Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Europäischer Menschenrechtsschutz

SS 2011

Prof. Dr. Ulrich Widmaier

Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK ) aus dem Jahre 1950 und die hierzu ergangenen Zusatzprotokolle gewährleisten elementare Menschenrechte (u.a. Recht auf Leben, Folterverbot, den Schutz persönlicher Freiheit, Justizgrundrechte, Schutz der Privatsphäre, Gewissens – und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sowie das Recht auf Ehe und Familie).

Die überragende Bedeutung der EMRK für die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes liegt darin, dass damit zum ersten Mal effektive Durchsetzungsmechanismen für den Menschenrechtsschutz auf internationaler Ebene im Rahmen eines justizförmig geordneten Verfahrens geschaffen worden sind. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der Einfluss der EMRK auf das nationale öffentliche Dienstrecht und die Rspr. des Europäischen Gerichtshofs für  Menschenrechte ( EGMR) zu einzelnen Konventionsrechten. Es wird auf die Geltung der EMRK im innerstaatlichen Recht, ihre Bedeutung für den Grundrechtsschutz in der EU sowie auf das  nicht immer konfliktfreie Verhältnis zwischen BVerfG und EGMR eingegangen.

Literatur:

  • Christoph Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 3.Aufl. 2008
  • Matthias Herdegen, Europarecht, 12.Aufl. 2010
  • Ulrich Widmaier,  Zur Bedeutung der EMRK – insbesondere aus der Sicht der Rechtsprechung des EGMR zu öffentlichen Bediensteten. ZBR 2002, 244 ff.

2011 Sommersemester: Prof. Dr. Ulrich Widmaier

Zum Seitenanfang