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Staatliche Begabtenförderung im Hochschulbereich (Flyer des BMBF)
flyer_begabtenfoerderung.pdf
(443,2 KB) vom 12.09.2011
Studienfinanzierung und Begabtenförderung
Übersicht
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.
Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die eigenes Einkommen und Vermögen des Studenten sowie Einkommen seines Ehegatten und – in aller Regel – auch seiner Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit „familienabhängig“.
Die Förderungshöchstdauer entspricht in der Regel der Regelstudienzeit des betreffenden Studienganges.
Studenten erhalten die BAföG-Leistungen zur Hälfte als – nicht zurückzuzahlenden – Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Portal: www.das-neue-bafoeg.de
Die Antragstellung und Beratung zum BAföG erfolgt beim Studentenwerk Halle. Informationen finden Sie auch unter: www.studentenwerk-halle.de
Desweiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch Auslandsaufenthalte durch das BAföG gefödert werden können. Weiterführende Informationen und Links hierzu finden Sie auf der Seite des ERASMUS-Büros des Juristischen Bereichs.
Bitte beachten Sie, dass Ausbildungsförderung vom 5. Fachsemester an nur geleistet wird, wenn gem. § 48 BAföG entweder ein Nachweis über eine bestandene Zwischenprüfung oder eine formblattgebundene Bescheinigung der Hochschule, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden, vorgelegt wird (Formblatt 5). Studierende der Rechtswissenschaften erhalten diese Bescheinigung, wenn folgende Leistungen spätestens bis zum Ablauf des 4. Fachsemesters erbracht sind:
- bestandene Zwischenprüfung oder
- Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs. 4 ZwPrO und wenigstens eine „kleine“ Hausarbeit oder
- sechs von sieben Leistungen der Zwischenprüfung und eine „kleine“ Hausarbeit.
Begabtenförderungswerke
Als Alternative zu einer Ausbildungsförderung durch das BAföG gibt es auch den Weg einer Unterstützung durch zwölf Begabtenförderungswerke.
Die Sätze der Begabtenföderung und die Laufzeit sind an das BAföG angelehnt. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird ein ideelles Förderprogramm angeboten.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine besondere Befähigung der Studierenden, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement erwartet.
Die Bewerbungsverfahren sind unterschiedlich, die meisten Werke lassen eine Selbstbewerbung zu. Zur Aufnahme in ein Stipendienprogramm durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlverfahren.
Während der Förderung beraten und begleiten die Begabtenförderungswerke ihre Stipendiaten durch Mitarbeiter der Werke und Vertrauensdozenten am Hochschulort.
Die Werke unterscheiden sich durch ihre jeweilige weltanschauliche, politische oder konfessionelle Ausrichtung und setzen dementsprechend unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.
Eine Doppelförderung durch BAföG und Begabtenförderung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu den Begabtenförderungswerken
- Cusanuswerk
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Evangelisches Studienwerk Villigst
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
- Hanns-Seidel-Stiftung
- Hans Böckler Stiftung
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Konrad-Adenauer-Stiftung
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft
- Studienstiftung des deutschen Volkes
finden Sie auf dem gemeinsamen Portal www.stipendiumplus.de .
Deutschlandstipendium
Mit dem "Deutschlandstipendium" werden besonders begabte Studierende gefördert, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 €. Es wird je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und von privaten Förderern finanziert. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine vom Rektorat der Martin-Luther-Universität bestellte Auswahlkommission. Bewerben können sich Studierende und Studienbewerber bis zum 27. Januar für das folgende Sommersemester.
Weitere Informationen finden Sie hier und unter www.deutschland-stipendium.de .
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte ausschließlich folgendes Onlineportal .
Weitere Stipendienanbieter und Initiativen
Stipendienlotse
Natürlich gibt es weit mehr Stiftungen und Stipendienanbieter als die 12 Begabtenförderungswerke, die durch das BMBF gefördert werden. Mit dem Portal www.stipendienlotse.de versucht das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ordnung in das unübersichtliche System der deutschen Stipendienlandschaft zu bringen.
Online-Stipendium von e-fellows.net
Das Karrierenetzwerk e-fellows.net bietet ein Online-Stipendium für Juristen an. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich und steht leistungsstarken Studierenden in Grund-, Hauptstudium, Referendariat, Master und Promotion offen. Das e-fellows.net-Stipendium ist mit allen anderen Förderprogrammen vereinbar und bietet unter anderem kostenlosen Zugang zu Datenbanken wie beck-online und juris. Weitere Informationen finden Sie unter www.e-fellows.net .
ArbeiterKind.de
Die Initiative ArbeiterKind.de bietet mit Ihrem Internetportal und Mentorenprogramm Unterstützung für alle Schüler und Studierende,
die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben.
youtrex Scholar-Programm
Youtrex ist eine gemeinnützige Karriereplattform, die leistungsstarke Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen fördert. U. a. wird ein Mentorenprogramm angeboten. Weitere Informationen finden Sie unter www.youtrex.de .
Einen ersten Überblick über Bewerbung, Verfahren und Förderung bietet ein Artikel auf der Seite von Legal Tribute online: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4233/studienstipendien-soziales-engagement-zahlt-sich-aus/
IB-Stipendium
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) fördert und finanziert aktiv den akademischen Nachwuchs der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalts insbesondere begabte Studierende, die hervorragende Leistungen im Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben und zudem gesellschaftliches Engagement zeigen.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/karriere/ib-stipendium.html .
Bildungskredit
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem BAföG als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht.
Damit die Kreditkonditionen günstig sein können, übernimmt der Bund gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für den Auszubildenden.
Das Angebot der KfW richtet sich an Vollzeitstudierende, die ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland absolvieren. Die Kreditzusagen erfolgen unabhängig vom Studienfach und unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden und deren Eltern. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Die Darlehensbeträge belaufen sich auf bis zu 650 EUR monatlich über eine Förderungsdauer von bis zu 10 Semestern (Verlängerungsoption: maximal 4 Semester für die Examensphase). Nach einer Karenzphase von i. d. R. 18 Monaten werden die Darlehen über max. 25 Jahre zurückgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Eine Übersicht über Studienkredite von privaten Kreditinstituten finden Sie unter:
Information und Beratung
Zu allen Fragen rund um BAföG und Bildungskredit steht Ihnen das Studentenwerk Halle zur Verfügung.
Zudem finden regelmäßig Informationsveranstatungen der Begabtenförderungswerke auf dem Campus statt. Wir werden Sie auch auf unserer Website darauf aufmerksam machen.
Graduiertenförderung
Förderung anch dem Graduiertenförderungsgesetz
Zum 1. April 2022 werden gemäß dem Graduiertenförderungsgesetz Stipendien für die Graduiertenförderung an der Martin-Luther-Universität vergeben. Über die Stipendienvergabe befindet die Graduiertenförderungskommission der Universität.
Anträge sind über die Fakultäten an den Vorsitzenden der Graduiertenförderungskommission, Prof. Dr. Wolfgang Paul, zu richten. Abgabetermin im Dekanat der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist der 21. Januar 2022.
Die Ausschreibung sowie das Merkblatt zur Antragsstellung finden Sie hier:
Ausschreibung Graduiertenförderung 2022
Graduiertenförderung 2022.pdf
(257 KB) vom 13.12.2021