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Basisausbildung Mediation

Was ist Mediation?

Gemäß § 1 Mediationsgesetz ist eine Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Der Mediator schafft dabei einen Rahmen, in dem die Parteien kooperativ ihre Interessen und Bedürfnisse aufeinander abgestimmt erfüllen können.

Die Mediation nutzt Erfahrungen und Erkenntnisse der (Sozial-)Psychologie, der Rechts- und Sozialwissenschaften, der Erwachsenenpädagogik sowie aus Politik und Wirtschaft. Sie kann in allen Konfliktfeldern eingesetzt werden, wo sonst juristische Gerichtsbarkeiten „zuständig“ würden.

Die zugrunde liegenden Kommunikations- und Vermittlungskompetenzen unterstützen aber auch generell die klassische anwaltliche Tätigkeit, sei es bei der Sachverhaltsermittlung im Kontakt mit den Mandanten, sei es bei Verhandlungs- und Einigungssituationen bei Gericht. Ein weiteres Arbeitsfeld hat sich aufgrund des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes    ergeben.

Die Basisausbildung in Form eines modularen Qualifikationsstudiums unterstützt die Entwicklung einer rollenkompetenten, professionellen Persönlichkeit. Als didaktisches Ausbildungskonzept dient das von Dr. Sascha Weigel entwickelte Konzept der Elemente der Mediation   .

Du willst mehr wissen, was Mediation ist:

Informationen zur Basisausbildung

Allgemeines

Der Bedarf an Mediatoren wächst. Die Basisausbildung Mediation stellt für die Studierenden eine zusätzliche berufsspezifische Qualifikation mit großem praktischem Potenzial dar.

Während der Ausbildung werden sowohl die persönlichen Handlungs- und Sozialkompetenzen wie auch die kommunikativen Kompetenzen des Studierenden gefordert und gefördert. Die geschieht vor allem durch praxisbezogene Ausbildungsinhalte und -aufbereitungen.


Die Studierenden können zugleich eine juristische Schlüsselqualifikation und einen Seminarschein erwerben.

Das Qualifikationsstudium wird mit der Erlangung einer Bescheinigung abgeschlossen, die - auch nach den Anforderungen der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalts - dazu berechtigt, sich im Geschäftsverkehr Mediator/in zu nennen.
Das  Qualifikationsstudium stellt eine Basisausbildung für die Tätigkeiten des Mediators dar, die für eine weitere Fortbildung anrechnenbar ist. Die Basisausbildung kann entsprechend den Anforderungen an einen zertifizierten Mediator i.S.d. § 5 MediationsG oder eines lizensierten Mediators i.S.d. Bundesverbandes Mediation fortgeführt und ausgebaut werden. Als lizensiertes Weiterbildungsinstitut bietet INKOVEMA entsprechende Module an.

Das Zulassungsverfahren

Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester können sich jährlich zum Wintersemester für das Qualifikationsstudium Mediation bewerben. Die Anmeldung erfolgt über das Stud.IP in der Veranstaltung "Basisausbildung Mediation". Unter allen in der Veranstaltung Eingetragenen werden zwölf Teilnehmer durch das systeminterne Losverfahren gezogen.

Anschließend wird das Ergebnis im Stud.IP bekannt gegeben.

Der Ablauf

Das Qualifikationsstudium ist modular aufgebaut und beginnt jedes Jahr zum Wintersemester. Die fünf Module sind als Blockveranstaltungen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern wahrzunehmen.

Folgender Modulaufbau ist vorgesehen:

  1. Modul: Grundlagen der Konfliktbearbeitung
  2. Modul: Grundlagen der Mediation
  3. Modul: Grundlagen der Kommunikation
  4. Modul: Grundlagen des Verhandelns
  5. Abschlussmodul: Abschlussseminar (Präsentation einer schriftliche Arbeit - 12-15 Seiten)

Das Zeugnis

Die Ausbildung wird mit der Erlangung einer Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen abgeschlossen.
Dieses bescheinigt eine Ausbildung im Umfang von 90 Stunden im Sinne des § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz und bietet daher die Möglichkeit nach der Zulassung zum Rechtsanwalt in Sachsen-Anhalt als Mediator tätig zu sein. Zudem kann die Ausbildung auf spätere berufsbegleitende Fortbildungen zum zertifizierten Mediator i.S.d. § 5 Abs. 2 MediationsG sowie einer Ausbildung zum lizensierten Mediator nach den Anforderungen des Bundesverbandes Mediation (insg. 200h) angerechnet werden. (Nachfragen an Dr. Sascha Weigel, INKOVEMA)
Zugleich werden mit dem Zeugnis der erfolgreiche Besuch einer juristischen Schlüsselqualifikation iSd. § 9 Abs. 5 JAPrVO, § 9 Abs. 4 SPO sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar im Schwerpunktbereich 1 iSd. § 9 Abs. 2 SPO nachgewiesen.

Erforderlich ist für all das der Besuch der 5 Module sowie das Bestehen der schriftlichen Arbeit.

Termine

  1. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2015/16 (abgeschlossen)
  2. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2016/17 (abgeschlossen)
  3. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2017/18 (abgeschlossen)
  4. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2018/19 (abgeschlossen)
  5. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2019/20 (abgeschlossen)
  6. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2020/21 (abgeschlossen)
  7. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2021/22 (abgeschlossen)
  8. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2022/23 (abgeschlossen)
9. Jahrgang mit Beginn Wintersemester 2023/24
Modul 120. & 21. November 2023
Modul 215. & 16. Januar 2024
Modul 318. & 19. März 2024
Modul 413. & 14. Mai 2024
Modul 519. Juni 2024
(wird eventuell noch verlegt)

Kooperation mit INKOVEMA

INKOVEMA    ist ein – von Dr. Sascha Weigel geleitetes – Leipziger Weiterbildungsinstitut, das vom Bundesverband Mediation lizensiert ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von INKOVEMA   .

Logo INKOVEMA

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