Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Rückgabe und Besprechung der Zwischenprüfungsklausuren

Die Zwischenprüfungsklausuren zu den Vorlesungen Strafrecht II, Öffentliches Recht II - Grundrechte und Schuldrecht I werden wie folgt ausgegeben und besprochen:

  1. Strafrecht II
    am 10. September 2012 im Audimax
    Ausgabe: 12 Uhr
    Besprechung im Anschluss (13 Uhr)
  2. Grundkurs Öffentliches Recht II und Schuldrecht
    am 11. September 2012 im Audimax
    Ausgabe beider Klausuren: 9 Uhr
    Besprechung im Anschluss (Grundkurs Öffentliches Recht 10 Uhr, Schuldrecht I 11 Uhr)

Bitte bringen Sie zur Rückgabe Ihren Studierendenausweis mit. Die Ausgabe Ihrer Klausuren an eine andere Person ist nur gegen Vorlage  einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Sollten Sie zu diesen Terminen verhindert sein, können Sie Ihre Klausuren ab dem 17. September 2012 im Prüfungsamt des Juristischen Bereichs zu den Öffnungszeiten (montags und dienstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15 Uhr) abholen.

Die Ergebnisse sind voraussichtlich ab dem 12. September 2012 im Löwenportal für Sie abrufbar.

Klausurergebnisse können nicht im Vorfeld bekanntgegeben werden. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir diesbezügliche Anfragen nicht beantworten werden.

Hinweis zu den Wiederholungsklausuren

Sofern Sie eine Klausur nicht bestanden haben, sind Sie automatisch zum Wiederholungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit angemeldet. Diese Anmeldung ist bindend. Dies gilt auch, wenn Sie für den Erstversuch genügend entschuldigt waren. Erscheinen Sie zu diesem Termin unentschuldigt nicht, gilt auch die Wiederholungsklausur als nicht bestanden.

Martina Franke

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