Beweiserhebung in der Hauptverhandlung
Inhalte: Diese Veranstaltung, die Grundkenntnisse im Strafprozess voraussetzt, vertieft die in der forensischen Praxis besonders relevante Beweislehre. Mit geschickt gestellten Beweisanträgen nach § 244 Abs. 3 ff. StPO kann eine Verteidigung die strukturellen Nachteile, die gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft bestehen, u.U. ausgleichen. Die Veranstaltung ist daher von hoher Praxisrelevanz.