Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Schlüsselqualifikationen / Fachspezifische Fremdsprachenausbildung


Teil der strukturellen Änderungen, die das „Gesetz zur Reform der Juristenausbildung“ fordert, ist eine bessere Vorbereitung der Studenten auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts. Das Gesetz sieht insbesondere vor, die Studieninhalte um die Vermittlung so genannter 1. Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit sowie eine obligatorische
2.  fachspezifische Fremdsprachenveranstaltung zu erweitern. Diesen Anforderungen wird mit den folgenden Lehrveranstaltungen Rechnung getragen.

Für die Zulassung zur 1. Juristischen Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an beiden Veranstaltungsarten nachzuweisen.


Schlüsselqualifikationen für Juristen

a) Präsentation und Kurzvortrag

Filipski M.A., Cornelius, Dipl. Sprechwissenschaftler

      Mo/Die   21./22. Mai 2007   9.15 - 16.00 Uhr - Dozentenbibliothek Zivilrecht
      Mo/Die   09./10. Juli 2007   9.15 - 15.15 Uhr - Dozentenbibliothek Zivilrecht

b) Mediation

Bielecke, Alexandra, Dipl.-Psychologin
      Wittpennig, Jens, Dipl.-Psychologe

      Do/Fr   10./11. Mai 2007   09.15 - 16.00 Uhr - Dozentenbibliothek Öffentliches Recht
      Do/Fr   05./06. Juli 2007   09.15 - 16.00 Uhr - Dozentenbibliothek Zivilrecht
      Do/Fr   12./13. Juli 2007   09.15 - 16.00 Uhr - Dozentenbibliothek Zivilrecht

c) Kompetenztraining

Lange, Barbara, Rechtsanwältin

Selbstkompetenz: effiziente Lern- und Arbeitstechniken in Bezug auf juristisches Wissen; Sozialkompetenz; Methodenkompetenz: Planung und Zeitmanagement, Wissensmanagement, Visualisierungs- und Präsentationstechniken). Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb überfachlicher Kompetenzen und praxisrelevanter Schlüsselqualifikationen. Die Veranstaltung besteht aus einem Basistraining zur Verbesserung der persönlichen, kommunikativen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Im Einzelnen: (1) Effizientes Lernen von juristischem Wissen, denn Juristen müssen in der Lage sein, sich sehr schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten und neue Gesetze anzuwenden. (2) Effektives Arbeiten in Gruppen, denn komplexe Sachverhalte und Aufgabenstellungen lassen sich in der Praxis nur im Team bewältigen. (3) Zeit- und Selbstmanagement, denn gute Planung, rationelles Arbeiten, das Setzen von Prioritäten und der richtige Umgang mit "Zeitdieben" ist in jedem juristischen Beruf gefordert. (4) Präsentations- und Visualisierungstechniken.

d) Der mündliche Vortrag im Examen

Gebauer, Claudia, Dipl.-Sprechwissenschaftlerin
      Wünsch, Thomas

      Fr/Sa   11./12. Mai 2007   9.00-16.00 Uhr - Dozentenbibliothek Zivilrecht
      Fr/Sa   29./30. Juni 2007  9.00-16.00 Uhr - Dozentenbibliothek Zivilrecht

Nach § 21 Abs. 3 JAPrVO LSA (2003) beginnt die mündliche Prüfung im staatlichen Teil des Examens mit einem Vortrag. Mit dem Vortrag muss der Prüfling zu einer rechtspolitischen oder rechtswissenschaftlichen Frage Stellung nehmen. Zur Bearbeitung der Fragestellung wird dem Prüfling 30 Minuten zur Vorbereitung eingeräumt. Der Vortrag selbst soll nicht länger als fünf Minuten dauern. Diese Veranstaltung, die sowohl die juristischen als auch die rhetorischen Kompetenzen trainieren wird, soll der Vorbereitung auf diesen neuen Teil der mündlichen staatlichen Prüfung dienen.


Die Kurse zu den benannten Schlüsselqualifikationen werden als Blockveranstaltungen (zwei Tage/15 SWS) angeboten. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende beschränkt. Für die Teilnahme an den Kursen ist eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über StudIP. Die Kurstermine werden durch Aushang beim Prüfungsamt und auf der Homepage des Prüfungsamtes und StudIP veröffentlicht.


Propädeutische Seminarübung
Marcus Bergmann
Michael Sturm, LL.M. oec.

Di   18.00-20.00 Uhr

Dozentenbibliothek Zivilrecht (Thomasianum)

Veranstaltungsbeginn: 10. April 2007 (Vorbesprechung)

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 2. Fachsemester und dient der Einführung in das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten.
Den ersten Themenschwerpunkt bildet dabei das Anfertigen einer Seminararbeit. Hierzu werden Fragen der Herangehensweise an das Thema, der Gestaltung, des Zeitmanagements, der formalen Anforderungen (Literaturverzeichnis und Fußnoten), der inhaltlichen Anforderungen und der inhaltlichen Ausgestaltung erörtert. Kurze Praxiseinheiten dienen der Einübung des theoretisch vermittelten Stoffes.
Den zweiten Themenschwerpunkt bildet der Seminarvortrag. Neben der Gestaltung des Vortrages soll der Einsatz (technischer) Hilfsmittel vermittelt werden. In wiederholten Übungsvortragen werden freie Rede, Vortragsweise und Vortragsverhalten geschult.
Parallel fertigen die Teilnehmer eine Übungsseminararbeit (im Umfang von 6-8 Seiten) an, deren Fehler und Stärken den Bearbeitern in individuellen Einzelgesprächen aufgezeigt werden.
Im Rahmen einer abschließenden Blockveranstaltung ist schließlich ein ca. 10-minütiger Vortrag zur Übungsseminararbeit zu halten.

Bei regelmäßiger aktiver Teilnahme und erfolgreicher Gesamtleistung wird ein benoteter Schein ausgestellt, der als Nachweis über den Erwerb einer Schlüsselqualifikation gilt.


Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz kann durch verschiedene Veranstaltungen nachgewiesen werden. In Betracht kommt zunächst eine Ausbildung durch das Sprachenzentrum der Universität, das fachspezifische Kurse „Englisch für Juristen“, die mit einer UNI-cert Stufe abschließen, seit dem Wintersemester 2003/2004 anbietet.

Die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz kann auch anderweitig durch eine erfolgreiche Befassung mit rechtswissenschaftlichen Gegenständen in einer fremden Sprache nachgewiesen werden. Dies ist beispielsweise durch die Teilnahme an einem fremdsprachigen, von einem Prüfer betreuten und mit einem Leistungsnachweis versehenen Moot-Court oder durch ein Studium an einer ausländischen Universität, in dem mindestens ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung erworben wurde, möglich.

a) Fachspezifische Fremdsprachenausbildung "Englisch für Juristen"

Die fachspezifische Fremdsprachenausbildung ist eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation,
die fit machen soll für Studium, Praktika und zukünftige Arbeit.

Organisation der Ausbildung
Die Fremdsprachenausbildung baut auf dem Abiturniveau auf. Sie ist in das nationale UNIcert
Ò-System integriert und in Module unterteilt. Der Fachkurs „Englisch für Juristen“, der
60 Stunden umfassen soll, entspricht damit dem Modul 1 (1. Ausbildungsabschnitt) des nationalen
Fremdsprachenzertifikates UNIcertÒ Stufe II. Die Ausbildung kann bei Bedarf zur Erlangung
höherer Stufen weitergeführt werden.

Inhaltliche Schwerpunkte des Kurses

Der Kurs vermittelt und verfestigt:

  • Kenntnisse des englischen Sprachsystems (Grammatik, Lexik)
  • Kenntnisse des englischen Wort-, Satz-, Text- und Diskurssystems und seiner situativfunktionalen
    Erweiterungen

Der Kurs entwickelt:

  • Fähigkeiten der Informationserschließung englischsprachiger Texte
  • Fähigkeiten zur bewussten Verwendung verschiedener sprachlicher Mittel in unterschiedlichen
    Kommunikationsbereichen

Folgende Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens werden entwickelt:

  • Fähigkeit des Umgangs mit wissenschaftlichen Texten
  • Fähigkeit der wissenschaftlichen Textproduktion
  • Beherrschung eines kompetenten Umgangs mit unterschiedlichen Textebenen (Stil,
    Wortwahl, Satzbau etc.) und Textsorten

Außerdem werden vermittelt:

  • Kenntnisse grundlegender Präsentationstechniken (Gliederung, Zusammenfassung,
    Referat etc.)

Folgende Themen werden behandelt:

  • Grundlagen, Institutionen, Verfahren und Methoden des angloamerikanischen Rechtssystems
    (Common Law System)
  • Vergleich „Common Law Structure – Civil Law System“
  • Court Structure (England/Wales – USA)
  • Jury System (selection etc.)
  • Legal Profession (England/Wales)
  • Legal Education
  • Criminal Law – Grundlagen (offences, punishment, cases etc.)
  • Law of Obligation (esp. Law of Contract – offer and acceptance, consideration, exclusion
    clauses, termsof contracts, mistake etc.)

Die Fachkurse werden mit dem UNIcert II/1 Zertifikat abgeschlossen.

b) Fachspezifische Fremdsprachenausbildung „Französisch für Juristen“ und weitere
Sprachen

Bitte informieren sie sich beim Sprachenzentrum der Universität (vgl. auch die Angaben im
vorliegenden Studienführer).

c) Fremdsprachige Fachveranstaltungen

Zu den Inhalten der Veranstaltung siehe auch den Abschnitt B.II.8 im Vorlesungsteil (Internationales Recht). Es wird jeweils eine Prüfungsleistung angeboten. Mit ihrem Bestehen wird ein Leistungsnachweis über den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung nach §§ 9 IV JAProVO, 9 III SPO ausgestellt. Alle Veranstaltungen sind bei einem expliziten Hinweis auch für den Studiengang Wirtschaftsrecht geeignet.


Fundamentals of Anglo-American Law
Kevin Koh, LL.B. (London)

Di   12.00-14.00 Uhr   HS B

International Information Law
Kevin Koh, LL.B. (London)

Mi   12.00-14.00 Uhr   HS B

Weitere Einzelheiten finden sich unter B. II. 8 des Studienführers.

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