Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Für die Zulassung zur 1. juristischen Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 3 SPO (2003) und § 9 Abs. 4 JAPrVO LSA (2003) u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs nachzuweisen.


I. Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen im SS 2005

Kevin Koh, LLB
Fundamentals of Anglo-American Law
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

Kevin Koh, LLB
International Information Law
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

K.A. Schuilenburg, LL.M.
Law of Contract and Law of Tort
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

K.A. Schuilenburg, LL.M.
Consumer Law
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

Prof. Dr. Franz von Benda-Beckmann
Prof. Dr. Kebeth von Benda-Beckmann
Introduction to the Anthropology of Law
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

Klaus Braun (Vorsitzender Richter am LG Halle/Saale)
Strafrechtlicher Moot Court
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

Studium an einer ausländischen Universität
Im Rahmen Ihres Auslandsstudiums (z.B. mit dem SOKRATES-Programm) können Sie den o.g. Leistungsnachweis auch in einerm Kurs an der jeweiligen ausländischen Juristischen Fakultät erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie dazu bei der Fachstudienberatung.

II. Rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse

Die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz kann auch durch einen Fachsprachkurs des Sprachenzentrums der Universität nachgewiesen werden, der mit der UNI-Cert® Stufe abschließt. Weitere Informationen finden Sie im Semesterstudienführer der Fakultät.

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