Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Schlüsselqualifikationen


Für die Zulassung zur 1. juristischen Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 4 SPO (2003) und § 9 Abs. 5 JAPrVO LSA (2003) u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den so genannten Schlüsselqualifikationen nachzuweisen. Darunter sind Qualifikationen wie Verhandlungsmanagment, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre oder die Kommunikationsfähigkeit zu verstehen.

Die Juristische Fakultät bietet seit dem Sommersemester 2004 regelmäßig Kurse zu diesen Qualifikationen an.

Folgende Kurse werden aktuell angeboten:

Cornelius Filipski M.A., Dipl. Sprechwissenschaftler
Cordula Schwarze, Dipl. Sprechwissenschaftlerin
"Verhandlungsführung"

Cornelius Filipski M.A., Dipl. Sprechwissenschaftler
"Präsentation und Kurzvortrag"

Catarina Barrios, Dipl.-Psychologin
"Mediation"

Barbara Lange, Rechtsanwältin
"Juristische Soft Skills"

Die Kurse zu den benannten Schlüsselqualifikationen werden als Blockveranstaltungen (zwei Tage/15 SWS) angeboten. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende beschränkt. Für die Teilnahme an den Kursen ist eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung erfolgt durch Eintragung in eine Teilnehmerliste im Prüfungsamt (Thomasianum). Die Kurstermine werden durch Aushang beim Prüfungsamt und auf der Hompage des Prüfungsamtes veröffentlicht.

"Der mündliche Vortrag im Examen"

Klaus Braun, Vorsitzender Richter am LG Halle/Saale
"Moot-Court im Strafrecht"

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