Aus dem Fakultätsleben
Neues
Probeexamen
Das Institut für Wirtschaftsrecht und der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht laden herzlich zum Workshop Probeexamen am 26.5.2023 in der Aula ein. Die Veranstaltung existiert bereits seit 2015 als Kooperation der Ausbildungszeitschrift JuS und der Kanzlei GvW Graf von Westphalen und findet in diesem Jahr erstmals in Zusammenarbeit mit einer deutschen Universität statt: Der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg!
Einen Tag lang machen wir Sie fit für das Erste Juristische Staatsexamen und die intensive Lernphase in dessen Vorfeld. Dazu hören Sie spannende Vorträge und nehmen an einer Fragerunde mit Prüfer*innen teil. Zudem besteht bei einem gemeinsamen Mittagessen die Möglichkeit, erste Kontakte zur Kanzlei GvW zu knüpfen und das Team der JuS kennenzulernen. Die Veranstaltung richtet sich primär an Studierende, die sich in der Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen befinden. Aber auch Studierende früherer Fachsemester sind herzlich willkommen.
Termin: 26.5.2023, 10:30-16 Uhr
Ort: MLU-Halle, Aula im Löwengebäude
Anmeldung und Programm: www.probeexamen.com

flyer für das probeexamen 2023
Veranstaltungen
IDAS-Jahrestagung am 4. Juli 2023
Das Institut für deutsches und ausländisches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht (IDAS) freut sich, Sie gemeinsam mit dem Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e.V. zur diesjährigen Jahrestagung einladen zu dürfen, die am
Dienstag, dem 4. Juli 2023, ab 10:00 Uhr
im MMZ (Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle), Mansfelder Straße 56, 06108 Halle (Saale)
stattfindet.
________________________________________________________
10:00 Uhr: Begrüßung
10:15 bis 11:30 Uhr: Die Beteiligung öffentlicher Gläubiger und staatlicher Institutionen an Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren
Impuls: Stefan Denkhaus (BRL Hamburg)
Panel: Marlies Raschke (Noerr, Frankfurt/Dresden) und Andreas Knaak (Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
Kaffeepause
12:00 bis 13:20 Uhr: § 15b Abs. 8 InsO im Praxistest [ca. 60 min Vortrag und dann Diskussion]
Dr. Claus-Peter Kruth (Andres Partner Düsseldorf)
Mittagspause
14:30 bis 15:45 Uhr: Steuerfreiheit des Sanierungsertrags im Vergleich: GmbH und GmbH & Co. KG
Prof. Dr. Marc Desens (Universität Leipzig)
___________________________________________________________
Wir hoffen, Ihr Interesse mit unserem Veranstaltungsthema geweckt zu haben und würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen. Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis zum 22. Juni 2023 an mail@idas-halle.de. Die Teilnahme ist kostenfrei. Fortbildungsbescheinigungen gem. § 15 FAO stellen wir auf Wunsch aus. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Doreen Köhler (0345- 5523191).
Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V. am 13. Juli 2023
Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. lädt ein zur Ortstagung in Halle/Saale am 13. Juli 2023, 16:15 Uhr bis 18:00 Uhr, im Anschluss besteht Gelegenheit zum Austausch bei einem kleinen Imbiss.
Wo: Martin-Luther-Universität, Hallischer Saal, 1. Etage, Universitätsring 5
Zum Thema „Die assoziierte Benachteiligung im Arbeitsrecht“
trägt vor Prof. Dr. jur. habil. Constanze Janda, Professorin für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Deutsches und Europäisches Sozialrecht, Inhaberin des Lehrstuhls für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bescheinigungen über die Teilnahme gemäß § 15 FAO werden auf Antrag bei der Anmeldung gerne erteilt. Wir bitten um Ihre Anmeldung bis zum 3. Juli 2023 per Mail: doreen.koehler@jura.uni-halle.de.
Die Einladung finden Sie hier:
Einladung_DArbGV_13.07.2023.pdf
(479,1 KB) vom 28.04.2023
Personalia
Nachruf auf Professor Dr. jur. Hellmut Wißmann –
Erinnerung an einen europäischen Dialogbereiter
I. Abschied in Darmstadt, wo einst alles begann
Am 17. Februar 2023 jährt sich der erste Todestag von Professor Dr. Hellmut Wißmann. Für viele unerwartet verstarb er zwei Tage nach seinem 82. Geburtstag. Auf Einladung seiner Familie zur Trauerfeier und Beisetzung versammelte sich am 25. März 2022 auf dem Alten Friedhof in Darmstadt eine große Trauergemeinde, um Abschied zu nehmen. Familie, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen reihten musikalische und gesprochene Beiträge aneinander und trugen zu einer Abschiedsfeier bei, die gewiss ganz in seinem Sinne war. Die Momente der Andacht und Traurigkeit wurden erhellt durch warmherzig erzählte Episoden und würdigende Rückblicke auf einen geschätzten Wegbereiter und Wegbegleiter und sein von durchweg humanistischen Zielen geprägtes Leben und Lebenswerk. Hellmut Wißmann und seine Familie haben im wahrsten Sinne des Wortes ein großes Land durchquert, wie es in den drei Laudationen über »Die Darmstädter Zeit«, »Die Bonner Zeit« und »Die Erfurter Zeit« anschaulich erinnert wurde. Ingo Prieger, Rudolf Anzinger und Ingrid Schmidt, die zu den drei Zeiten Sprechenden, haben mit ihren lebendigen Trauerreden Visionen und Ideale eines Menschen wachgerufen. Mitsamt der schönen musikalischen Umrahmung, wechselnd zwischen Vivaldi und Pfadfindergesängen, wurde den Anwesenden eine gemeinsame Stunde einfühlsamer Ergriffenheit bereitet. Sanft zog die Trauergesellschaft anschließend über den verschneit liegenden Alten Friedhof bis zum Grab, um sich dort in Stille zu verabschieden.
Der Tod von Hellmut Wißmann und die Trauerfeier für ihn fielen in eine Zeit, in der durch die bis dahin schon lange anhaltende Pandemielage für nahezu alle Menschen Schicksalsschläge, starke Belastungen und Sorgen um die Zukunft zum realen Leben gehörten. Es ist der Familie von Hellmut Wißmann zu verdanken, dass die große Zahl der zum letzten Abschied Versammelten eine Feierstunde fast unbemerkt von diesen Erschwernissen erleben konnten. Die inspirierende Kraft von Hellmut Wißmann war gegenwärtig und wer wollte, konnte auch in dieser Stunde des Abschieds den »Frühling« nach dem »Winter«, vom »Dialog Trio« vorgetragen, nicht nur hören, sondern auch spüren und in den Gesang der Pfadfinder zum Lied »Wir wollen zu Land ausfahren« einstimmen und bis zur letzten Strophe mitsingen, in der es heißt:
»Es blüht im Walde tief drinnen
die blaue Blume fein,
die Blume zu gewinnen
ziehn wir ins Land hinein.
Es rauschen die Bäume,
es murmelt der Fluss,
und wer die blaue Blumen finden will,
der muss ein Wandervogel sein.«
Die blaue Blume, die so intensiv und begeistert besungen wurde, hatte Novalis (Friedrich von Hardenberg) in die deutsche Literatur eingebracht. Er hatte damals erfolgreich Jura in Wittenberg an der Leucorea studiert; dass Hellmut Wißmann gerade hier viele Jahre später regelmäßig engagierte Seminare zum Europäischen Arbeitsrecht durchführen würde, hatte sich damals niemand vorstellen können.
II. Stationen auf einem politisch ambitionierten Lebensweg
Hellmut Wißmann, im Februar 1940 in Darmstadt geboren, studierte von 1959 bis 1963 an den Universitäten von Frankfurt aM, Lausanne und Freiburg Rechtswissenschaft. In einer politisch spannenden Zeit absolvierte er in Hessen sein Referendariat und legte 1968 sein Assessor-Examen ab. Nach kurzer Anwaltstätigkeit fand er direkt in die Wissenschaft und arbeitete bis 1972 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Europarecht der Universität zu Köln. Dort wurde er 1972 promoviert mit der Dissertation »Die Anwendung von Art. 85 des EWG-Vertrages auf Gemeinschaftsunternehmen«, erschienen in den Kölner Schriften zum Europarecht. Anschließend arbeitete er als Referent, später als Referatsleiter beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Abteilung Arbeitsrecht, in den Bereichen Mitbestimmung, Grundsatzfragen des Arbeitsrechts, Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Hier war Heilmut Wißmann maßgeblich an der Vorbereitung arbeitsrechtlicher Gesetze, auch auf EG-Ebene, beteiligt. Das betraf vor allem die Bereiche des Mitbestimmungsrechts und der Gleichbehandlung. Ebenso war er involviert in die Gestaltung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion und die Arbeit am Einigungsvertrag.
1992 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und war zunächst tätig im 4. Senat mit der Zuständigkeit für Tarifrecht, Tarifauslegung und Eingruppierung. 1994 wechselte er in den 1. Senat und wirkte fortan in Fragen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats, des Arbeitskampfrechts und der Koalitionsfreiheit an der Rechtsprechung mit. Zugleich wurde er Pressesprecher des Bundesarbeitsgerichts. 1999 übernahm er den Vorsitz des 1. Senats und wurde zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts berufen. Er füllte das Amt bis zu seiner Pensionierung Ende Februar 2005 aus. Seine erste und vordringlichste Aufgabe bei Amtsantritt im Jahre 1999 war die Bewältigung des Umzugs des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt.
Heilmut Wißmann war seit 2001 Honorarprofessor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er war der erste Honorarprofessor, den die Juristische Fakultät nach ihrer Wiedergründung nach der Wiedervereinigung bestellt hat.
Mit einer Vielzahl an Veröffentlichungen hat er über Jahrzehnte auch publizistisch zur Fortentwicklung des Arbeits- und Unternehmensrechts beigetragen. Er war Mitherausgeber der »Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht« und der Zeitschrift »Recht der Arbeit« sowie zusammen mit Karl Fitting und Otfried Wlotzke Mitbegründer des bis heute im Verlag Franz Vahlen erscheinenden Kommentars zum Mitbestimmungsrecht. Hellmut Wißmann hat sich in vielen Dingen positiv abgehoben, ohne erhaben zu sein. Ohne es besonders zu thematisieren, war ein mit dem eigenen beruflichen Schaffen zu vereinbarendes Familienleben mit Kindern und später auch Enkelkindern für ihn offensichtlich ganz selbstverständlich. Und dass dies nieht hieß, die Ehefrau müsse traditionell auf die eigene Berufsausübung verzichten, konnte erfahren, wer mit Veronika Wißmann ins Gespräch kam oder auch heute noch bei sich bietenden und von ihr gern genutzten Gelegenheiten ins Gespräch kommt, wie anlässlich von Antrittsvorlesungen von Honorarprofessorinnen im Arbeitsrecht an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg.
III. Wichtige Wegmarken
1. Mitbestimmung, Gleichstellung und Europäisches Arbeitsrecht
Als Fundament seiner Laufbahn hatte er eine der ersten Dissertationen zum Europäischen Wirtschaftsrecht verfasst, bevor er in seiner Tätigkeit als Leiter des Referats »Mitbestimmung, Grundsatzfragen des Arbeitsrechts« im damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in der Arbeitsgruppe des Ministerrates die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen zur Stellung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft vorbereitet hatte. Nach seiner Berufung zum Richter an das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1992 hatte er beim zweiten Europarechtlichen Symposium des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiges Referat über die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Recht der Massenentlassungen gehalten, das die lebhafte Entwicklung dieses lhemas nachhaltig gefördert hatte. Als er 1999 zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt worden war, hatte er diese von seinem Vorgänger Thomas Dieterich gegründete Veranstaltungsreihe fortgesetzt und sie zu einem anerkannten Forum und einem Markenzeichen des Bundesarbeitsgerichts gemacht. Ebenso hatte er von Anfang an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur Geschlechtergleichberechtigung in Deutschland bekannt gemacht und in profilierten Veröffentlichungen unterstützt. Dies war auch die Basis für seinen Beitrag zu Geschlechterquoten im mitbestimmten Aufsichtsrat in der Festschrift für Armin Höland, mit dem er sich für solche Quoten eingesetzt und zugleich Defizite der deutschen Gesetzgebung kritisiert hatte.
Zu seiner Verabschiedung als Präsident im Jahr 2005 wurde er geehrt mit der von Rudolf Anzinger, Hans-Jürgen Dörner und Wolfhard Kohte herausgegebenen Festschrift »Arbeitsrecht im Sozialen Dialog«. Dieser Titel war für ihn fachliches und persönliches Programm. Die Arbeitsgerichtsbarkeit – und vor allem auch das Bundesarbeitsgericht selbst – hat sich als ein wichtiger Ort des sozialen Dialogs etabliert, denn die Beteiligung der Verbände – vor allem in Gestalt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter – ist inzwischen auf allen Ebenen ein prägendes Strukturmerkmal. Der soziale Dialog gehört aber auch zu den Grundregeln des europäischen Arbeitsrechts. Zentrale Richtlinien des Unionsrechts, zB. zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte sowie zur Beteiligung der Arbeitnehmer im Statut der Europäischen Aktiengesellschaft, zielen auf die Verankerung dieses Dialogs in den Betrieben und Unternehmen. Vor allem hatte Hellmut Wißmann über 50 Jahre in unterschiedlichen Rollen als Ministerialbeamter, Richter und Kommentator am Recht der Unternehmensmitbestimmung mitgewirkt. Seine Handschrift war nicht zu übersehen im 2006 vorgelegten Bericht der wissenschaftlichen Mitglieder der Kommission zur Modernisierung der Unternehmensmitbestimmung. Deutlich war dies bei den dort unterbreiteten Vorschlägen, wie eine rechtssichere Einbeziehung ausländischer Belegschaften in das Mitbestimmungswahlverfahren realisiert werden kann. In aktuellen Veröffentlichungen vertiefte er diese Vorschläge und kritisierte die letztlich erfolglosen Versuche, die deutsche Mitbestimmung in schiefer Schlachtordnung am EuGH anzugreifen. In seiner letzten Veröffentlichung in der Festschrift für Ulrich Preis setzte er sich mit neuen grenzüberschreitenden Spaltungen von Gesellschaften auseinander, mit denen die Mitbestimmung im Aufsichtsrat eliminiert oder geschwächt werden sollte. Er zeigte aber auch Wege, wie dieser Mitbestimmungsgefährdung mit Instrumenten der Mitbestimmungsbeibehaltung begegnet werden kann. Das war konsequent zu seinem wissenschaftlichen Beginn, in dem er gemeinschaftsrechtliche Modalitäten der Kontrolle wirtschaftlicher Macht untersucht hatte. Dieses Ziel hatte er damit fast 50 Jahre in der Auseinandersetzung mit alten und neuen Herausforderungen engagiert und diskursiv verfolgt.
2. Hochschullehrer
Hellmut Wißmann hat sich schon vor seiner Ernennung zum Honorarprofessor 2001 in der Hochschullehre der Hallenser Juristischen Fakultät engagiert, die als eine von wenigen Fakultäten bis heute mit zwei arbeitsrechtlichen Professuren in Deutschland ausgestattet ist. Er hat sich schon in den l 990er Jahren in das Lehrangebot eingebracht und war viele Jahre als Lehrender aktiv, vor allem im Europäischen Arbeitsrecht, im Recht der Unternehmensmitbestimmung und im kollektiven Arbeitsrecht. Seit 2001 hat er regelmäßig Seminare zusammen mit Wolfhard Kohte durchgeführt. Seine Lehre stieß stets auf ein sehr positives Echo bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Aber auch für Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät waren seine Impulse von großer Bedeutung.
Arbeitsrecht im sozialen Dialog war für ihn gelebte persönliche Praxis, denn der Dialog war eine von ihm besonders geschätzte und gepflegte Form der Kommunikation, die er gerade in den Seminarveranstaltungen besonders förderte. Regelmäßig bot er Studierenden Gelegenheit zum Besuch der Sitzungen des Ersten Senats, die sich unter seiner Leitung als ein Ort des intensiven Dialogs aller Beteiligten um richtige und gerechte Lösungen erwiesen. Ihm war es stets wichtig, mit jungen Juristinnen und Juristen zu kooperieren, zu diskutieren und seine Erfahrungen weiterzugeben. Damit hat er den Aufbau und das Ansehen der Halleschen Juristischen Fakultät gefördert und auch im Bereich der Forschung vielfältige fachliche und persönliche Anregungen vermittelt. So hat Heilmut Wißmann als Zweitgutachter an erfolgreichen Promotionen mitgewirkt. Bis kurz vor seinem Tod war er der Wissenschaft und Lehre eng verbunden, interessiert an der Entwicklung der Fakultät, deren Universität ihn zum Honorarprofessor bestellt hatte.
Viele Menschen waren ihm verbunden und dankbar. Aus eigener Erfahrung wie aus Erzählungen von anderen wissen wir um seine besondere Rolle als Unterstützer und Ermutiger. Egal, ob als richterlicher Kollege oder als akademischer Lehrer, Hellmut Wißmann hat vor allem auch Frauen ermuntert, eigenständige und unbequeme Wege zu gehen, sich statt für vermeintlich sichere Positionen für Aufbruch zu entscheiden. Seine Bereitschaft, andere in ihrem Tun zu bestärken, zieht sich, und dies wurde auch auf der Trauerfeier in Darmstadt besonders deutlich, wie ein roter Faden durch sein Leben. Heilmut Wißmann war konsequent im Einsatz nicht nur für die Sache, sondern auch für die Menschen, denen er begegnete und mit denen er zusammenwirkte. So trugen auch seine Lehrveranstaltungen diese Handschrift. Geduldig ging Hellmut Wißmann in den Vorlesungen und Seminaren auch auf Nichtjuristen und Nichtjuristinnen ein, wenn er Studierenden der Personalwirtschaft die Rechtssystematik und vor allem auch das Zustandekommen richterlicher Entscheidungen erklärte. Er sah den einzelnen Menschen stets als Ganzes. Seine Offenheit und spürbare Freude am inhaltlich anspruchsvollen, aber zugleich wertschätzenden Diskurs auf Augenhöhe gab vor allem auch Studierenden die nötige Sicherheit, sich einbringen zu können. Die Trauerfeier in Darmstadt hat eindrücklich gezeigt, auf welch vielfältige Weise Heilmut Wißmann Menschen begeistern und mitnehmen konnte. Unter Juristinnen und Juristen wird sein Name in erster Linie als Arbeitsrechtler, Richter und Präsident des Bundesarbeitsgerichts wahrgenommen. Wer ihn schon ein wenig persönlicher kennenlernen konnte, der wusste um seine Begeisterung für gemeinsames Wandern und das Zusammensein in der Natur. Diese Mischung aus Ernsthaftigkeit in der gedanklichen Arbeit und der Leichtigkeit in der unternehmerischen Abwechslung in der Natur haben ihn ausgezeichnet. Er konnte ganz ohne Erhabenheit beflügeln und mit ihm gemeinsam war es stets leichter, Straßen und Flüsse zu überqueren. Hellmut Wißmann wird der arbeitsrechtlichen Community insgesamt wie auch vielen ihrer Mitglieder und so auch uns fehlen. Die Erinnerung an seine Arbeit und seine Person wird uns über seinen Tod hinaus lebendig und inspirierende Qut;lle bleiben.
Prof. Dr. Wolfhard Kohte,
Prof. Dr. Katja Nebe
und Dr. Andrea Ritschel,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Publikationen

Malte Stieper, Steffen Klumpp, Reinhard Singer, Sebastian Herrler
Staudinger BGB
Die für die Praxis besonders wichtigen Vorschriften über die Willenserklärungen (§§ 116-124 und §§ 130-133) werden unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen zu elektronischen Willenserklärungen ausführlich und lösungsorientiert erläutert. Die Neubearbeitung der §§ 90-103 geht u.a. auf die aktuelle Entwicklung der eigentumsrechtlichen Folgen von Contracting-Gestaltungen (u.a. bei Versorgungsleitungen) ein.
Weitere Informationen finden sie hier .
Newsletter
Aktueller Newsletter (1/2023)
Newsletter des Juristischen Bereichs_1-2023.pdf
(1,8 MB) vom 02.05.2023