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Praktika

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1. Praktische Studienzeiten nach § 12 JAPrVO LSA

Allgemeines


Praktische Studienzeiten sind u. a. eine Voraussetzung für die Zulassung zu der Staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten Juristischen Prüfung.

Nach Beendigung der Vorlesungszeit des 2. Fachsemester müssen insgesamt während des gesamten Studiums in den vorlesungsfreien Zeiten mindestens drei Monate praktische Studienzeiten bei einer oder mehrerer Stellen abgeleistet werden.

Dabei dürfen die praktischen Studienzeiten die Dauer eines Monates nicht unterschreiten und nicht mehr als jeweils eine Woche in die Vorlesungszeit hineinreichen.

  • Die Dauer von einem Monat berechnet sich wie folgt: Mit dem ersten Praktikumstag beginnt Ihre praktische Studienzeit. Einen Kalendermonat später, aber an dem Tagesdatum, das im Monat zuvor Ihrem ersten Praktikumstag vorausgegangen ist, endet die Monatsfrist Ihres Praktikums (z. B. 15.02. - 14.03. oder 03.08. - 02.09.).

Die Studierenden haben sich um die Ausbildungsstätten selbstständig zu bemühen. Eine frühzeitige Bewerbung ist zu empfehlen.

Wo können praktische Studienzeiten abgeleistet werden?


Praktische Studienzeiten können im In- und Ausland bei jeder Stelle abgeleistet werden, die dem Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung vermitteln kann.

Dies ist z.B. möglich bei

  • Gerichten*
  • Verwaltungsbehörden*
  • Staatsanwaltschaften
  • Rechtsanwälten
  • Notaren
  • oder in Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Gewerkschaften oder Verbänden.

* Sowohl am Amts-, Arbeits- und Landgericht sowie bei Verwaltungsbehörden  können praktische Studienzeiten auch in Gruppenarbeitsgemeinschaften  absolviert werden.

Die Leitung des Praktikums durch einen Volljuristen ist nicht nötig.

Gegebenenfalls kann vor Antritt der praktischen Studienzeit die Eignung der ausgesuchten Stelle beim Landesjustizprüfungsamt erfragt werden. Dies sollte vor allem vor Auslandspraktika geschehen.

Des Weiteren kann auf Antrag beim Landesjustizprüfungsamt eine entsprechende zuvor erfolgte Ausbildung ganz oder teilweise auf praktische Studienzeiten angerechnet werden.

Teilnahmebescheinigung


Über jede abgeleistete praktische Studienzeit benötigen Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei der Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten Juristischen Prüfung vorlegen müssen.

Die Bestätigung muss von der Praktikumsstelle erstellt werden und Folgendes beinhalten:

  • Bestätigung der Ableistung der praktischen Studienzeit gemäß der hiesigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§ 12 JAPrVO LSA)
  • Personalien des/der Praktikanten/in
  • Gegenstand, Beginn und Ende des Praktikums
  • Name und Dienstbezeichnung des/der Ausbildungsleiters/in

Dabei ist besonders darauf zu achten, dass eine regelmäßige Teilnahme erforderlich ist. Unentschuldigte Fehlzeiten können unter Umständen nachgeholt werden. Durch Attest entschuldigte Fehlzeiten bis zu vier Tagen müssen nicht nachgeholt werden.

Teilnahmebestätigungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, bedürfen einer Übersetzung, die jedoch vom Studierenden selbst angefertigt werden darf.

Ansprechpartner bei Fragen


Bei Fragen zu den praktischen Studienzeiten wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt.

Ihr Ansprechpartner dort ist:

Herr Neumann
Tel.: (0391) 567-5011
E-Mail:

Weitere Informationen


Weitere Informationen u. a. zur Vermittlung von Stellen und dem bevorzugten Inhalt der praktischen Studienzeiten finden Sie auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes    und im folgenden Merkblatt:
Merkblatt_praktische Studienzeiten.pdf (39,8 KB)  vom 13.11.2014

2. Praktikumsberichte

Was haben andere in ihrer Praktischen Studienzeit gemacht? In unserer Sammlung von Praktikumsberichten finden Sie hilfreiche Informationen, Erfahrungen und Anregungen.

Wenn Sie ein Praktikum absolviert haben, nehmen wir gerne auch Ihren Bericht in die Sammlung - auf Wunsch gerne anonymisiert. Bitte schicken Sie Ihren Bericht an die .

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3. Praktikumsbörsen

Sie suchen eine Praktikumsstelle?

Die Jobdatenbank des CAREER CENTER der MLU enthält Stellenangebote für Praktika und steht Unternehmen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

www.top4job.uni-halle.de

4. Praktikum im Ausland

a) Leonardo-da-Vinci-Programm

Im Rahmen des Leonardo-da-Vinci-Programms besteht für Studierende und Absolventen aller Fachbereiche die Möglichkeit ein bis zu 12-monatiges Praktikum bei Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und anderen Einrichtungen in den Ländern der Europäischen Union, Norwegen, Island, Türkei und der Schweiz zu absolvieren.

Das Praktikum kann durch das Leonardo-Büro Sachsen-Anhalt    mit bis zu 350 € monatlich für Studierende gefördert.

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b) ELSA Student Trainee Exchange Programm (STEP)

Die European Law Students` Association (ELSA) vermittelt bezahlte Praktika von bis zu sechs Monaten in ganz Europa. Trotz der Vergütung ist eine zusätzliche Förderung durch das Leonardo-Büro Sachsen-Anhalt    möglich.

Ausführliche Informationen zu den angebotenen Praktikumsplätzen, Bewerbungsbedingungen und allen weiteren Details finden Sie auf der ELSA-Halle Website.

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c) Europäische Union

Des Weiteren besteht die Möglichkeit praktische Studienzeiten von einem bis zu zwölf Monaten bei den Institutionen der EU im In- oder Ausland zu absolvieren.

Die Finanzierung eines solchen Aufenthalts kann z.B. durch ein Stipendium des Leonardo-Büros Sachsen-Anhalts    vereinfacht werden.

Nähere Informationen zu den Praktikumsplätzen sowie zu den Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier:

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Eine weitere Alternative bietet ein Praktikum bei der Landesvertretung Sachsen-Anhalt    in Brüssel. Dieses ist auf drei Monate ausgelegt und erfordert ein gesteigertes Interesse an europapolitischen Fragestellungen. Fremdsprachenkenntnisse sind hingegen nicht dringend erforderlich, aber von Vorteil. Die Finanzierung während des Praktikums durch ein Stipendium des Leonardo-Büros Sachsen-Anhalts    ist für Studierende bis zu einer Höhe von 350 € monatlich möglich.

Die Bewerbungen sind unter Angabe des gewünschten Zeitraums an die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union, z. H. Frau Bergner, 80 Boulevard San Michel, B-1040 Brüssel oder per E-Mail an zu richten.

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