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Deutsches und Europäisches Kartellrecht

Inhalte: Die Vorlesung hat das deutsche und europäische Kartellrecht zum Gegenstand. Das Kartellrecht ist in einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung von zentraler Bedeutung. Es soll Absprachen und sonstige Verhaltensweisen, die den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern beschränken, sowie das Entstehen marktbeherrschender Stellungen und ihren Missbrauch verhindern. Die Schwerpunkte der Vorlesung werden beim Kartellverbot und dem Wettbewerbsverhaltensrecht marktbeherrschender Unternehmen gesetzt.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ geeignet. Daneben ist sie vorgesehen für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsrecht sowie verschiedener Studiengänge des wirtschaftswissenschaftlichen Bereichs.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.


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