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Staatskirchenrecht

Inhalte: Staatskirchenrecht (oder Religionsverfassungsrecht) ist der Teil des Staats- und Verwaltungsrechts, welcher die Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit regelt. Das Grundgesetz schützt die individuelle und die korporative Ausübung dieser Freiheit und stellt rechtliche Institutionen für ihre optimale Entfaltung bereit. Dieser rechtliche Rahmen und seine Umsetzung geraten immer wieder in die verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Diskussion: Dürfen in der öffentlichen Schule Kreuze angebracht werden oder muslimische Kopftücher getragen werden? Muss eine Ausnahme vom Tierschutz gemacht werden, um Juden und Muslimen entsprechend ihren Speisegeboten das Schächten (Schlachten ohne Betäubung) von Tieren zu ermöglichen? Darf eine Religionsgemeinschaft einen Arbeitnehmer aus religiösen Gründen entlassen? Sind Religionsunterricht, Kirchensteuer und Militärseelsorge legitim?

Mit Blick auf diese und weitere Fragen wird die Vorlesung Modelle für die rechtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion, das geltende Staatskirchenrecht und seine Voraussetzungen vorstellen.

Die Vorlesung eignet sich für Jura- und Theologiestudenten aller Semester. Vorkenntnisse oder gar irgendwelche persönliche Einstellungen werden nicht vorausgesetzt.

Die Vorlesung ist eine

  1. Grundlagenveranstaltung im Sinne des § 6 I, II Buchst. d ZwPrO. Hierfür wird nach der Vorlesung eine Zwischenprüfungsklausur angeboten.
  2. Schwerpunktbereichsveranstaltung im Schwerpunktbereich „Staat und Verwaltung“ nach §§ 12 II Nr. 5, 13 II Nr. 5 Buchst. c SPO.
  3. Schwerpunktbereichsveranstaltung im Schwerpunktbereich „Internationales, Transnationales und Europäisches Recht“ nach §§ 12 II Nr. 6, 13 II Nr. 6 Buchst. d) SPO.

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