Aktuelles
Verbundstudie zum Urheberrecht, zu verwandten Schutzrechten, zur Ermittlung der Rechteinhaber:innen und zur darauf basierenden rechtssicheren digitalen Bereitstellung großformatiger, rechtebewehrter Lehr- und Forschungsabbildungen
Seit dem 1. Oktober 2025 läuft für zwei Jahre eine von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg koordinierte Verbundstudie zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten. Es handelt sich um ein von der DFG finanziertes Forschungsprojekt zum Themenkreis von Digitalisierung und Erschließung. Es widmet sich Problemlagen, die sich bei der Digitalisierung von rechtebewehrten Lehr- und Forschungsabbildungen im Ansinnen ergeben, die Digitalisate öffentlich sichtbar zu machen.
Für den Objekttyp HISTORISCHE LEHRTAFEL sollen charakteristische Rechtslagen aufgespürt und geklärt werden. Erfahrungen aus dieser Untersuchung verallgemeinernd, möchte man Vorschläge für sinnvolle Verfahrensweisen bei der Digitalisierung und der webbasierten Bereitstellung von Lehr- und Forschungsabbildungen liefern. Daneben werden die Partner der Studie gemeinsam Leitfäden zur rechtlichen Absicherung von Online-Präsentationen solcher Abbildungen entwickeln.
Außerdem ist geplant, ausgewählte Digitalisate von Lehrtafeln unter Berücksichtigung von hinterlegten Rechtsmerkmalen in ein bereits vorhandenes digitales Universitätsdatenbanksystem zu implementieren und das Verankerungsmodell an weiteren universitären Datenbanken zu testen. Bei der Zusammenstellung der Objekt- und Abbildungsbeispiele kann auf die Bestände verschiedener Lehrtafelsammlungen zurückgegriffen werden: auf jene der Zentralen Kustodie der Georg-August-Universität Göttingen und der Stabstelle Sammlungen und Museen der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg sowie auf die Schulgeschichtliche Sammlung derselben Universität und auf die Lehrtafelsammlung am ZNS der MLU. Wissenschaftshistorisch beleuchtet wird damit etwa der Zeitraum von 1870 bis 1980.
Beteiligt an dem interdisziplinären Projekt sind neben dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Malte Stieper u.a. das Zentralmagazin Naturwissenschaftlicher Sammlungen (ZNS) sowie die Kustodie der MLU.
U Can’t Touch This: Finger weg von meinem Beat!
Grundlagen und Schwerpunktseminar zum geistigen Eigentum in der Popmusik
Sommersemester 2026
Wiedersehen macht Freude, Wiederhören ebenso. Nicht selten sind deshalb moderne Samples und Remixes erfolgreicher als ihre Vorlage. Doch die Verwendung bekannter Melodien und Rhythmen, welche in der (Pop-)Musik zum beliebten Stilmittel und Erfolgsmodell geworden ist, kann urheberrechtliche Streitfälle zur Folge haben. Weitere Fragen tauchen bei der digitalen Verwertung der Musikwerke auf, nicht zuletzt bei der aktuellen Thematik des KI Trainings. Mit diesen und weiteren Phänomenen des Immaterialgüterrechts in der Popmusikindustrie beschäftigt sich dieses Seminar.
Der Schwerpunkt der Fragestellungen liegt dabei im Bereich des geistigen Eigentums. Das Seminar richtet sich daher in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar).
Zudem wird es Seminarthemen geben, die sich vor allem an Studierende des zweiten und vierten Semesters richten. Diese Themen sind weniger umfangreich und orientieren sich vornehmlich am Vorlesungsstoff aus dem Grundstudium, geben aber auch Gelegenheit, sich anhand einfacher Beispiele in Grundfragen des geistigen Eigentums einzuarbeiten. Das Anfertigen der Seminararbeit soll der Übung für spätere Seminare dienen. Vor allem werden dabei die Grundlagenfertigkeit und insbesondere die Rechtsmethodik bei den Teilnehmenden geschult. Dazu soll ein kurzer Impulsvortrag gehalten und eine maximal 10 seitige Übungs Seminararbeit angefertigt werden. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 lit. d ZwPrO.
Die Blockveranstaltung zum Seminar wird voraussichtlich im Mai stattfinden. Hier sollen in Impulsvorträgen von 10 Minuten Länge zu den jeweiligen Themen die zentralen Rechtsfragen sowie potentielle Lösungsansätze umrissen werden. Aufbauend auf dieser Blockveranstaltung sollen die Seminararbeiten verfasst werden, die am Ende der Vorlesungszeit abzugeben sind.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Themen sowie für die Themenvergabe können Sie sich ab sofort per Mail
(luca.muehlbach@jura.uni-halle.de) an den Lehrstuhl wenden.
Folgende Themen werden zunächst vergeben:
Seminarankündigung mit Themen_SS 2026.pdf
(193,9 KB) vom 28.01.2026
Interview zum Urteil des LG München im Fall GEMA/OpenAI
Im der Dezember-Ausgabe von prompt/ hat das iRights Lab mit Prof. Dr. Malte Stieper ein Interview zum Urteil des LG München im Rechtsstreit der GEMA gegen OpenAI zur Verwendung von Songtexten durch ChatGPT geführt. Das Interview ist hier abrufbar:
Seminar: Life in plastic, it’s fantastic! – Geistiges Eigentum in der Konsumgesellschaft
Schwerpunktseminar
Wintersemester 2025/26
Der Begriff der „Konsumgesellschaft“ wird häufig gebraucht, um Gesellschaften zu beschreiben, die durch die industrielle Massenproduktion von kurzlebigen Wegwerfprodukten geprägt sind und in denen sozial-demonstrativer Konsum zum Statussymbol wird. Maßgeblicher Wirtschaftsfaktor für die Produktion solcher Konsumgüter und deren Werbewert ist der Schutz durch das Urheber-, Design- und Markenrecht. Das Seminar widmet sich ausgewählten Phänomenen des immaterialgüterrechtlichen Schutzes von Konsumgütern, um Rechtfertigung und Reichweite der einschlägigen Schutzrechte näher zu beleuchten.
Der Schwerpunkt der Fragestellungen liegt dabei im Bereich des Urheberrechts, andere Themen berühren die gewerblichen Schutzrechte und das Wettbewerbsrecht. Das Seminar richtet sich daher an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ sowie „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar).
Die Blockveranstaltung zum Seminar wird Ende Oktober/Anfang November stattfinden. Hier sollen in Impulsvorträgen von 10 Minuten Länge zu den jeweiligen Themen die zentralen Rechtsfragen sowie potentielle Lösungsansätze umrissen werden. Aufbauend auf dieser Blockveranstaltung sollen die Seminararbeiten verfasst werden, die am Ende der Vorlesungszeit abzugeben sind.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Themen sowie für die Themenvergabe können Sie sich ab sofort per Mail an den Lehrstuhl wenden (jonas.kyora@jura.uni-halle.de).
Folgende Themen werden zunächst vergeben:
Seminarankündigung_WS25_26 mit Hinweisen.pdf
(337,1 KB) vom 25.09.2025
Podiumsdiskussion „Europas Kontrolle über die Macht der Tech-Giganten“
Im Rahmen der Europawochen 2025 veranstaltet Herr Professor Stieper gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 20. Mai 2025 um 18:00 Uhr im Hallischen Saal eine Podiumsdiskussion zum Thema:
„Europas Kontrolle über die Macht der Tech-Giganten: X, TikTok und Co. unter der europäischen Plattformregulierung".
Weitere Informationen finden Sie hier
Flyer_Europawoche_2025.pdf
(152,1 KB) vom 07.05.2025
Seminar „Gewerblicher Rechtsschutz in Europa“ mit Exkursion zum EUIPO in Alicante
Schwerpunktseminar
Sommersemester 2025
Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Malte Stieper veranstaltet im Sommersemester 2025 ein Seminar, das sich mit aktuellen Rechtsfragen des europäischen Immaterialgüterrechts befasst. Stattfinden wird es am Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) in Alicante, Spanien. Neben den Vorträgen der Teilnehmenden wird es also auch Gelegenheit geben, die zentrale EU-Behörde im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes kennenzulernen. Darüber hinaus soll auch ein Besuch bei einer ortsansässigen im Geistigen Eigentum tätigen Anwaltskanzlei auf dem Programm stehen.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar). Es zählt damit als Leistung in den Schwerpunktbereichen 3 und 6.
Die Exkursion zum Seminar wird voraussichtlich vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 (3 Übernachtungen vor Ort) stattfinden. Bis zum 13. Juni sind dazu die Seminararbeiten zu verfassen. Vor Ort sollen in Kurzvorträgen die jeweiligen Themen und ihre zentralen Rechtsfragen sowie die Thesen der Arbeit argumentativ umrissen werden.
Wir bemühen uns, die Kosten des Seminars durch Fördermittel zu decken. Bitte beachten Sie, dass dennoch ein Teil der Kosten für Flug und Unterkunft (voraussichtlich max. 200 Euro) von den Teilnehmenden selbst getragen werden muss.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Themen sowie für die Themenvergabe können Sie sich ab sofort per Mail an den Lehrstuhl wenden (jonas.kyora@jura.uni-halle.de). Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 31.01.2025 möglich.
Seminarthemen_SS_2025
Schwerpunktthemen Sommersemester 2025.pdf
(225,3 KB) vom 14.01.2025
Kopieren geht über Studieren – Geistiges Eigentum an der Universität
Grundlagen- und Schwerpunktseminar
Sommersemester 2024
Prüfungsarbeiten, Präsentationen, Publikationen – Geistiges Eigentum spielt an der Universität in vielen Bereichen eine maßgebliche Rolle. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung erleichtert es dabei, wissenschaftliche Plagiate zu erstellen sowie Urheber- und Markenrechtsverletzungen zu begehen, aber auch zu erkennen. Um einige Fragestellungen rund um das geistige Eigentum im universitären Kontext genauer zu beleuchten, biete ich im Sommersemester 2024 ein Grundlagen- und Schwerpunktseminar an.
Der Schwerpunkt der Fragestellungen liegt dabei im Bereich des geistigen Eigentums. Das Seminar richtet sich daher in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar).
Zudem wird es Seminarthemen geben, die sich vor allem an Studierende des zweiten und vierten Semesters richten. Diese Themen sind weniger umfangreich und orientieren sich inhaltlich am Vorlesungsstoff aus dem Grundstudium. Das Anfertigen der Seminararbeit soll der Übung für spätere Seminare dienen. Vor allem werden dabei die Grundlagenfertigkeit und insbesondere die Rechtsmethodik bei den Teilnehmenden geschult. Dazu soll eine maximal 10-seitige Übungs-Seminararbeit angefertigt und ein kurzes Referat (ca. 15 Min.) gehalten werden. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 lit. d ZwPrO.
Die Blockveranstaltung zum Seminar wird Ende April/Anfang Mai stattfinden. Hier sollen in Impulsvorträgen zu den jeweiligen Themen die zentralen Rechtsfragen sowie potentielle Lösungsansätze umrissen werden. Aufbauend auf dieser Blockveranstaltung sollen die Seminararbeiten verfasst werden, die am Ende der Vorlesungszeit abzugeben sind.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Themen sowie für die Themenvergabe können Sie sich ab sofort per Mail an den Lehrstuhl wenden (hannes.henke@jura.uni-halle.de).
Themen zur Seminarankündigung_SS24.pdf
(401,1 KB) vom 18.01.2024
Rechtsanwendung in Zeiten von ChatGPT – Lehrstuhl Stieper veranstaltet Workshop zu KI und juristischer Arbeit mit PD Dr. Michael Denga und Dr. Daniel Halft
Am 28.11.2023 wurde von PD Dr. Michael Denga und Prof. Dr. Malte Stieper der erste Workshop zum juristischen Arbeiten mit künstlicher Intelligenz (KI) an der MLU veranstaltet. Das Augenmerk lag dabei auf Nutzen und Grenzen neuer KI-Technologien bei der Anwendung in der Praxis und richtete sich an die zukünftigen Nutzer:innen, die Jura-Studierenden der MLU, die sich in großer Zahl im voll besetzten Hallischen Saal eingefunden hatten.
Der auf Fragen der Digitalisierung und Künstliche Intelligenz spezialisierte Unternehmensjurist und Rechtsberater Dr. Daniel Halft illustrierte in einem neunzigminütigen Vortrag instruktiv die Möglichkeiten, die Large Language Models (LLM) wie ChatGPT für die Rechtsanwendung bereits jetzt bieten. Untersucht wurde dabei vor allem die Version 4.0. des Modells von OpenAI, das nach Halfts Einschätzung mehr und mehr in der Lage sei, auch fachlich brauchbare Texte zu produzieren. Diese sich schnell weiterentwickelnde Fähigkeit der KI könne langfristig dazu führen, dass nahezu die Hälfte der heute durchgeführten juristischen Arbeit nicht mehr von Menschen geleistet werden müsste.
Ohne Menschen gehe es allerdings nicht: Herausgearbeitet wurde auch, wie wichtig zielgenaues Prompting, also die Steuerung der KI durch Eingabe-Befehle ist. Gleichzeitig erfordere der Output auch immer eine Überprüfung, die letztlich fachliche Kenntnisse voraussetzt.
Nach dem Vortrag diskutierten PD Dr. Denga und Prof. Dr. Stieper mit Dr. Halft, welche Auswirkungen die technische Entwicklung auf die juristische Arbeit und die Ausbildung haben könnte. Auf die Fragen teilnehmender Studierenden wurde unter anderem festgestellt, dass sich Prüfungsleistungen in Zukunft möglicherweise verändern müssten, um die entscheidenden Kompetenzen auch weiterhin abbilden zu können. Insbesondere die fundierte Kenntnis rechtlicher Strukturen und juristisches Methodenverständnis würden aber auch in Zukunft höchst relevant bleiben.
Herr Dr. Denga schloss die Veranstaltung mit dem Hinweis, dass in Zukunft ähnliche Veranstaltungen an der MLU folgen könnten, um die Veränderungen der juristischen Arbeit durch KI kritisch zu begleiten.
Bericht: Jonas Kyora
Künstlich kommt von Kunst - KI im Recht des geistigen Eigentums
Schwerpunktseminar, Wintersemester 2023/2024
„Diese Seminarankündigung wurde nicht von ChatGPT erstellt!“ – ein Hinweis, der mit dem Aufkommen von ChatGPT und Co. in Texten über künstliche Intelligenz (KI) notwendig geworden zu sein scheint. So übernehmen generative KI-Systeme zunehmend „kreative“ Tätigkeiten, die lange Zeit dem Menschen vorbehalten waren. Vor diesem Hintergrund sind bisherige Regelungskonzepte insbesondere des Immaterialgüterrechts zu hinterfragen. Darüber hinaus wirft das Aufkommen von KI aber auch gänzlich neue Fragestellungen auf, die gleichermaßen zum Gegenstand des Seminars gemacht werden sollen.
Das Seminar richtet sich dabei in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar).
Teil des Seminars ist ein Proseminar „Wissenschaftliches Arbeiten“, in dem die Teilnehmenden mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise vertraut gemacht werden. Dieses wird voraussichtlich im Oktober 2023 stattfinden.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Themen sowie für die Themenvergabe können Sie sich ab sofort per Mail an den Lehrstuhl wenden (hannes.henke@jura.uni-halle.de).
Folgende Themen werden vergeben, wobei die Liste nicht abschließend ist und gerne auch eigene Vorschläge unterbreitet werden können:
Themen zur Seminarankündigung_WS 23_24.pdf
(122,1 KB) vom 26.06.2023
Europawochen 2023: Lehrstuhl Stieper veranstaltet Podiumsdiskussion zu Europarecht und KI
Im Rahmen der Europawochen 2023 veranstaltete der Lehrstuhl von Prof. Dr. Stieper am 23. Mai eine Podiumsdiskussion zum Thema Künstliche Intelligenz als Herausforderung des europäischen Rechts. An der angekündigten diskursiven „Reise in die Zukunft“ beteiligten sich im Hallischen Saal vor einigen Dutzend Zuhörenden Dr. habil. Katharina Sträter, Dr. Hannes Henke und Jonathan Pukas unter Moderation von Prof. Dr. Malte Stieper.
Prof. Stieper leitete die Veranstaltung mit einer Keynote ein, bei der er den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion um generative künstliche Intelligenzen lenkte und schließlich auf die Forderungen nach einer Regulierung von KI zu sprechen kam.
Die Diskussion begann mit einem Ausblick auf die Relevanz von künstlicher Intelligenz aus ökonomischer Perspektive. Dr. Sträter gab zu bedenken, dass detaillierte Vorhersagen darüber, wie KI das Wirtschaftsleben verändern werde zur Zeit schwierig seien. Dennoch sei zu erwarten, dass viel menschliche Arbeit substituiert werden könne. Dadurch stelle sich unter anderem die Frage nach der Verteilung der generierten Gewinne aus Arbeitseinsparung und dem KI-generierten Output.
Daraufhin wurde diskutiert, ob das aktuelle Urheberrecht auf solche und ähnliche Fragen möglicherweise bereits Antworten bieten könne. Jonathan Pukas betonte, dass die Text und Data Mining-Schranke des § 44b UrhG durchaus als eine Antwort des Gesetzes auf generative KI verstanden werden könne, trotz gelegentlicher Zweifel an der Anwendbarkeit dieses Erlaubnistatbestandes. Eine andere Frage sei indes, ob die verschiedenen Stakeholder mit der dort gegebenen Antwort zufrieden sein könnten, gerade im Hinblick auf das derzeitige Fehlen einer gesetzlichen Vergütungspflicht.
Dr. Henke bewertete im Anschluss die auf europäischer Ebene diskutierten Gesetzgebungsentwürfe, vor allem den der KI-Verordnung. Zwar befasse sich das aktuelle europäische Vorhaben nur am Rande mit urheberrechtlichen Themen, dennoch könne auch aus dieser Perspektive berechtigte Kritik daran geübt werden. Die für die Nutzung von Werken durch KI geltenden Transparenzpflichten seien im Umfang noch wenig konturiert und aufgrund der Entscheidung gegen ein Private Enforcement dieser Pflichten würden sie Urhebern nur mittelbar helfen.
Einigkeit herrschte weitgehend darüber, dass eine Regulierung von KI zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll wäre. So gab Herr Pukas zu bedenken, dass der Gesetzgeber gegenüber der technischen Entwicklung noch wenig zurückläge und sich damit eine günstige Gelegenheit biete, auf Dauer Rechtssicherheit zu schaffen. Schließlich wurde anerkannt, dass die zunehmende Fähigkeit künstlicher Intelligenz, Ergebnisse zu produzieren, die dem menschlichen Werkschaffen mindestens ähnlich sind, auch fundamentale Fragen an das Urheberrecht stellen könne, insbesondere hinsichtlich der geforderten Schöpfungshöhe, der Natur der persönlichen Schöpfung und der Schutzwürdigkeit nicht-menschlich geschaffener „Kunstwerke“.
Nach gut 90 Minuten schloss die Veranstaltung mit einer Fragerunde des Publikums. Dabei wurde deutlich, dass gerade die grundlegenden Regulierungsprobleme hinsichtlich Künstlicher Intelligenz und ihres Outputs das Interesse der Zuhörenden wecken konnten. Bei Snacks und Getränken konnte die Diskussion in kleineren Gruppen noch in den Abend hinein fortgeführt werden.
Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Stieper bedankt sich bei allen Diskutierenden für Ihre Mitwirkung, beim Publikum für das rege Interesse sowie bei GO EUROPE Sachsen-Anhalt für die Förderung der Veranstaltung.
[Text Jonas Kyora; Fotos Francesca Schneider]
Prof. Dr. Stieper eröffnet die Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Malte Stieper, Dr. Hannes Henke, Dr. habil. Katharina Sträter, Jonathan Pukas
Publikum während der Podiumsdiskussion



