Büste von Homer

Weiteres

Login für Redakteure

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Allgemeines

Für die Zulassung zum Staatlichen Pflichtteil sowie zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung der Ersten Juristischen Prüfung ist gemäß § 9 IV JAPrVO  und § 9 III SPO die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs nachzuweisen.

Beispielsweise besteht die Möglichkeit den Nachweis durch die Teilnahme an einem von einem Hochschullehrer betreuten Moot Court oder durch den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen Universität zu erwerben.

Erfolgreich ist die Teilnahme, wenn eine individuelle Leistung mit mindestens "ausreichend" bewertet wird. Über sie ist ein Leistungsnachweis auszustellen.

Lehrveranstaltungen

Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung

In jedem Semester werden unterschiedliche fremdsprachige Vorlesungen angeboten. Zum Erwerb des Leistungsnachweises muss über ein rechtswissenschaftliches Thema eine individuelle Leistung erbracht werden. Ob diese Leistung schriftlich in Form einer Klausur oder eines Take-Home-Exams oder mündlich durch einen Vortrag zu erbringen ist, legt der Dozent fest.

Moot Court

Eine weitere Möglichkeit einen Leistungsnachweis zu erwerben, ist die Teilnahme an einem Moot Court. Dieser muss von einem Hochschullehrer betreut werden.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, bei der Teams aus Studierenden im Vorfeld eine Klageschrift und Klageerwiderung entwerfen und diese in einer mündlichen Verhandlung präsentieren.

Folgende Moot Courts werden im Juristischen Bereich angeboten:

ELSA Human Rights Moot CourtSoldan Moot CourtELSA WTO Moot CourtFDI Moot Court
SchwerpunktEuropäische Menschen-
rechtskonvention (EMRK)
Anwalts- und ProzessrechtWelthandelsrechtInvestitionsschutzrecht
Betreuender LehrstuhlProf. Dr. Dirk HanschelProf. Dr. Caroline Meller-HannichProf. Dr. Christian TietjeProf. Dr. Christian Tietje
ZeitraumApril - FebruarJuli - OktoberSeptember - JuniApril-November
Bewerbungs-
beginn
~ Juni~ April/ Mai~ JuliFebruar

Die Angaben zum Zeitraum beziehen sich auf die Sachverhaltsausgabe und das Finale. Im Vorfeld findet für jeden Moot Court eine Bewerbungs-, Auswahl- und Vorbereitungspharse durch den Lehrstuhl statt.

Neben der Schlüsselqualifikation und einem Seminarschein erhält man durch die Teilnahme an einem fremdsprachigen Moot Court zudem einen Nachweis über die Fachspezifische Fremdsprachenkompetenz.

Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands kann bei der Teilnahme an einem fremdsprachigen Moot Court gemäß § 26 II Nr. 2 lit. d) JAPrVO ein Semester bei der Berechnung der Fachsemesteranzahl anrechnungsfrei bleiben.

Auslandsaufenthalt

Eine weitere Möglichkeit bietet sich im Rahmen eines Auslandssemesters an. Nach der erfolgreichen Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung im Ausland kann der Studierende einen Antrag auf Anerkennung der Leistung als Sprachenschein stellen.

Möglichkeiten und Informationen zu einem Auslandssemester finden Sie hier.

Rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs

Das Sprachenzentrum der MLU bietet eine Vielzahl von Englischkursen  an, die das international anerkannte UNIcert-Zertifizierungssystem  nutzen, darunter „Englisch für Juristen“, einen Kurs der Stufe UNIcert  II Teil 2.  
Um an diesem Kurs teilnehmen zu können, müssen Sie  entweder eine ausreichend hohe Punktzahl im Einstufungstest des  Sprachenzentrums erzielen, der zu Beginn jedes Semesters stattfindet  (die Termine finden Sie HIER  https://spz.uni-halle.de/einstufungstests/), oder einen Kurs der Stufe  UNIcert II Teil 1 erfolgreich absolvieren.

Folgende Themen werden behandelt:

Grundlagen, Institutionen, Verfahren und Methoden des angloamerikanischen Rechtssystems (Common Law System)
Court Structure (USA)
Jury System (selection etc.)
Legal Education
Criminal Law – Grundlagen (offences, punishment, cases etc.)
Law of Obligation (esp. Law of Contract – offer and acceptance,
consideration, exclusion clauses, terms of contracts, mistake etc.)
Torts
Family Law
International Trade
Intellectual Property
Constitutional Law

Alle UNIcert-Kurse enden  mit einer vierteiligen Prüfung, in der die Fähigkeiten Sprechen, Hören,  Lesen und Schreiben bewertet werden.
Weitere Informationen zu den UNIcert-Kursen des Sprachenzentrums finden Sie in diesem Flyer.

https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=71367&elem=3606495

Übersicht und Prüfungstermine Wintersemester 2026/27

Eine Übersicht über die aktuell im WIntersemester 2026/27 im Juristischen Bereich angebotenen Veranstaltungen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung finden Sie  hier:

Eine Anmeldung zum Ersttermin der Prüfung ist verpflichtend. Die Anmeldung wird möglich sein ab 01.12.2026 im Löwenportal.

Sollte es Probleme bei der Anmeldung geben, wenden Sie sich bitte per Mail an unter Angabe der Matrikelnummer.

Am Zweittermin dürfen nur Studierende teilnehmen, die im Ersttermin prüfungsunfähig erkrankt waren oder nicht bestanden haben.

Veranstaltungstitel

Dozent:in

Prüfung Ersttermin

Ende der Anmeldefrist Ersttermin

Prüfung Zweittermin
(nur für Durchfaller Ersttermin oder für im Ersttermin prüfungsunfähig Erkrankte)

Internationales Umweltrecht/International Environmental LawProf. Dr. Hanschel
Law and Anthropology (Rechtsethnologie)Prof. Dr. Hanschel/
PD Dr. Seidel
Comparative Law /Rechtsvergleichung in engl. SpracheProf. Dr. Hanschel/
Prof. Dr. Mittwoch/
PD Dr. Seidel
Introduction to U.S. LawFrau Bederu

Zum Seitenanfang