Lehre
Wintersemester 2025/26
Comparative Law
The lecture focuses on the subject and the basics of comparative law. Students learn about the aims, methodology and functions of comparative law as well as its history and relationship with other disciplines. Special focuses are on the role of the different legal families, on the Anglo-American legal family, the Romanistic legal family and the Germanic legal family. A critical examination of these conventional approaches will broaden the perspective to include plural legal orders in different regions in comparative legal studies, such as Islamic law and aspects of law in Africa.
In this respect, the perspective of the lecture is twofold: Private Law and Constitutional Law are both taken into account while studying and comparing the different legal styles and traditions. This broad perspective will enable students to understand and assess the importance of Comparative Law for the application and development of national law and to also engage profoundly with challenges and chances of comparative law.
Hinweis: Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht (Modul Rechtsvergleichung) geeignet. Sie dient zudem dem Erwerb des Fremdsprachennachweises.
Leistungsnachweis: Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussprüfung angeboten. Diese dient zugleich dem Erwerb des Fremdsprachennachweises.
Gesellschaftsrecht
Die Vorlesung Gesellschaftsrecht richtet sich an Studierende des 4. und 5. Semesters und an die Studierenden des Schwerpunktbereichs Unternehmensrecht. Sie behandelt die Grundzüge des Personengesellschaftsrechts und die Strukturen des Rechts der Kapitalgesellschaften. Im Einzelnen geht es um die Merkmale der verschiedenen Typen von Personen- und Kapitalgesellschaften, um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft, um die Aufbringung des Gesellschaftsvermögens und dessen sachenrechtliche Zuordnung, um die Geschäftsführungskompetenz und die Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr sowie um die Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft.
Hinweis: Insgesamt entspricht der Inhalt dem Stoff nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 b JAPrVO, der nach § 21 Abs. 4 JAPrVO als Pflichtprüfungsstoff in die mündliche Prüfung einbezogen werden kann. Zugleich ist diese Vorlesung die Grundlage für die Vertiefungsveranstaltungen (Vorlesungen und Seminar), die in den Schwerpunktbereichen „Forensische Praxis“, „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ sowie „Unternehmensrecht“ angeboten werden.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge, die einen Leistungsnachweis verlangen, wird eine Abschlussprüfung angeboten.
Recht der nachhaltigen Wirtschaft
Die Veranstaltung behandelt die Thematik der Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht und ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden Begriff und Bedeutung der Nachhaltigkeit bzw. der Nachhaltigen Entwicklung behandelt und die historischen, ökonomischen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen dieses Konzepts geklärt. Dabei wird auch auf die verfassungsrechtliche Bedeutung der Nachhaltigkeit eingegangen.
Gegenstand des zweiten Teils sind die verschiedenen Erscheinungsformen der Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht. Besprochen werden dabei Themen wie die Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht, im Privat- und Verbraucherrecht, Sustainable Finance, Regulierung transnationaler Lieferketten und Klimaklagen. Im dritten Teil widmet sich die Veranstaltung der Corporate Governance von Unternehmen und behandelt Themen wie die aktienrechtliche Gemeinwohlförderung, das Konzept des Unternehmensinteresses, die Vergütung von Geschäftsleitern und das Phänomen des Aktionärsaktivismus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt stets auf den die Entwicklung dominierenden europäischen Regulierungsansätzen sowie den internationalen – auch vergleichenden – Bezügen.
Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ sowie „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht (Modul Nachhaltigkeit und Wirtschaftsrecht) geeignet. Studierende aller Fachrichtungen sind herzlich willkommen.
Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.
Seminar „Bankrecht im Kontext des allgemeinen Zivilrechts“
Das Bankrecht wird oft als komplexes Rechtsgebiet wahrgenommen. Dies nicht ohne Grund:Es umfasst vielfältige Rechtsquellen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene,die zum Teil einem schnellen Wandel unterworfen sind. Zudem unterliegen Banken staatlicherRegulierung – dadurch wird das Bankrecht zu einer intradisziplinären Materie an der Schnittstelle zwischen Öffentlichem Recht und Zivilrecht. Gerade die Verknüpfung zwischen Bankrecht und allgemeinem Zivilrecht ist besonders wichtig, weil das Bankrecht in weiten Teilenauf zivilrechtlichen Grundlagen beruht. Banken schließen täglich Verträge mit ihren Kundenab – diese Beziehungen unterliegen primär den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs(BGB). Ohne Verständnis des allgemeinen Vertragsrechts lässt sich das Bankrecht kaum anwenden. Viele Bankkunden sind Verbraucher. Deshalb greifen hier zivilrechtliche Verbraucherschutzvorschriften (z.B. Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle). Bei Pflichtverletzungen durchBanken (z.B. fehlerhafte Beratung, verspätete Überweisung) kommen zivilrechtliche Haftungsvorschriften zur Anwendung (§§ 280 ff. BGB). Kreditsicherheiten (Hypothek, Grundschuld, Sicherungsübereignung) beruhen auf sachenrechtlichen Regeln. Dies sind einige Beispiele für die zahlreichen Verknüpfungen zwischen Bankrecht und allgemeinem Zivilrecht, denen das Seminar nachgehen will.
Um Anmeldung per E-Mail wird bis zum 27.10.2025 bei Herrn Mika Westphahl (mika-finn.westphahl@jura.unihalle.de) gebeten.
Seminarankündigung
Seminarankündigung WS 2025_26.pdf
(573,7 KB) vom 17.07.2025
Anforderungen an eine wissenschaftliche (Studien-)Arbeit.pdf
(303,6 KB) vom 09.08.2023
Vorlesung Sommersemester 2025
Aufgrund eines Forschungssemesters hält Prof. Dr. Mittwoch im Sommersemester 2025 keine Lehrveranstaltungen.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Vorlesung "Bank- und Kapitalmarktrecht" wird in diesem Semester
von Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard) vertreten.