Dokumente
Hinweise zum Zitieren und zur Erstellung des Literaturverzeichnisses bei Haus- und Seminararbeiten
hausarbeit_literatur_zitier.pdf
(117,6 KB) vom 12.12.2018
Kurzhinweise zur Kommasetzung
Kurzregeln zur Kommasetzung.pdf
(280,9 KB) vom 12.12.2018
Mut zum Examen ohne Repetitor
Examen ohne Repetitor.pdf
(197,3 KB) vom 12.12.2018
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Lehre
Übersicht
Wintersemester 2023/2024
Strafrecht I
montags, 16:15 - 17:45 Uhr, HS AudiMax [AudiMax]
dienstags, 8:30 - 10:00 Uhr, HS AudiMax [AudiMax]
Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
montags, 14:00 - 15:30 Uhr, HS XXII [AudiMax]
Den Sachverhalt zur Hausarbeit der Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht finden Sie hier:
Sachverhalt_HA_FÜ_Strafrecht_WS_2023_24.pdf
(688,9 KB) vom 17.08.2023
Wintersemester 2016/2017
Dreiländerseminar Deutschland – Österreich – Schweiz 2016
„Wirtschaftsstrafrecht“ mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Henning Rosenau
Die Thematik des im Mai 2016 in Gruyères (Schweiz) stattgefundenen Dreiländerseminars zum Wirtschaftsstrafrecht war – wie jedes Jahr – höchst aktuell, wird doch gerade heftig und intensiv über die Gesetzesentwürfe § 299a, b StGB-E zur Korruption im Gesundheitswesen und zur Strafbarkeit des Wettbetrugs diskutiert. Um solch aktuelle Rechtsfragen rechtsvergleichend zu bearbeiten, treffen sich alle zwei Jahre die Universitäten Halle-Wittenberg, Bremen und Freiburg i. Br. (Deutschland), Innsbruck und Wien (Österreich) sowie Basel und Fribourg (Schweiz).
Einführend widmete sich das Seminar einzelnen problematischen Aspekten des Betrugstatbestandes, wie Betrug bei illegalen Geschäften oder dem Prozessbetrug, bevor sich detaillierter mit den äußerst umstrittenen Tatbestandsmerkmalen des Vermögensschadens bzw. der Vermögensgefährdung auseinandergesetzt wurde. Während in Deutschland beispielsweise beim Sportwettenbetrug der sog. Quotenschaden anerkannt ist, lehnen Österreich und die Schweiz eine solche Konstruktion ab. Es zeigte sich also wieder einmal, dass die eigene Lösung nicht immer die vermeintlich einzige oder gar die beste sein muss.
Weiteres wichtiges und intensiv diskutiertes Thema war die Frage nach einer Strafbarkeit von Unternehmen und Verbänden, gerade weil diese in den drei Ländern völlig unterschiedlich gesetzlich ausgestaltet ist: Während Deutschland aufgrund des Schuldprinzips keine Strafbarkeit juristischer Personen kennt, besteht in Österreich und der Schweiz die Möglichkeit, auch diese mit einer Strafe zu belegen.
Zum Ende des Seminars setzten sich die Teilnehmer schließlich mit zentralen Aspekten der Compliance sowie der Privatbestechung auseinander. Hier zog insbesondere der Komplex zur Korruption im Gesundheitswesen die Aufmerksamkeit der Professoren und Studierenden auf sich. Schließlich sind in Deutschland die § 299a, b StGB-E noch nicht in Kraft. Allerdings hat der Gesetzentwurf bereits sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passiert, so dass in den kommenden Wochen mit einem neuen Gesetz zu rechnen ist. Mit Spannung wird erwartet, wie sich sodann die Normen in die bestehende Strafrechtsdogmatik einfügen und in der Praxis auswirken werden.
Trotz des straffen inhaltlichen Programms wurde ein kulturell sowie kulinarisch ansprechender Rahmen geboten: Schon der Tagungsort, das malerische Örtchen Gruyères in der französischen Schweiz, ermöglichte eine angenehme Atmosphäre, die zu anregenden Diskussionen auch außerhalb des eigentlichen Tagungsprogramms einlud. Naschhafter Höhepunkt war schließlich der Besuch des Maison Cailler, einem bekannten Schweizer Schokoladenhersteller, bei dem die Verkostung am Ende natürlich nicht zu kurz kam.
Insgesamt ist man sich einig, dass das Dreiländerseminar 2016 wieder gelungen war, so dass mit Freude das 2018 in Freiburg i. Br. stattfindende Seminar erwartet wird.
Dreiländerseminar 2016
Hinweise zur Schwerpunktsbereichsarbeit am Lehrstuhl
1. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Betreuung im Schwerpunkt Kriminalwissenschaften nur für diejenigen Studierenden erfolgen, die am Lehrstuhl ein Seminar erfolgreich absolviert haben.
2. In diesem Fall soll das Formblatt zur Anmeldung der Schwerpunktsbereichsarbeit im Sekretariat eingereicht und dort auch wieder abgeholt werden.
3. Ca. 1 Monat vor Beginn der Bearbeitungszeit sollten die akzeptierten Kandidaten/innen ein Gespräch mit dem Lehrstuhlinhaber führen.
4. Bei der Bearbeitung sind die Hinweise zur Zitierempfehlung (unter Arbeitstipps) zu beachten.
5. Eine vorzeitige Korrektur kann aufgrund des Dekanamtes durch den Lehrstuhlinhaber nicht ermöglicht werden.
6. Eine Rückgabe des Themas ist nur innerhalb der Bearbeitungszeit möglich. Nur dann kann eine weitere Betreuung übernommen werden. Eine Möglichkeit zur Notenverbesserung sieht die Prüfungsordnung nicht vor, weshalb eine weitere Betreuung durch den Lehrstuhlinhaber aufgrund der hohen Nachfrage ausscheidet.
7. Die mündlichen Prüfungen finden grundsätzlich nur im
Semester statt, nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Wer z.B. im Juni
abgibt, wird ab dem 15.10. zur mündlichen Prüfung geladen. Der Termin
zur Prüfung wird von beiden Prüfern festgelegt und von Amts wegen
mitgeteilt, so dass von Nachfragen zum Termin Abstand genommen werden soll.
Vorlesungsangebot
■ Strafrecht I – IV
■ Strafprozessrecht I und II
■ Medizin- und Biostrafrecht
■ Europäisches Straf- und Strafverfahrensrecht
Seminarangebot (Auswahl)
■ Hirnforschung, Neuromodulation und freier Wille
■ Der Fall Mollath – Bewährungsprobe für den Rechtsstaat
■ Rechtsfragen am Lebensende
■ Verfassungswidriges Strafrecht
■ Drei-Länder-Seminare Österreich/Schweiz/Deutschland
Arbeitstipps
Zitierempfehlungen
hausarbeit_literatur_zitier.pdf
(117,6 KB) vom 10.12.2015
Repititoriumsempfehlung
Examen ohne Repetitor.pdf
(197,3 KB) vom 10.12.2015
Kurzhinweise zur Kommasetzung
Kurzregeln zur Kommasetzung.pdf
(280,9 KB) vom 12.12.2018