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Gesellschaftsrecht

Inhalte: Die Vorlesung Gesellschaftsrecht richtet sich an Studierende des 4. und 5. Semesters und an die Studierenden des Schwerpunktbereichs Unternehmensrecht. Sie behandelt die Grundzüge des Personengesellschaftsrechts und die Strukturen des Rechts der Kapitalgesellschaften. Im Einzelnen geht es um die Merkmale der verschiedenen Typen von Personen- und Kapitalgesellschaften, um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft, um die Aufbringung des Gesellschaftsvermögens und dessen sachenrechtliche Zuordnung, um die Geschäftsführungskompetenz und die Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr sowie um die Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft.

Hinweis: Insgesamt entspricht der Inhalt dem Stoff nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 b JAPrVO, der nach § 21 Abs. 4 JAPrVO als Pflichtprüfungsstoff in die mündliche Prüfung einbezogen werden kann. Zugleich ist diese Vorlesung die Grundlage für die Vertiefungsveranstaltungen (Vorlesungen und Seminar), die in den Schwerpunktbereichen „Forensische Praxis“, „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ sowie „Unternehmensrecht“ angeboten werden.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges  Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge, die einen Leistungsnachweis  verlangen, wird eine Abschlussprüfung angeboten.


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