Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Fachspezifische Fremdsprachenausbildung


Für die Zulassung zur 1. juristischen Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 3 SPO (2003) und § 9 Abs. 4 JAPrVO LSA (2003) u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs nachzuweisen.

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung "Englisch für Juristen"

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung „Französisch für Juristen“ und weitere Sprachen

Fremdsprachige Fachveranstaltungen

Kevin In-Chuen Koh, LL.B.
"Fundamentals of Anglo-American Law"

Kevin In-Chuen Koh, LL.B.
"World Trade Organisation Law Moot Court"

Bobette Wolski
"International Dispute Settlement"

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