Promotion
Informationen für Promotionsinteressierte
Um eine persönliche und umfassende Betreuung zu gewährleisten, ist die Anzahl der betreuten Promotionen begrenzt. Anfragen hinsichtlich der Betreuung einer Promotion beantwortet Jun.-Prof. Dr. Lucia Sommerer jedoch gerne. Die folgenden Punkte sind bei Anfragen bzgl. einer Promotionsbetreuung zu beachten:
Promotionsthemen
Es werden von der Juniorprofessur in der Regel strafrechtlich/kriminologische Arbeiten (auf Deutsch oder Englisch) betreut, deren Gegenstand sich – jedenfalls im Ausgangspunkt – mit den Forschungsschwerpunkten der Juniorprofessur deckt. Transnationale und interdisziplinäre Arbeiten werden ebenso begrüßt wie rein auf das nationale deutsche Recht ausgerichtete Arbeiten.
Promotionsvoraussetzungen
Promotionsanfragen sind nur sinnvoll, wenn die Promotionsvoraussetzungen vorliegen. Diese finden Sie in §§ 3, 4 der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in ihrer aktuellen Fassung.
Promotionsanfrage
Ihrer Anfrage fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben, das Ihre Motivation für das gewünschte Themengebiet sowie die Zeit für und die Finanzierung des Vorhabens erläutert
- aussagekräftige Skizze des Promotionsvorhabens (max. eine Seite)
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über (idealerweise zweistellige) Examensnote
Persönliches Gespräch
Sollte Interesse an Ihrem wissenschaftlichen Projekt bestehen und ein Promotionsplatz verfügbar sein, erhalten Sie eine Einladung, um sich und das geplante Thema persönlich vorzustellen. Bei der genauen Festlegung des Promotionsthemas werden Sie von der Juniorprofessur beraten und unterstützt. Ebenso werden Sie bzgl. der Organisation von Promotionsstipendien und von Forschungsaufenthalten im Ausland unterstützt.
Das formelle Promotionsverfahren beginnt nach § 5 der Promotionsordnung erst mit der Antragstellung nach Fertigstellung der Dissertation.