Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Schlüsselqualifikationen


Teil der strukturellen Änderungen, die das „Gesetz zur Reform der Juristenausbildung“ fordert, ist eine bessere Vorbereitung der Studenten auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts. Das Gesetz sieht insbesondere vor, die Studieninhalte um die Vermittlung so genannter Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit sowie eine obligatorische fachspezifische Fremdsprachenveranstaltung zu erweitern. Diesen Anforderungen wird mit den folgenden Lehrveranstaltungen Rechnung getragen.

Für die Zulassung zur 1. Juristischen Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an beiden Veranstaltungsarten nachzuweisen.

a) Verhandlungsführung

Filipski M.A., Cornelius, Dipl. Sprechwissenschaftler

b) Präsentation und Kurzvortrag

Filipski M.A., Cornelius, Dipl. Sprechwissenschaftler

c) Mediation

Wittpennig, Jens, Dipl. –Psychologe
Bielecke, Alexandra, Dipl.-Psychologin

d) Schlüsselqualifikationen für Juristen - Kompetenztraining

Lange, Barbara, Rechtsanwältin

Selbstkompetenz: effiziente Lern- und Arbeitstechniken in Bezug auf juristisches Wissen; Sozialkompetenz; Methodenkompetenz: Planung und Zeitmanagement, Wissensmanagement, Visualisierungs- und Präsentationstechniken). Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb überfachlicher Kompetenzen und praxisrelevanter Schlüsselqualifikationen. Die Veranstaltung besteht aus einem Basistraining zur Verbesserung der persönlichen, kommunikativen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Im Einzelnen: (1) Effizientes Lernen von juristischem Wissen, denn Juristen müssen in der Lage sein, sich sehr schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten und neue Gesetze anzuwenden. (2) Effektives Arbeiten in Gruppen, denn komplexe Sachverhalte und Aufgabenstellungen lassen sich in der Praxis nur im Team bewältigen. (3) Zeit- und Selbstmanagement, denn gute Planung, rationelles Arbeiten, das Setzen von Prioritäten und der richtige Umgang mit "Zeitdieben" ist in jedem juristischen Beruf gefordert. (4) Präsentations- und Visualisierungstechniken.

e) RHETORIK – ARGUMENTATION – DEBATTE

Michael Hoppmann, M.A.

Ziel des Kompaktseminars ist das Training von wirksamen Reden als Mischung von glaubhaftem Auftritt und stringenter Argumentation. Dazu werden einige rhetorische und argumentative Grundregeln vorgestellt, die im Verlauf des Seminars an Hand komplexer werdender Trainingsformen geübt werden. Ein besonderes Gewicht kommt hierbei der Sportlichen Debatte zu, die in den letzten Jahren auch an deutschen Hochschulen als Trainings- und Wettkampfform immer bekannter und beliebter wird.
In diesem Seminar wird zudem ein weiterer Schwerpunkt auf dem Training von freien Reden auch ohne Manuskript liegen. Diese besonders reizvolle rhetorische Aufgabe wird mit Hilfe von modernen Deklamationsübungen trainiert.
Im Vorfeld der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer Hinweise auf Literatur und Materialien zur Vorbereitung.


Die Kurse zu den benannten Schlüsselqualifikationen werden als Blockveranstaltungen (zwei Tage/15 SWS) angeboten. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende beschränkt. Für die Teilnahme an den Kursen ist eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über StudIP. Die Kurstermine werden durch Aushang beim Prüfungsamt und auf der Homepage des Prüfungsamtes (www.jura.uni-halle.de/pruefungsamt) und StudIP veröffentlicht.


f) Der mündliche Vortrag im Examen

Nach § 21 Abs. 3 JAPrVO LSA (2003) beginnt die mündliche Prüfung im staatlichen Teil des Examens mit einem Vortrag. Mit dem Vortrag muss der Prüfling zu einer rechtspolitischen oder rechtswissenschaftlichen Frage Stellung nehmen. Zur Bearbeitung der Fragestellung wird dem Prüfling 30 Minuten zur Vorbereitung eingeräumt. Der Vortrag selbst soll nicht länger als fünf Minuten dauern.

Zur Vorbereitung auf diesen neuen Teil der staatlichen mündlichen Prüfung bietet die Juristische Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizprüfungsamt zwei Termine zur De-monstration derartiger Vorträge im Sommersemester 2006 an:

Do 14.00 – 16.00 Uhr 04. Mai  2006
Do 14.00 – 16.00 Uhr 01. Juni 2006

Dozentenbibliothek Zivilrecht (Thomasianum)

Für die Durchführung dieser Veranstaltungen werden insgesamt sechs Studenten gesucht, die sich für die Vortragstätigkeit zur Verfügung stellen. (Bitte im Prüfungsamt der Fakultät melden!) Mit den Vortragenden und einer kompletten Prüfungskommission, die sich aus einem Professor, einem Praktiker sowie einem Mitarbeiter des Landesjustizprüfungsamtes zusammensetzt, wird eine realistische Prüfungssituation simuliert.
Die Anzahl der Zuschauer ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über StudIP.

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