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Lehre

Wintersemester 2026/2027

Recht der nachhaltigen Wirtschaft

Die Veranstaltung behandelt die Thematik der Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht und ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden Begriff und Bedeutung der Nachhaltigkeit bzw. der Nachhaltigen Entwicklung behandelt und die historischen, ökonomischen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen dieses Konzepts geklärt. Dabei wird auch auf die verfassungsrechtliche Bedeutung der Nachhaltigkeit eingegangen.

Gegenstand des zweiten Teils sind die verschiedenen Erscheinungsformen der Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht. Besprochen werden dabei Themen wie die Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht, im Privat- und Verbraucherrecht, Sustainable Finance, Regulierung transnationaler Lieferketten und Klimaklagen. Im dritten Teil widmet sich die Veranstaltung der Corporate Governance von Unternehmen und behandelt Themen wie die aktienrechtliche Gemeinwohlförderung, das Konzept des Unternehmensinteresses, die Vergütung von Geschäftsleitern und das Phänomen des Aktionärsaktivismus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt stets auf den die Entwicklung dominierenden europäischen Regulierungsansätzen sowie den internationalen – auch vergleichenden – Bezügen.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ sowie „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht (Modul Nachhaltigkeit und Wirtschaftsrecht) geeignet. Studierende aller Fachrichtungen sind herzlich willkommen.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Comparative Law (Rechtsvergleichung in engl. Sprache)

The lecture focuses on the subject and the basics of comparative law. Students learn about the aims, methodology and functions of comparative law as well as its history and relationship with other disciplines. Special focuses are on the role of the different legal families, on the Anglo-American legal family, the Romanistic legal family and the Germanic legal family. A critical examination of these conventional approaches will broaden the perspective to include plural legal orders in different regions in comparative legal studies, such as Islamic law and aspects of law in Africa.

In this respect, the perspective of the lecture is twofold: Private Law and Constitutional Law are both taken into account while studying and comparing the different legal styles and traditions. This broad perspective will enable students to understand and assess the importance of Comparative Law for the application and development of national law and to also engage profoundly with challenges and chances of comparative law.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht (Modul Rechtsvergleichung) geeignet. Sie dient zudem dem Erwerb des Fremdsprachennachweises.

Leistungsnachweis: Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussprüfung angeboten. Diese dient zugleich dem Erwerb des Fremdsprachennachweises.


Sommersemester 2026

Kapitalgesellschaftsrecht

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften sowie der Wirtschaftswissenschaften und behandelt die Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts. Kenntnisse auf dem Gebiet des Personengesellschaftsrechts sind dafür von Vorteil, aber nicht unbedingt erforderlich. Im ersten Teil der Vorlesung wird das Recht der Aktiengesellschaft ausführlich behandelt. Hier stehen Aspekte der Corporate Governance im Vordergrund, namentlich die Rolle des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Aktionäre. Zudem wird die Finanzverfassung der AG behandelt. Gegenstand des zweiten Teils der Vorlesung bildet das Recht der GmbH. Auch hier werden Governancefragen, insbesondere die Rolle des Geschäftsführers und der Gesellschafter, sowie Fragen der Finanzverfassung thematisiert. Ein Überblick über das Konzern- und Umwandlungsrecht rundet die Veranstaltung ab. Am Ende der Vorlesung wird eine Modulabschlussprüfung angeboten.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht geeignet. Darüber hinaus ist sie ein Bestandteil des Moduls „Unternehmen und Wettbewerb“, das der Juristische Bereich anbietet.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Stud.IP: Hinweise zur Veranstaltung finden Sie unter http://studip.uni-halle.de

[Suche im Vorlesungsverzeichnis > Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät > Juristischer Bereich - Law School > Vorlesungen]

Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht betrifft privatrechtliche Sachverhalte mit einer Verbindung zu einer ausländischen Rechtsordnung und regelt, welches Recht in Fällen anwendbar ist, die aufgrund eines Bezugs zum Ausland mehrere Rechtsordnungen berühren. Es ist in Deutschland vor allem von Bedeutung für Geschäfte des internationalen Handelsverkehrs, für die familien- und erbrechtlichen Rechtsverhältnisse von Ausländer*innen in Deutschland sowie Deutschen im Ausland, schließlich für Unfälle und Vertragsstreitigkeiten deutscher Auslandstourist*innen.

Europäische Integration und Globalisierung führen dazu, dass immer mehr Rechtsverhältnisse Bezüge zum Ausland aufweisen und internationale Fälle zur Alltagspraxis jeder Anwaltskanzlei und jedes Gerichts gehören. Daher gehört eine Übersicht über die maßgeblichen Lehren des IPR zu den Grundlagen des Jurastudiums.

Die Lehrveranstaltung IPR befasst sich einführend mit den allgemeinen Lehren, die für alle privatrechtlichen Teilgebiete gelten. Aufbauend darauf behandelt sie das internationale Personen-, Vertrags-, Delikts-, Gesellschafts-, Sachen-,   Familien- und Erbrecht. Punktuell werden auch prozessuale Fragestellungen angesprochen.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Stud.IP: Hinweise zur Veranstaltung finden Sie unter http://studip.uni-halle.de

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Veranstaltung behandelt das Bank- und Kapitalmarktrecht und ist in zwei Teile gegliedert. Gegenstand des einen Teils ist das Bankrecht, hier insbesondere die privatrechtlichen Beziehungen der Bank zu ihren Kunden (Bankvertragsrecht). In diesem Zusammenhang werden das Bankkonto, das Recht des Zahlungsverkehrs, das Recht der Kredite und weitere Fragen wie z. B. der Geldbegriff erörtert. Im Zentrum dieses Teils der Vorlesung stehen die zahlreichen bankbezogenen Regelungen des BGB. Gegenstand ist zudem das Bankaufsichtsrecht, das im Zuge der Finanzkrise erheblich verändert und europäisiert worden ist.

Gegenstand des anderen Teils ist das Kapitalmarktrecht mit seinen internationalen Bezügen. Besprochen werden Themen wie das Börsenrecht, Emissionen und Prospekte, das Recht des Wertpapierhandels, Verhaltens- und Organisationspflichten von Marktteilnehmern, insbesondere Insiderhandelsverbot und Marktmanipulation, Anlageberatung sowie Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten. Aufgrund der weitgehenden Europäisierung des deutschen Kapitalmarktrechts werden sowohl die einschlägigen deutschen wie auch die wesentlichen EU-Rechtsakte besprochen.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht geeignet. Darüber hinaus ist sie ein Bestandteil des Moduls „Unternehmen und Wettbewerb“, das der Juristische Bereich anbietet.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.

Stud.IP: Hinweise zur Veranstaltung finden Sie unter http://studip.uni-halle.de

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Seminar "Werte im Unternehmen"

In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich Unternehmen zunehmend für ökologische, soziale und – in wachsendem Maße – auch politische Anliegen positioniert. Das lange vorherrschende Paradigma, wonach die ausschließliche Verantwortung von Unternehmen in der Maximierung von Profiten liege, schien an Geltung zu verlieren. Engagement für Umweltschutz, Diversität und Toleranz entwickelte sich zum unternehmerischen Selbstverständnis – oder zumindest zu einem festen Bestandteil strategischer Kommunikation. Der Unionsgesetzgeber hat diese Entwicklung mit zahlreichen Initiativen gefördert. Dieser neu entstehende Rechtsrahmen wird in jüngster Zeit zunehmend als bürokratische Belastung wahrgenommen. Dies belegen entsprechende Deregulierungsaktivitäten des deutschen Gesetzgebers sowie des Unionsgesetzgebers, aber auch ein geänderter politischer Wille in den USA, der auf globaler Ebene einen erheblichen Einfluss auf ökonomische Akteure und Aktivitäten entfaltet. Was bleibt von der Unternehmensverantwortung in einer Zeit, in der die offene, demokratische Gesellschaft vielerorts bedroht ist? Diese Fragen sollen in einem gemeinsamen Seminar der Lehrstühle Mittwoch und Denga aus rechtlicher Perspektive untersucht werden.

Zur Teilnahme am Seminar ist eine Anmeldung per E-Mail () bis zum 7.4.2026 erforderlich.

Seminarankündigung SoSe 2026
Seminarankündigung SoSe 2026.pdf (318,1 KB)  vom 30.03.2026


Anforderungen an eine wissenschaftliche (Studien-)Arbeit.pdf (303,6 KB)  vom 09.08.2023

Vorlesung Sommersemester 2025

Aufgrund eines Forschungssemesters hält Prof. Dr. Mittwoch im Sommersemester 2025 keine Lehrveranstaltungen.


Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Vorlesung "Bank- und Kapitalmarktrecht" wird in diesem Semester
von Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard) vertreten.


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