Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Umweltrecht II

Inhalte: Die Veranstaltung baut auf den in der Vorlesung „Umweltrecht I“ vermittelten Grundlagenkenntnissen auf. Behandelt werden Kerngebiete des Besonderen Umweltrechts mit Ausnahme des Immissionsschutzrechts, das bereits Gegenstand der Grundlagenvorlesung ist. Es geht also vor allem um die Konkretisierungen des Umweltschutzes im Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie im Bodenschutzrecht. Rechtsfragen des Atom- und des Gefahrstoffrechts werden – je nach verbleibender Zeit – im kurzen Überblick behandelt.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.


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