Grundlagenfach
Im Rahmen der Zwischenprüfung ist es gemäß § 6 II lit. d) ZwPrO erforderlich, einen Grundlagenschein zu erwerben.
Neben den im Folgenden benannten Grundlagenvorlesungen können dafür besucht werden. Im Rahmen der Grundlagenvorlesungen muss eine Klausur oder ein schriftliches Referat absolviert werden.
Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, an einem Seminar teilzunehmen und sich die dazugehörige Arbeit als Grundlagenschein anrechnen zu lassen. Eine "doppelte" Anrechnung derselben Leistung als Grundlagen- und Seminarschein ist jedoch ausgeschlossen.
Folgende Veranstaltungen gelten u. a. als Grundlagenfächer:
- Einführung in die Allgemeine Staatslehre
- Einführung in die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte
- Einführung in die europäische Rechtsgeschichte unter besonderer Rücksicht der römisch-rechtlichen Grundlagen
- Einführung in die Rechtstheorie
- Grundlagen der Rechtsphilosophie
- Kirchenrecht
- Rechtssoziologie
- Staatskirchenrecht