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Geldflüsse der Umweltkriminalität – Strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Finanzakteuren im Kontext
ökologischer Schädigungen

(JProf. Lucia Sommerer, 2024-heute)

Das Projekt widmet sich der Analyse finanzkriminologischer Dimensionen umweltbezogener Straftaten. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Umweltkriminalität – etwa illegale Abholzung, illegaler Fischfang oder Abfallkriminalität – in erheblichem Maße durch globale Finanzströme ermöglicht und aufrechterhalten werden. Während die strafrechtliche Verfolgung bislang vorrangig auf unmittelbare Täter fokussiert, bleiben die institutionellen Finanzakteure, die durch Kreditvergabe, Zahlungsabwicklung oder Investitionslenkung  zur Umweltzerstörung beitragen, strafrechtlich weitgehend unbehelligt.
Ziel des Projekts ist es, das Potenzial bestehender Finanzstraftatbestände – insbesondere der Geldwäsche (§ 261 StGB; 18 U.S.C. § 1956 ff.) – für die strafrechtliche Verantwortlichmachung dieser Akteure systematisch zu untersuchen. Hierbei wird ein rechtsvergleichender Zugang gewählt, der die juristischen Rahmenbedingungen in Deutschland und den USA analysiert. Im Fokus steht die Frage, inwiefern Zinszahlungen aus umweltdeliktsbasierter Geschäftstätigkeit als  “Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt” qualifiziert werden können und welche Implikationen sich daraus für Banken ergeben, die entsprechende Transaktionen ausführen.
Das Projekt ist an der Schnittstelle von Umweltkriminologie, Wirtschafts- und Finanzstrafrecht sowie internationalem Umweltrecht verortet. Es versteht sich als Beitrag zur Weiterentwicklung der Green Criminology um eine dezidiert finanzstrafrechtliche Perspektive und zielt auf die Stärkung institutioneller Rechenschaftspflichten im Kontext globaler ökologischer Krisen.


Konzeption eines emissionshandelsakzessorischen
Klimaschutzstrafrechts

(Johannes Hummelmeier, 2022-heute)

Das Projekt untersucht, inwieweit das nationale Strafrecht einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten kann. Im Mittelpunkt steht dabei der Emissionshandel, der das Herzstück der europäischen Klimaschutzbemühungen darstellt. Während es hier zwar zahlreiche Bußgeldvorschriften gibt, fehlt ein mit dem Umweltstrafrecht vergleichbarer strafrechtlicher Klimaschutz.

Naheliegend ist es, bekannte Kriminalisierungskonzepte aus dem Umweltstrafrecht zu verwenden. Dies würde bedeuten, dass die Verletzung einer verwaltungsrechtlichen Norm sanktioniert wird, wenn daraus ein Schaden am Klima oder am Menschen resultiert. Die komplexen Ursachenzusammenhänge erschweren aber die Feststellung einer Kausalbeziehung zwischen dem Ausstoß von Treibhausgasen und einem Schaden am Klima oder am Menschen. Zugleich ist der Emissionshandel nicht auf die Verhinderung von Treibhausgasemissionen in einer konkreten Anlage angelegt, weshalb unklar ist, ob eine Verletzung von seinen Pflichten überhaupt zu einer Sanktion führen kann.

Das Projekt sucht nach Antworten auf diese Fragen und probiert somit einen funktionalen Vorschlag für die Kriminalisierung klimaschädlicher Verhaltensweisen zu finden.


Ökozid als neues Verbrechen im römischen Statut - Bestandsaufnahme und Vorausschau

(Samuel Rehberger, 2022-2025)

Dieses Projekt analysiert die Idee, einen neuen Straftatbestand des „Ökozids“ in das römische Statut des internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aufzunehmen, welches bislang weitgehend auf rein anthropozentrische Interessen beschränkt ist. Die Idee, Ökozid zu einem völkerrechtlichen Verbrechen zu machen, reicht bis zum Einsatz umweltzerstörender Waffen im Rahmen des Vietnam-Krieges zurück und hat in jüngerer Zeit viel Aufmerksamkeit bekommen und immer mehr Anklang gefunden, aber auch Kritik erfahren. Trotz reichhaltiger Literatur sind zentrale Fragen, insbes. mit Blick auf eine mögliche Erweiterung des römischen Statuts, vergleichsweise unterbelichtet oder ungeklärt. Hierzu zählt neben der Angemessenheit der Vorschläge insbes. die grundsätzliche normative und praktische Rolle, die ein solcher Straftatbestand einnehmen könnte, sowie seine konkrete Definition und die dahinterstehenden Grundkonzeptionen. Die Arbeit versucht ausgehend vom bestehenden Rechtsrahmen sowie bisheriger Grundkonzeptionen und Definitionsvorschläge einen Beitrag zur Klärung dieser Fragen zu leisten und fokussiert sich neben der Darlegung der Grenzen des (Völker-)Strafrechts auf die Schwierigkeit, die teils sehr unterschiedlichen Eigenschaften des Umweltrechts und des Strafrechts in Einklang zu bringen.



Tagungsreihe „Junges Nachhaltigkeitsrecht“

  • an der Universität Halle, 16.–17. Juni 2023 (mitveranstaltet von Samuel Rehberger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Green Criminology Forschungsstelle)

Sammelband 2023   

  • an der Universität München, 30. Juli 2022 (mitbegründet von Jun.-Prof. Dr. Lucia Sommerer)

Sammelband 2022   

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