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Insolvenzrecht

Inhalte: Das Insolvenzrecht regelt den Zugriff der Gläubiger auf ein für die Befriedigung aller unzureichendes Schuldnervermögen. Es erlaubt dabei bei Unternehmensinsolvenzen nicht nur die Liquidation, sondern auch die Sanierung des Unternehmens, wenn dies für alle Beteiligten vorteilhaft erscheint. Die Vorlesung gibt einen Überblick über den praktischen Verlauf des Insolvenzverfahrens, wobei sowohl der Verfahrensablauf als auch die Rechte der Beteiligten erläutert werden. Dabei werden Kenntnisse aus dem Kreditsicherungs- und Zivilverfahrensrecht vorausgesetzt und vertieft.

Leistungsnachweis: Für Studierende des Studienganges Wirtschaftsrecht und anderer Studiengänge wird eine Abschlussprüfung angeboten.


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