Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Moot Court?

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung. Die Studierenden bearbeiten dabei einen fiktiven Fall aus anwaltlicher Perspektive, um das während des Studiums theoretisch Erlernte praktisch anwenden zu können. Die ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Raum stammende Disziplin gewinnt aufgrund der Praxisnähe eine wachsende Bedeutung in der juristischen Ausbildung.

Worum genau geht es im European Human Rights Moot Court (EHRMC)?

Der EHRMC ist ein Moot Court, bei dem zwei Parteien – Kläger*in („Applicant“) und beklagter Staat („Respondent“) – über einen fiktiven Menschenrechtsfall streiten. Hierbei argumentieren sie anhand der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Über 100 Teams aus dem Geltungsbereich der EMRK nehmen an dem Moot Court teil, die besten Teams treten dann in Straßburg gegeneinander an.

Worum geht es in dem Fall?

Der Fall ist jedes Jahr sehr unterschiedlich, grundsätzlich stehen sich aber mindestens ein*e Kläger*in und der beklagte Staat gegenüber. Die Fälle thematisieren oft aktuelle gesellschaftspolitische Themen.

Was genau ist die Aufgabenstellung?

Zuerst müssen nach Ausgabe des Sachverhalts zwei Schriftsätze erarbeitet werden, die für die jeweilige Seite argumentieren. Danach geht es in den „Oral Pleadings“ darum, die Kernargumente dieser Schriftsätze in einem etwa 35-minütigem Vortrag überzeugend darzulegen.

Wie laufen die mündlichen Pleadings ab?

In den „Oral Pleadings“ präsentieren die Redner*innen der jeweiligen Seite möglichst überzeugend ihre Argumente. Dabei sitzen ihnen mehrere Richter*innen gegenüber, die jederzeit Fragen stellen können. Jede Seite hat hierfür 35 Minuten Zeit („Main Oral Pleading“), wobei die Kläger*innenseite beginnt. Im Anschluss stehen beiden Seiten erneut fünf Minuten Redezeit zu, um auf die vorgebrachten Argumente der Gegenseite zu reagieren („Rebuttal“ und „Sur-Rebuttal“). Zur Übung werden zahlreiche Probe-Pleadings innerhalb der Universität durchgeführt: Erst danach plädieren die Teams in den von ELSA organisierten Vorrunden und ggfs. in der Finalrunde im EGMR in Straßburg.

Welche Kosten entstehen?

Mit Blick auf die Teilnahme an den Vorrunden sowie der Finalrunde in Straßburg entstehen Gebühren, ggf. entstehen auch Reise- und Unterbringungskosten. Der Lehrstuhl ist bemüht, die erforderlichen Aufwendungen durch die Einwerbung von Fördermitteln zu verringern.  In der Vergangenheit waren regelmäßig nur die normalen Lebenshaltungskosten während der Vor-/Finalrunden von den Studierenden selbst zu tragen.

Was sind die Voraussetzungen?

Teilnehmen können grundsätzlich alle Studierenden eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs. Hiervon können allerdings Studierende ausgenommen sein, die bereits beruflich im rechtlichen Bereich tätig waren; Nebentätigkeiten während des Studiums sind hiervon in der Regel nicht umfasst.

Brauche ich spezielle Vorkenntnisse?

Nein, besondere Vorkenntnisse oder der Besuch bestimmter Vorlesungen sind nicht notwendig.

Wie viele Mitglieder darf ein Team haben?

Ein Team besteht aus zwei bis vier Mitgliedern.

In welchem Semester sollte ich am Moot Court teilnehmen?

Die Teilnehmenden müssen sich das für den Moot Court notwendige Wissen selbst aneignen, das in dieser Intensität nicht im normalen Studium vermittelt wird. Dabei werden sie vom Lehrstuhl unterstützt. Die Semesterzahl ist daher unerheblich; regelmäßig befinden sich die Teilnehmenden jedoch im zweiten, vierten oder sechsten Semester ihres Studiums.
Eine Teilnahme ist auch nach Ablegung des staatlichen oder universitären Teils des ersten Staatsexamens möglich. Grundsätzlich wird empfohlen vor der Teilnahme am Moot Court die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt zu haben.

Ich bin nicht sicher, ob ich ein ganzes Semester Zeit habe. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Der Moot Court ist auf ein ganzes Semester angelegt, Teilnehmende sollten daher während dieser Zeit auch voll zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch aus Gründen der Rücksichtnahme gegenüber den anderen Teammitgliedern.

Was kann man gewinnen?

In den letzten Jahren konnte das beste Team ein Praktikum am EGMR gewinnen.

Bringt mir der Moot Court etwas für mein Studium?

Für die erfolgreiche Teilnahme am Moot Court erhalten Studierende nach Maßgabe der jeweils aktuellen Regularien des Prüfungsamtes:

  • Anerkennung der Teilnahme als Seminarleistung
  • Fremdsprachenschein gem. § 9 IV JAPrVO
  • Schlüsselqualifikationsnachweis

Dafür ist nicht notwendig, dass sich die Teilnehmenden für die Finalrunde qualifizieren. Da eine universitäre Prüfung vorgeschrieben ist, wird ein öffentliches Pleading innerhalb der Universität stattfinden.

Verliere ich durch die Teilnahme meinen Anspruch auf den Freiversuch nach dem 8. Semester?

Das Semester der Teilnahme am Moot Court floss in den letzten Jahren nicht in die Berechnung der für den Freiversuch entscheidenden Semesteranzahl ein. Im Gegenzug dürfen allerdings während des Semesters keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt.

In welcher Sprache findet der Moot Court statt?

Sowohl die Schriftsätze als auch die mündlichen Pleadings müssen auf Englisch verfasst bzw. vorgetragen werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

https://ehrmcc.elsa.org   

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