Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Kommunalrecht

Inhalte: Von der Wiege bis zur Bahre – an der Kommunalverwaltung kommt keiner vorbei. Durch das Nebeneinander von Selbstverwaltung und Verwaltung übertragener staatlicher Aufgaben tragen die Kommunen das Schwergewicht der öffentlichen Aufgaben. Das Kommunalrecht, als Recht der Kommunalkörperschaften, ist daher aus gutem Grund ein traditioneller Kernbestandteil der juristischen Ausbildung im öffentlichen Recht. Die Vorlesung zeigt vor allem die rechtliche Stellung der Kommunen
im Staat, welche Aufgaben sie wahrnehmen, wie sie aufgebaut sind und „funktionieren“.
Die Stoffdarstellung erfolgt sowohl systematisierend als auch fallbezogen. Ein kleiner Teil der Veranstaltung steht für Impulsreferate und Rechtsdiskussionen zur Verfügung. Die Gliederung der Lehrveranstaltung folgt der Darstellung des Pflichtprüfungsstoffs in § 14 II Nr. 5 c) aa) JAPrO LSA, die lediglich einen Ausschnitt aus dem weiten Feld des Kommunalrechts umfasst.

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