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Unternehmensmitbestimmung

Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Unternehmensmitbestimmung, also der Beteiligung der Arbeitnehmer an den zentralen unternehmerischen Planungs-, Lenkungs- und Organisationsentscheidungen im Unternehmen.

Im Gegensatz zur betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere nach dem BetrVG, geht es hier um Einflussnahme- und Beteiligungsmöglichkeiten bei der Festlegung der Unternehmenspolitik. Die Unternehmensmitbestimmung ist rechtsformspezifisch ausgestaltet und findet grundsätzlich im Aufsichtsrat sowie teilweise in Form des Arbeitsdirektors auf der Ebene der Unternehmensleitung statt. Die Vorlesung steht in einem engen Zusammenhang mit dem Kapitalgesellschaftsrecht.

Die Unternehmensmitbestimmung ist jahrzehntelang politisch heftig umstritten gewesen und neuerdings verschärft auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht hin überprüft worden. Die Vorlesung erläutert in diesem Kontext die Voraussetzungen für die Unternehmensmitbestimmung in den jeweiligen Rechtsformen, die Wahl und die Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sowie deren Befugnisse.

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