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Praktika
Übersicht
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1. Praktische Studienzeiten nach § 12 JAPrVO LSA
Allgemeines
Praktische Studienzeiten sind u. a. eine Voraussetzung für die Zulassung zu der Staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten Juristischen Prüfung.
Nach Beendigung der Vorlesungszeit des 2. Fachsemester müssen insgesamt während des gesamten Studiums in den vorlesungsfreien Zeiten mindestens drei Monate praktische Studienzeiten bei einer oder mehrerer Stellen abgeleistet werden.
Dabei dürfen die praktischen Studienzeiten die Dauer eines Monates nicht unterschreiten und nicht mehr als jeweils eine Woche in die Vorlesungszeit hineinreichen.
- Die Dauer von einem Monat berechnet sich wie folgt: Mit dem ersten Praktikumstag beginnt Ihre praktische Studienzeit. Einen Kalendermonat später, aber an dem Tagesdatum, das im Monat zuvor Ihrem ersten Praktikumstag vorausgegangen ist, endet die Monatsfrist Ihres Praktikums (z. B. 15.02. - 14.03. oder 03.08. - 02.09.).
Die Studierenden haben sich um die Ausbildungsstätten selbstständig zu bemühen. Eine frühzeitige Bewerbung ist zu empfehlen.
Wo können praktische Studienzeiten abgeleistet werden?
Praktische Studienzeiten können im In- und Ausland bei jeder Stelle abgeleistet werden, die dem Studierenden einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung vermitteln kann.
Dies ist z.B. möglich bei
- Gerichten*
- Verwaltungsbehörden*
- Staatsanwaltschaften
- Rechtsanwälten
- Notaren
- oder in Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Gewerkschaften oder Verbänden.
* Sowohl am Amts-, Arbeits- und Landgericht sowie bei Verwaltungsbehörden können praktische Studienzeiten auch in Gruppenarbeitsgemeinschaften absolviert werden.
Die Leitung des Praktikums durch einen Volljuristen ist nicht nötig.
Gegebenenfalls kann vor Antritt der praktischen Studienzeit die Eignung der ausgesuchten Stelle beim Landesjustizprüfungsamt erfragt werden. Dies sollte vor allem vor Auslandspraktika geschehen.
Des Weiteren kann auf Antrag beim Landesjustizprüfungsamt eine entsprechende zuvor erfolgte Ausbildung ganz oder teilweise auf praktische Studienzeiten angerechnet werden.
Teilnahmebescheinigung
Über jede abgeleistete praktische Studienzeit benötigen Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei der Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten Juristischen Prüfung vorlegen müssen.
Die Bestätigung muss von der Praktikumsstelle erstellt werden und Folgendes beinhalten:
- Bestätigung der Ableistung der praktischen Studienzeit gemäß der hiesigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§ 12 JAPrVO LSA)
- Personalien des/der Praktikanten/in
- Gegenstand, Beginn und Ende des Praktikums
- Name und Dienstbezeichnung des/der Ausbildungsleiters/in
Dabei ist besonders darauf zu achten, dass eine regelmäßige Teilnahme erforderlich ist. Unentschuldigte Fehlzeiten können unter Umständen nachgeholt werden. Durch Attest entschuldigte Fehlzeiten bis zu vier Tagen müssen nicht nachgeholt werden.
Teilnahmebestätigungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, bedürfen einer Übersetzung, die jedoch vom Studierenden selbst angefertigt werden darf.
Ansprechpartner bei Fragen
Bei Fragen zu den praktischen Studienzeiten wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt.
Ihr Ansprechpartner dort ist:
Herr Neumann
Tel.: (0391) 567-5011
E-Mail: jens-uwe.neumann@mj.sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen
Weitere Informationen u. a. zur Vermittlung von Stellen und dem bevorzugten Inhalt der praktischen Studienzeiten finden Sie auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes und im folgenden Merkblatt:
Merkblatt_praktische Studienzeiten.pdf
(39,8 KB) vom 13.11.2014
2. Praktikumsberichte
3. Praktikumsbörsen
Sie suchen eine Praktikumsstelle?
Die Jobdatenbank des CAREER CENTER der MLU enthält Stellenangebote für Praktika und steht Unternehmen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
4. Praktikum im Ausland
Eine weitere Alternative bietet ein Praktikum bei der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Brüssel. Dieses ist auf drei Monate ausgelegt und erfordert ein gesteigertes Interesse an europapolitischen Fragestellungen. Fremdsprachenkenntnisse sind hingegen nicht dringend erforderlich, aber von Vorteil. Die Finanzierung während des Praktikums durch ein Stipendium des Leonardo-Büros Sachsen-Anhalts ist für Studierende bis zu einer Höhe von 350 € monatlich möglich.
Die Bewerbungen sind unter Angabe des gewünschten Zeitraums an die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union, z. H. Frau Bergner, 80 Boulevard San Michel, B-1040 Brüssel oder per E-Mail an doris.bergner@lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de zu richten.