehmer mit den Vorgaben und Voraussetzungen der benannten Vortragsart vertraut gemacht. Während der Vorlesungszeit wird den Teilnehmern empfohlen, in Arbeitsgruppen diese Vortragsart zu üben. Zum Ende der Vorlesungszeit treffen sich die Teilnehmer zu einer Abschlussübung und –besprechung.
Leistungsnachweis: Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Mediation
Inhalte:
- Einführung in die Konflikt-Psychologie – Konfliktarten und Konfliktentwicklung.
- Die Rolle der Emotionen im Konflikt – den „Faktor Mensch“ verstehen.
- Die Gesprächsführung in Mediationsverhandlungen: Aktiv zuhören, Sichtweisen klären, Dialog fördern und Positionen bewegen, Konflikte klären, verhandeln und Vereinbarungen treffen.
- Mediation von A-Z: die 7 Phasen der Mediation („Bridge over troubled water“).
Leistungsnachweis: Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Der Vortrag in der mündlichen Prüfung
Inhalte: Nach § 21 Abs. 3 JAPrVO LSA (2003) beginnt die mündliche Prüfung im staatlichen Teil des Examens mit einem Vortrag. Mit dem Vortrag muss der Prüfling zu einer rechtspolitischen oder rechtswissenschaftlichen Frage Stellung nehmen. Zur Bearbeitung der Fragestellung wird dem Prüfling 30 Minuten zur Vorbereitung eingeräumt. Der Vortrag selbst soll nicht länger als fünf Minuten dauern.
Die Veranstaltung dient dem Training der Examenskandidaten bzw. Studierender höherer Semester.
Leistungsnachweis: Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Rhetorik - Argumentation - Debatte
Inhalte: Ziel des Kompaktseminars ist das Training von wirksamen Reden als Mischung von glaubhaftem Auftritt und stringenter Argumentation. Dazu werden einige grundlegende rhetorische und argumentative Elemente vorgestellt, die im Verlauf des Seminars an Hand komplexer werdender Trainingsformen geübt werden. Eine besondere Form stellt dabei die Debatte dar, die in den letzten Jahren auch an deutschen Hochschulen als Trainings- und Wettkampfform immer bekannter und beliebter wird. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars wird auf dem Training von freien Reden auch ohne Manuskript liegen.
Leistungsnachweis: Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Schlüsselqualifikation Klartext
Inhalte:
Grundlagen der Kommunikation:
- Der Sprechakt
- Reden und zuhören
- Körpersprache
- interkulturelle Aspekte der Kommunikation
In diesem praxisorientierten Workshop mit seinem Fokus auf kommunikations- und kognitionspsychologischen Fragen der Kommunikation machen wir Faktoren der menschlichen Kommunikation erfahrbar, die häufig Ursache für Störung, Abbruch oder Eskalation sind. Sie erleben wie herausfordernd gekonntes kommunizieren ist und werden motiviert sich der Herausforderung zu stellen.
Kommunikation unter Dissens:
- Argumentieren
- Verhandeln
- Bedarf und Nutzen
- Debatte
- interkulturelle Aspekte des Überzeugens
Dieses Praxistraining macht Sie mit Techniken, Prinzipien, Ideen des Verhandelns und Überzeugens vertraut, Themen wie Reziprozität, BATNA, Warrant, Kontrast und das Partial Elaboration Model bieten Ihnen eine neue Sichtweise auf den Dissens als besondere Form der Zusammenarbeit.
Leistungsnachweis: Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Moot Court Strafrecht
Anwendung elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken in der juristischen Praxis
Inhalte: In der Veranstaltung "Anwendung elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken in der juristischen Praxis" im Computerpool der Juristischen Fakultät haben Jura-Studierende die Möglichkeit, eine Schlüsselqualifikation zu erwerben. Die Veranstaltung beinhaltet u. a. die Themen Word, Powerpoint und juristische Datenbanken.
- 2012 Sommersemester: Peter Junkermann
- 2012 Sommersemester: Peter Junkermann
- 2011/2012 Wintersemester: Peter Junkermann
Schlüsselqualifikationen für Studierende ab dem 2. Fachsemester
Propädeutische Seminarübung
Inhalte: Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 2. Fachsemester und dient der Einführung in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten. Den ersten Themenschwerpunkt bildet dabei das Anfertigen einer Seminararbeit. Hierzu werden Fragen der Herangehensweise an das Thema, der Gestaltung, des Zeitmanagements, der formalen Anforderungen (Literaturverzeichnis und Fußnoten), der inhaltlichen Anforderungen und der inhaltlichen Ausgestaltung erörtert. Kurze Praxiseinheiten dienen der Einübung des theoretisch vermittelten Stoffes. Den zweiten Themenschwerpunkt bildet der Seminarvortrag. Neben der Gestaltung des Vortrages soll der Einsatz (technischer) Hilfsmittel vermittelt werden. In wiederholten Übungsvorträgen werden freie Rede, Vortragsweise und Vortragsverhalten geschult. Parallel fertigen die Teilnehmer eine Übungsseminararbeit (im Umfang 6-8 Seiten) an, deren Fehler und Stärken den Bearbeitern in individuellen Einzelgesprächen aufgezeigt werden.
Im Rahmen einer abschließenden Blockveranstaltung ist schließlich ein ca. 10-minütiger Vortrag zur Übungsseminararbeit zu halten.
Leistungsnachweis: Die regelmäßige aktive Teilnahme und erfolgreiche Gesamtleistung gilt als Nachweis über den Erwerb einer Schlüsselqualifikation.
Schlüsselqualifikationen für Studierende ab dem 3. Fachsemester
Rechtspolitische Rhetorik
Inhalte: Das Seminar soll die Teilnehmer mit Grundlagen der Redeführung in rechtspolitischen Diskussionen vertraut machen; dabei werden auch die Anforderungen an den mündlichen Vortrag in der staatlichen Pflichtfachprüfung berücksichtigt.
Das Seminar soll u.a. folgende Fragen beantworten: Wie baue ich eine Rede auf? Wie gestalte ich eine Rede inhaltlich? Wie sammle ich Informationen für meine Rede? Wie finde ich innerhalb kurzer Zeit gute Argumente – auch ohne Zeitung, Bücher oder Internet?
Der Erfolg des Seminars hängt davon ab, dass sich die Teilnehmer aktiv beteiligen und auch nach den zwei Tagen in Lerngruppen oder allein das Gelernte anwenden und vertiefen.
Leistungsnachweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnehmer einen Kurs (2 Tage) vollständig besuchen und sich aktiv beteiligen müssen, um den Leistungsnachweis für diese Veranstaltung zu erhalten.
Anwaltliche Praxis
Inhalte: Die Veranstaltung beschäftigt sich mit dem materiellen und prozessualen Recht aus Sicht des als Rechtsanwalts tätigen Juristen. Dabei werden neben allgemeinen Dingen- wie der Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei, dem anwaltlichen Berufsrecht und dem Umgang mit Mandanten- anhand von tatsächlich laufenden oder abgeschlossenen Mandaten die Besonderheiten des zivil-, straf-, verwaltungs-, familien-, arbeits- und sozialrechtlichen Mandats behandelt. Außerdem werden die Grundprobleme der Tätigkeit des Anwalts im Mahn-und Vollstreckungsverfahren besprochen.
Begleitend werden Gerichtsverhandlungen besucht und in Gruppen ein Mandat komplett selbst bearbeitet wobei hier auch spezielle Interessen der Teilnehmer für einzelne Rechtsgebiete Berücksichtigung finden sollen. Auch die wirtschaftliche Seite anwaltlicher Tätigkeit wird beleuchtet unter Beachtung der Vorgaben des RVG.
Schlüsselqualifikationen für Studierende ab dem 4. Fachsemester
Praxis der Vertragsgestaltung
Inhalte: Verträge sind Mittel und Produkt juristischen Arbeitens. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Anforderung an Vertragsgestaltungen und die Gestaltungsmittel. Hierbei steht der praktische Bezug zu den bereits im materiellen Zivilrecht erworbenen Kenntnissen im Vordergrund. Anhand praktischer Fälle aus unterschiedlichen Bereichen des besonderen Schuldrechts werden Verträge analysiert und entworfen.
Leistungsnachweis: In der Veranstaltung werden Schlüsselqualifikationen nach der neuen Ausbildungsverordnung vermittelt.