Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht

Inhalte: Die Kirchen gelten nach dem Staat als der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Ihr verfassungsrechtlich verbürgtes Selbstbestimmungsrecht gesteht den Kirchen zu, ihr Dienst- und Arbeitsrecht eigenständig und entsprechend ihrer theologischen und bekenntnismäßigen Voraussetzungen zu gestalten. Wegen des „Dritten Wegs“ (als der kirchengemäßen Form kirchlicher Arbeitsrechtssetzung), des Streikverbots im kirchlichen Dienst oder den besonderen Loyalitätspflichten (insbesondere in Bezug auf die Antidiskriminierungsgesetzgebung) werden besonders an das kirchliche Arbeitsrecht kritische Anfragen gestellt. Vor diesem Hintergrund sollen die Grundlagen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts vorgestellt und aktuelle Einzelfragen behandelt werden.

Die Vorlesung eignet sich für Jura- und Theologiestudenten aller Semester. Vorkenntnisse im Arbeits- oder öffentlichen Dienstrecht sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung.


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