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Lehre

Wintersemester 2025/26

Comparative Law

The lecture focuses on the subject and the basics of comparative law. Students learn about the aims, methodology and functions of comparative law as well as its history and relationship with other disciplines. Special focuses are on the role of the different legal families, on the Anglo-American legal family, the Romanistic legal family and the Germanic legal family. A critical examination of these conventional approaches will broaden the perspective to include plural legal orders in different regions in comparative legal studies, such as Islamic law and aspects of law in Africa.

In this respect, the perspective of the lecture is twofold: Private Law and Constitutional Law are both taken into account while studying and comparing the different legal styles and traditions. This broad perspective will enable students to understand and assess the importance of Comparative Law for the application and development of national law and to also engage profoundly with challenges and chances of comparative law.

Hinweis: Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht (Modul Rechtsvergleichung) geeignet. Sie dient zudem dem Erwerb des Fremdsprachennachweises.

Leistungsnachweis: Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussprüfung angeboten. Diese dient zugleich dem Erwerb des Fremdsprachennachweises.


Gesellschaftsrecht

Die Vorlesung Gesellschaftsrecht richtet sich an Studierende des 4. und 5. Semesters und an die Studierenden des Schwerpunktbereichs Unternehmensrecht. Sie behandelt die Grundzüge des Personengesellschaftsrechts und die Strukturen des Rechts der Kapitalgesellschaften. Im Einzelnen geht es um die Merkmale der verschiedenen Typen von Personen- und Kapitalgesellschaften, um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft, um die Aufbringung des Gesellschaftsvermögens und dessen sachenrechtliche Zuordnung, um die Geschäftsführungskompetenz und die Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr sowie um die Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft.

Hinweis: Insgesamt entspricht der Inhalt dem Stoff nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 b JAPrVO, der nach § 21 Abs. 4 JAPrVO als Pflichtprüfungsstoff in die mündliche Prüfung einbezogen werden kann. Zugleich ist diese Vorlesung die Grundlage für die Vertiefungsveranstaltungen (Vorlesungen und Seminar), die in den Schwerpunktbereichen „Forensische Praxis“, „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ sowie „Unternehmensrecht“ angeboten werden.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge, die einen Leistungsnachweis verlangen, wird eine Abschlussprüfung angeboten.


Recht der nachhaltigen Wirtschaft

Die Veranstaltung behandelt die Thematik der Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht und ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden Begriff und Bedeutung der Nachhaltigkeit bzw. der Nachhaltigen Entwicklung behandelt und die historischen, ökonomischen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen dieses Konzepts geklärt. Dabei wird auch auf die verfassungsrechtliche Bedeutung der Nachhaltigkeit eingegangen.

Gegenstand des zweiten Teils sind die verschiedenen Erscheinungsformen der Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht. Besprochen werden dabei Themen wie die Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht, im Privat- und Verbraucherrecht, Sustainable Finance, Regulierung transnationaler Lieferketten und Klimaklagen. Im dritten Teil widmet sich die Veranstaltung der Corporate Governance von Unternehmen und behandelt Themen wie die aktienrechtliche Gemeinwohlförderung, das Konzept des Unternehmensinteresses, die Vergütung von Geschäftsleitern und das Phänomen des Aktionärsaktivismus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt stets auf den die Entwicklung dominierenden europäischen Regulierungsansätzen sowie den internationalen – auch vergleichenden – Bezügen.

Die Vorlesung ist für den Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ sowie „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft und für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht (Modul Nachhaltigkeit und Wirtschaftsrecht) geeignet. Studierende aller Fachrichtungen sind herzlich willkommen.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.


Seminar "Werte im Unternehmen"

In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich Unternehmen zunehmend für ökologische, soziale und – in wachsendem Maße – auch politische Anliegen positioniert. Das lange vorherrschende Paradigma, wonach die ausschließliche Verantwortung von Unternehmen in der Maximierung von Profiten liege, schien an Geltung zu verlieren. Engagement für Umweltschutz, Diversität und Toleranz entwickelte sich zum unternehmerischen Selbstverständnis – oder zumindest zu einem festen Bestandteil strategischer Kommunikation. Der Unionsgesetzgeber hat diese Entwicklung mit zahlreichen Initiativen gefördert. Dieser neu entstehende Rechtsrahmen wird in jüngster Zeit zunehmend als bürokratische Belastung wahrgenommen. Dies belegen entsprechende Deregulierungsaktivitäten des deutschen Gesetzgebers sowie des Unionsgesetzgebers, aber auch ein geänderter politischer Wille in den USA, der auf globaler Ebene einen erheblichen Einfluss auf ökonomische Akteure und Aktivitäten entfaltet. Was bleibt von der Unternehmensverantwortung in einer Zeit, in der die offene, demokratische Gesellschaft vielerorts bedroht ist? Diese Fragen sollen in einem gemeinsamen Seminar der Lehrstühle Mittwoch und Denga aus rechtlicher Perspektive untersucht werden.

Zur Teilnahme am Seminar ist eine Anmeldung per E-Mail () bis zum 7.4.2026 erforderlich.

Seminarankündigung SoSe 2026
Seminarankündigung SoSe 2026.pdf (318,1 KB)  vom 30.03.2026


Anforderungen an eine wissenschaftliche (Studien-)Arbeit.pdf (303,6 KB)  vom 09.08.2023

Vorlesung Sommersemester 2025

Aufgrund eines Forschungssemesters hält Prof. Dr. Mittwoch im Sommersemester 2025 keine Lehrveranstaltungen.


Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Vorlesung "Bank- und Kapitalmarktrecht" wird in diesem Semester
von Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard) vertreten.


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