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Schlüsselqualifikationen

Schlüsselqualifikationen

Für die Zulassung zur 1. juristischen Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 4 SPO (2003) und § 9 Abs. 5 JAPrVO LSA (2003) u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den so genannten Schlüsselqualifikationen nachzuweisen. Darunter sind Qualifikationen wie Verhandlungsmanagment, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre oder die Kommunikationsfähigkeit zu verstehen.

Die Juristische Fakultät bietet seit dem Sommersemester 2004 regelmäßig Kurse zu diesen Qualifikationen an.

Folgende Kurse werden aktuell angeboten:

Cornelius Filipski, M.A.
Kommunikationspraxis für Juristen
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

Klaus Braun
Strafrechtlicher Moot Court
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

Dr. Barbara Lilie
Vertragsgestaltung
[Informationen und Materialien bei Stud.IP...]

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