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Erster Dissertationspreis

Der erste Dissertationspreis des Freundeskreises der Juristischen Fakultät geht an Andy Ruzik

Der erste Dissertationspreis des Freundeskreises der Juristischen Fakultät geht an Andy Ruzik

Der erste Dissertationspreis des Freundeskreises der Juristischen Fakultät geht an Andy Ruzik

Zum ersten Mal wurde am 5. Juni 2012 der mit 5000 € dotierte Dissertationspreis des Freundeskreises der Juristischen Fakultät vergeben, der von der Kanzlei Flöther & Wissing gesponsert wird. „Gekürt“ wurde die von Prof. Dr. Rolf Sethe betreute Arbeit von Dr. Andy Ruzik, inzwischen Richter am Landgericht Aachen, zum Thema „Finanzmarktintegration durch Insolvenzrechtsharmonisierung: der europäische Rechtsrahmen für Abwicklungssysteme, Finanzsicherheiten und internationale Ban-keninsolvenzen und seine Umsetzung in das deutsche Recht“.

In seiner Laudatio betonte Prof. Dr. Matthias Lehmann, dass mit der Arbeit wissen-schaftliches Neuland betreten wurde. Andy Ruzik stelle den Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung des Insolvenzrechts und der Stabilität der Finanzmärkte, der heute zu allgemeinem Bewusstsein gelangt ist, als einer der ersten klar heraus. Als Anschauungsobjekt widme er sich drei Richtlinien der damaligen Europäischen Gemeinschaft – heutigen Europäischen Union. Prof. Dr. Lehmann zufolge untersuche er diese mit wissenschaftlichem Tiefgang, bediene sich dabei aber einer einfach verständlichen Sprache, die geeignet sei, dem Leser die technisch anmutende Materie und ihre praktische Bedeutung näherzubringen.

Umrahmt wurde die Festveranstaltung im Hallischen Saal der Martin-Luther-Universität durch einen Festvortrag von Prof. Dr. Heiner Lück, der unter der Überschrift „Lege artis ! Vom Sinn guten wissenschaftlichen Arbeitens“ aus seiner Erfahrung als Ombudsman der Universität für die Selbstkontrolle der Wissenschaft die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens erläuterte und in einen wissenschaftshistorischen sowie gegenwartsbezogenen Kontext stellte. Er erinnerte daran, dass die einzuhaltenden Regeln eigentlich ganz klar und eindeutig seien: Wer die Ergebnisse anderer nutzt, muss minutiös deren Herkunft und Urheberschaft angeben. Das ist ein ehernes Postulat, das jede(r), der in die Gemeinschaft der wissenschaftlich arbeitenden Autorinnen und Autoren eintritt, umzusetzen habe. Die ganz überwiegend große Anzahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tut das auch – und zwar bewusst und mit Freude am eigenen Beitrag zum Wachsen des Erkenntnisgebäudes in ihrem jeweiligen Fach. Im Konfliktfall seien künstliche Verkomplizierungen, wie etwa die Gegenüberstellung von „nur handwerklichen Ungenauigkeiten“ und inhaltlichen Aussagen, zumeist ganz überflüssig.

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