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Vergabebedingungen

Die Einsicht in ein Prüfungsprotokoll verpflichtet zur Erstellung  eines Protokolls der eigenen Prüfung. Hierfür ist eine Kaution von 20 € zu hinterlegen, welche ihr zurückbekommt, sobald ihr euer eigenes Examensprotokoll von eurer mündlichen Prüfung abgegeben habt.

Das Protokoll muss die gesamte Prüfung umfassen, d.h. es ist kurz über jeden Prüfer zu berichten. Nach Möglichkeit sollten die Noten der Kandidaten aufgeführt werden. Im Folgenden ist der Verlauf der Prüfung darzustellen (welche Fragen/ Fälle wurden gestellt, Reaktionen der  Prüfer auf Antworten, Besonderheiten der Prüfer z.B. aktuelle Fragen oder eher geschichtliche Fragen oder nach bestimmten Entscheidungen).

Haben sich mehrere Kandidaten aus einer Prüfung zum Schreiben eines Protokolls verpflichtet, so können sich diese die Arbeit teilen, d.h. es
können Absprachen getroffen werden, wer über wen berichtet. Letztendlich muss jedoch bei der Fachschaft ein komplettes Prüfungsprotokoll, d.h. über alle Prüfer vorliegen. Erst wenn das gesamte Protokoll vorhanden  ist, wird das Geld zurückgegeben.

Das abzugegebende Protokoll muss dem Fachschaftsrat als Datei übergeben werden, wobei die Zusendung per Mail genügt. Wir bitten darum, die neuen Examensprotokolle enweder als pdf-Datei abzuspeichern.

Beschriftung des Protokolls: Datum der Prüfung, Prüfernachnamen (Bsp.: 01_01_22_Mustermann_Musterfrau)

Bitte beachtet dazu, dass der gesamte Ablauf unter den Bedingungen unserer Examensprotokollrichtlinie abläuft. (Einsehbar unter "Ordnungen/Satzungen)

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