Dokumente
Hinweise zum Zitieren und zur Erstellung des Literaturverzeichnisses bei Haus- und Seminararbeiten
hausarbeit_literatur_zitier.pdf
(117,6 KB) vom 12.12.2018
Kurzhinweise zur Kommasetzung
Kurzregeln zur Kommasetzung.pdf
(280,9 KB) vom 12.12.2018
Mut zum Examen ohne Repetitor
Examen ohne Repetitor.pdf
(197,3 KB) vom 12.12.2018
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Lehre
Übersicht
- Sommersemester 2021
- Wintersemester 2020/2021
- Wintersemester 2019/2020
- Sommersemester 2019
- Wintersemester 2018/2019
- Sommersemester 2018
- Wintersemester 2017/2018
- Sommersemester 2017
- Wintersemester 2016/2017
- Hinweise zur Schwerpunktsbereichsarbeit am Lehrstuhl
- Vorlesungsangebot
- Seminarangebot (Auswahl)
- Literaturhinweise zur Vorlesung Strafrecht I
- Arbeitstipps
Sommersemester 2021
Forensische Psychiatrie
donnerstags, 15:30 - 17:30 Uhr
Den Ort entnehmen Sie bitte dem Stud.IP.
Wintersemester 2020/2021
Strafrecht I
montags, 11:00 - 13:00 Uhr
mittwochs, 8:00 - 10:00 Uhr
Den Ort entnehmen Sie bitte jeweils dem Stud.IP.
Wintersemester 2019/2020
Strafrecht I
Sommersemester 2019
Forensische Psychiatrie
Seminar zum Medizinrecht und Strafrecht
Wintersemester 2018/2019
Strafprozessrecht I
Seminar:
Der Fall Mollath
Sommersemester 2018
Forensische Psychiatrie
Strafprozessrecht II
Seminar:
"Doping und Enhancement"
Wintersemester 2017/2018
Seminar "Religiöse Paralleljustiz"
Vom 11. – 12.01.2018 hat Herr Prof. Dr. Rosenau ein Seminar zur religiösen Paralleljustiz angeboten. Das Seminar hat als Blockveranstaltung in Halle (Saale) stattgefunden.
Sommersemester 2017
Strafprozessrecht II
donnerstags, 14:00 - 16:00 Uhr (c. t.) [HS XIV a/b]
Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
montags, 14:00 - 16:00 Uhr [HS XXII]
Forensische Psychiatrie
dienstags, 10:00 - 12:00 Uhr [XV]
Seminar:
"Aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht"
Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
SV HA_Übung für Fortgeschrittene Strafrecht SoSe 2017.pdf
(27,5 KB) vom 23.01.2017
Seminar "Aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht"
Herr Prof. Dr. Henning Rosenau wird im Sommersemester 2017 ein Seminar im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften zum Thema "Aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht" anbieten.
Die Themen sind bereits alle vergeben.
Wintersemester 2016/2017
Strafrecht I
montags, 14:00 - 16:00 Uhr (c. t.) [HS AudiMax]
montags, 18:00 - 19:30 Uhr (s. t.) [HS AudiMax]
Medizin- und Biostrafrecht
dienstags, 10:00 - 12:00 Uhr [HS XVIII]
Seminar:
"Die Medizin der Zukunft: Stammzellforschung, iPS-Zellen, Genom-Editierung"
Seminar im Schwerpunkt Kriminalwissenschaften/Masterstudiengang MER:
Die Medizin der Zukunft: Stammzellforschung, iPS-Zellen, Genom-Editierung
Vom 07. – 09.12.2016 hat Herr Prof. Dr. Rosenau ein Seminar zum Medizinstrafrecht angeboten. Das Seminar hat als Blockveranstaltung im St. Michaels-Haus in Roßbach bei Naumburg stattgefunden. Es ging um die aktuellsten Techniken der Biomedizin, von der Nutzung von Embryonen zu medizinischen Zwecken bis hin zur Gentherapie.
Dreiländerseminar Deutschland – Österreich – Schweiz 2016
„Wirtschaftsstrafrecht“ mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Henning Rosenau
Die Thematik des im Mai 2016 in Gruyères (Schweiz) stattgefundenen Dreiländerseminars zum Wirtschaftsstrafrecht war – wie jedes Jahr – höchst aktuell, wird doch gerade heftig und intensiv über die Gesetzesentwürfe § 299a, b StGB-E zur Korruption im Gesundheitswesen und zur Strafbarkeit des Wettbetrugs diskutiert. Um solch aktuelle Rechtsfragen rechtsvergleichend zu bearbeiten, treffen sich alle zwei Jahre die Universitäten Halle-Wittenberg, Bremen und Freiburg i. Br. (Deutschland), Innsbruck und Wien (Österreich) sowie Basel und Fribourg (Schweiz).
Einführend widmete sich das Seminar einzelnen problematischen Aspekten des Betrugstatbestandes, wie Betrug bei illegalen Geschäften oder dem Prozessbetrug, bevor sich detaillierter mit den äußerst umstrittenen Tatbestandsmerkmalen des Vermögensschadens bzw. der Vermögensgefährdung auseinandergesetzt wurde. Während in Deutschland beispielsweise beim Sportwettenbetrug der sog. Quotenschaden anerkannt ist, lehnen Österreich und die Schweiz eine solche Konstruktion ab. Es zeigte sich also wieder einmal, dass die eigene Lösung nicht immer die vermeintlich einzige oder gar die beste sein muss.
Weiteres wichtiges und intensiv diskutiertes Thema war die Frage nach einer Strafbarkeit von Unternehmen und Verbänden, gerade weil diese in den drei Ländern völlig unterschiedlich gesetzlich ausgestaltet ist: Während Deutschland aufgrund des Schuldprinzips keine Strafbarkeit juristischer Personen kennt, besteht in Österreich und der Schweiz die Möglichkeit, auch diese mit einer Strafe zu belegen.
Zum Ende des Seminars setzten sich die Teilnehmer schließlich mit zentralen Aspekten der Compliance sowie der Privatbestechung auseinander. Hier zog insbesondere der Komplex zur Korruption im Gesundheitswesen die Aufmerksamkeit der Professoren und Studierenden auf sich. Schließlich sind in Deutschland die § 299a, b StGB-E noch nicht in Kraft. Allerdings hat der Gesetzentwurf bereits sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passiert, so dass in den kommenden Wochen mit einem neuen Gesetz zu rechnen ist. Mit Spannung wird erwartet, wie sich sodann die Normen in die bestehende Strafrechtsdogmatik einfügen und in der Praxis auswirken werden.
Trotz des straffen inhaltlichen Programms wurde ein kulturell sowie kulinarisch ansprechender Rahmen geboten: Schon der Tagungsort, das malerische Örtchen Gruyères in der französischen Schweiz, ermöglichte eine angenehme Atmosphäre, die zu anregenden Diskussionen auch außerhalb des eigentlichen Tagungsprogramms einlud. Naschhafter Höhepunkt war schließlich der Besuch des Maison Cailler, einem bekannten Schweizer Schokoladenhersteller, bei dem die Verkostung am Ende natürlich nicht zu kurz kam.
Insgesamt ist man sich einig, dass das Dreiländerseminar 2016 wieder gelungen war, so dass mit Freude das 2018 in Freiburg i. Br. stattfindende Seminar erwartet wird.

Dreiländerseminar 2016
Hinweise zur Schwerpunktsbereichsarbeit am Lehrstuhl
1. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Betreuung im Schwerpunkt Kriminalwissenschaften nur für diejenigen Studierenden erfolgen, die am Lehrstuhl ein Seminar erfolgreich absolviert haben.
2. In diesem Fall soll das Formblatt zur Anmeldung der Schwerpunktsbereichsarbeit im Sekretariat eingereicht und dort auch wieder abgeholt werden.
3. Ca. 1 Monat vor Beginn der Bearbeitungszeit sollten die akzeptierten Kandidaten/innen ein Gespräch mit dem Lehrstuhlinhaber führen.
4. Bei der Bearbeitung sind die Hinweise zur Zitierempfehlung (unter Arbeitstipps) zu beachten.
5. Eine vorzeitige Korrektur kann aufgrund des Dekanamtes durch den Lehrstuhlinhaber nicht ermöglicht werden.
6. Eine Rückgabe des Themas ist nur innerhalb der Bearbeitungszeit möglich. Nur dann kann eine weitere Betreuung übernommen werden. Eine Möglichkeit zur Notenverbesserung sieht die Prüfungsordnung nicht vor, weshalb eine weitere Betreuung durch den Lehrstuhlinhaber aufgrund der hohen Nachfrage ausscheidet.
7. Die mündlichen Prüfungen finden grundsätzlich nur im
Semester statt, nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Wer z.B. im Juni
abgibt, wird ab dem 15.10. zur mündlichen Prüfung geladen. Der Termin
zur Prüfung wird von beiden Prüfern festgelegt und von Amts wegen
mitgeteilt, so dass von Nachfragen zum Termin Abstand genommen werden soll.
Vorlesungsangebot
■ Strafrecht I – IV
■ Strafprozessrecht I und II
■ Medizin- und Biostrafrecht
■ Europäisches Straf- und Strafverfahrensrecht
Seminarangebot (Auswahl)
■ Hirnforschung, Neuromodulation und freier Wille
■ Der Fall Mollath – Bewährungsprobe für den Rechtsstaat
■ Rechtsfragen am Lebensende
■ Verfassungswidriges Strafrecht
■ Drei-Länder-Seminare Österreich/Schweiz/Deutschland
Literaturhinweise zur Vorlesung Strafrecht I
Literaturhinweise.pdf
(289,4 KB) vom 10.12.2015
Arbeitstipps
Zitierempfehlungen
hausarbeit_literatur_zitier.pdf
(117,6 KB) vom 10.12.2015
Repititoriumsempfehlung
Examen ohne Repetitor.pdf
(197,3 KB) vom 10.12.2015
Kurzhinweise zur Kommasetzung
Kurzregeln zur Kommasetzung.pdf
(280,9 KB) vom 12.12.2018