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Newsarchiv: Aktuelles

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Jahr 2022

Clash of Cultures?! When Law meets Digital Media
Schwerpunktseminar, Wintersemester 2022/23

01.10.2022: Im Wintersemester 2022/23 biete ich ein Seminar zu modernen Medienphänomenen wie etwa Memes, Binge Watching oder Hate Speech an. Vor diesem Hintergrund wird das Seminar in Kooperation mit der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft stattfinden. Es soll behandelt werden, wie die Digitalisierung die Nutzung von und den Zugang zu Film, Musik, Text und Information verändert und wie das Recht darauf reagiert. Hierfür werden Masterstudierende der Medien- und Kommunikationswissenschaften in einer ersten gemeinsamen Veranstaltung voraussichtlich im November zunächst medienwissenschaftliche Impulse für die juristische Diskussion setzen sowie konkrete Fragen formulieren, die in den entsprechenden Seminararbeiten aufgegriffen werden sollen. Die Ergebnisse der juristischen Seminararbeiten sollen anschließend in einer gemeinsamen Blockveranstaltung am Ende der Vorlesungszeit präsentiert und in einem nächsten Schritt wiederum von den Studierenden der Medien- und Kommunikationswissenschaften in Form eines Medienproduktes (Video, Instagram Story, Podcast ö.A.) der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Der Schwerpunkt der juristischen Fragestellungen liegt dabei im Bereich des geistigen Eigentums. Das Seminar richtet sich daher in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praxisseminar). Einige Themen eignen sich zudem für die Schwerpunktbereiche „Forensische Praxis“ sowie „Arbeits-, Sozial-und Verbraucherrecht“.

Teil des Seminars ist ein Proseminar „Wissenschaftliches Arbeiten“, in dem die Teilnehmenden mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise vertraut gemacht werden. Dieses wird voraussichtlich im Oktober 2022 stattfinden.

Die Themenvergabe erfolgt per E-Mail, Anmeldungen werden ab sofort unter konrad.lang@jura.uni-halle.de entgegengenommen.

Workshop: Medien und Recht

29.04.2022: Am 29. April hat sich der Lehrstuhl von Professor Stieper mit der Wissenschaftlichen Leiterin der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaften, Frau Professorin Heller, und ihrem Team zu einem gemeinsamen Workshop im Panoramasaal des Mitteldeutschen Multimediazentrums (MMZ) in Halle getroffen. Ziel des Workshops war es, Ideen und Gedanken zu Themen, welche aus (urheber-) rechtlicher wie aus medienwissenschaftlicher Perspektive erforscht werden, auszutauschen und so Berührungspunkte in der jeweiligen Herangehensweise an wissenschaftliche Fragestellungen herauszuarbeiten. Ausgehend von Impulsvorträgen zum Verständnis von Begriffen wie Original und Bearbeitung, Information und Daten, Pragmatik und Diskurs oder Werknutzung und Werkzugang, zeigte sich in den sich jeweils anschließenden Diskussionen, wie sehr Medienwissenschaft und Recht sich gegenseitig beeinflussen (können) und dass ein hohes Maß an Gemeinsamkeiten in der gedanklichen Herangehensweise besteht. Dementsprechend bestand am Ende eines spannenden Tages bei allen Beteiligten Einigkeit, in Zukunft verstärkt zusammenzuarbeiten und beispielsweise in Seminaren oder Vorlesungen auch Studierende aus Medien- und Rechtswissenschaften zusammenzubringen.

Ein besonderer Dank gilt Leef Hansen und Dr. Hannes Henke für die hervorragende Organisation der Veranstaltung.

Jahr 2021

Seminar im Wintersemester 2021/22: Alles digital oder was? Die Umsetzung der Richtlinien zum digitalen Binnenmarkt im deutschen Urheber- und Schuldrecht

01.07.2021: Mitte 2021 läuft die Umsetzungsfrist gleich mehrerer zentraler EU-Richtlinien ab, mit denen die Europäische Union der zunehmenden Digitalisierung des Medienkonsums wie von Kommunikations- und Vertriebswegen Rechnung trägt. So sind bis zum 7. Juni 2021 die Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) sowie die Online-SatCab-Richtlinie 2019/789 in nationales Recht umzusetzen. Letztere sieht insbesondere eine teilweise Neuordnung der Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen vor. Dagegen adressiert die DSM-Richtlinie als Querschnitts-Richtlinie eine Vielzahl ganz unterschiedlicher urheberrechtlicher Bereiche wie gesetzliche Erlaubnisse für grenzüberschreitenden Unterricht und Text und Data Mining, die Nutzung nicht verfügbarer Werke, die Verlegerbeteiligung und das Urhebervertragsrecht. Besonders umstritten sind die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Aber auch im Schuldrecht stehen tiefgreifende Änderungen an: Die bis 1. Juli 2021 umzusetzende Digitale-Inhalte-Richtlinie 2019/770 sieht spezielle Regelungen für die Bereitstellung digitaler Produkte (z.B. Musik, Filme, Apps) sowie Bestimmungen über die Vertragsmäßigkeit der Leistung des Unternehmers und die sich aus einer Schlechtleistung ergebenden gewährleistungsrechtlichen Abhilfemöglichkeiten des Verbrauchers vor. Außerdem wird die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie durch die Warenkaufrichtlinie 2019/771 abgelöst, die bestimmte Anforderungen an Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über Sachen mit digitalen Elementen festlegt.

Vor diesem Hintergrund sollen die kürzlich beschlossenen Umsetzungsmaßnahmen im deutschen Recht anhand ausgewählter Anwendungsfälle untersucht und kritisch beleuchtet, Querbezüge zwischen den einzelnen Regelungsmaterien aufgedeckt und dadurch das methodische Verständnis im Umgang mit dem Unionsrecht geschult werden. Vermittelt werden soll zugleich auch ein Überblick über die zukünftig in Deutschland geltenden Regelungen, welche nicht nur im Urheberrecht, sondern auch im besonders examensrelevanten Bereich des Schuldrechts erhebliche Änderungen mit sich bringen.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (nicht als Praktikerseminar). Ausgewählte Themen eignen sich zudem für die Schwerpunktbereiche "Forensische Praxis" sowie "Arbeits-, Sozial-und Verbraucherrecht".

Teil des Seminars ist ein Proseminar „Wissenschaftliches Arbeiten“, in dem die Teilnehmenden mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise vertraut gemacht werden. Dieses wird voraussichtlich im Oktober stattfinden.

Wenn Sie an dem Seminar teilnehmen möchten, können Sie sich mit Wunschthema an wenden.

EuGH-Entscheidung im Fall "YouTube"

22.06.2021:


Am 22.6.2021 hat der EuGH auf Vorlage des Bundesgerichtshofs
entschieden, dass beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts seitens der
Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche
Wiedergabe der von Nutzern rechtswidrig hochgeladenen, urheberrechtlich
geschützten Inhalte erfolgt, es sei denn, die Betreiber tragen über
die bloße Bereitstellung der Plattformen hinaus dazu bei, der
Öffentlichkeit unter Verletzung von Urheberrechten Zugang zu solchen
Inhalten zu verschaffen. Das Urteil ist hier abrufbar:


https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=243241&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=16788518   

Urheberrechtsnovelle passiert das Bundeskabinett

03.02.2021: Am 3. Februar hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen. Damit sollen die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) und die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Update: Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses  angenommen. Die Änderungen des UrhG treten am 7. Juni in Kraft, das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) am 1. August.

Die vom Bundestag beschlossene Fassung ist abrufbar unter:

[ mehr ... ]   

Alles nur noch Kommerz?!
Wirtschaftsrechtliche Fragestellungen des Sports
Grundlagen- und Schwerpunktseminar

01.02.2021: Anlässlich des Super-Sportjahres 2021, in dem Großereignisse wie die Handball-WM, die Fußball-EM sowie die Olympischen Spiele stattfinden (sollen), biete ich im Sommersemester 2021 ein Seminar zum Thema „Alles nur noch Kommerz?! Wirtschaftsrechtliche Fragestellungen des Sports“ an. Das Blockseminar wird voraussichtlich im Juli 2021 stattfinden.

Es wird zum einen Seminarthemen geben, die sich vor allem an Studierende des zweiten und vierten Semesters richten. Diese Themen sind weniger umfangreich und orientieren sich inhaltlich am Vorlesungsstoff aus dem Grundstudium. Das Anfertigen der Seminararbeit soll der Übung für spätere Seminare dienen. Vor allem werden dabei die Grundlagenfertigkeit und insbesondere die Rechtsmethodik bei den Teilnehmenden geschult. Dazu soll eine maximal 10-seitige Übungs-Seminararbeit angefertigt und ein kurzes Referat (ca. 15 Min.) gehalten werden. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als Prüfungsleistung in einem Grundlagenfach gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 lit. d ZwPrO.

Zum anderen richtet sich das Seminar an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht.

Teil des Seminars ist ein Proseminar „Wissenschaftliches Arbeiten“, in dem die Studierenden mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise vertraut gemacht werden. Dieses wird voraussichtlich im April stattfinden.

Jahr 2020

5. Gundling-Seminar zum Geistigen Eigentum:
No, No, No, Not A Second Time! –
Die Beatles und das geistige Eigentum Vol. 2

06.07.2020: Wegen der großen Nachfrage im letzten Semester biete ich im Wintersemester 2020/21 in der Reihe der „Gundling-Seminare zum geistigen Eigentum“ erneut ein Seminar zum Thema „Die Beatles und das geistige Eigentum“ an. Soweit es die Bedingungen zulassen, wird es als Blockseminar voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar in den Räumen des Beatles-Museums in Halle stattfinden (www.beatlesmuseum.net). Als besonderes Highlight erwartet die Teilnehmer ein Rundgang durch das Beatles-Museum.

Die wohl berühmteste Pop-Gruppe aller Zeiten, The Beatles, hat sich vor 50 Jahren getrennt. Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden, Rechtsfragen rund um die „Fab Four“ zu behandeln. Ausgehend von einem tatsächlichen Rechtsstreit oder einem bestimmten Phänomen im Zusammenhang mit der Musik, den Filmen oder der Person der Beatles, soll jeweils eine konkrete immaterialgüterrechtliche Fragestellung in den Blick genommen werden.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ und „Internationales, Europäisches und Transnationales Recht“, zählt aber auch als Modulleistung für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht.

Jahr 2019

Neuerscheinung: de la Durantaye/Stieper, Casebook BGB Allgemeiner Teil

22.11.2019: Das von Prof. Dr. Malte Stieper zusammen mit Prof. Dr. Katharina de la Durantaye verfasste "Casebook BGB Allgemeiner Teil" ist sofort erhältlich. Das Lehrbuch ist bei Nomos erschienen und stellt anhand der Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs die Dogmatik der zentralen Rechtsnormen des allgemeinen Teils des BGB dar. Es richtet sich damit sowohl an Studierende der ersten Semester als auch an Examenskandidaten.

Näheres zum Buch sowie das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe finden Sie unter hier   .

Seminarfahrt in die Leucorea nach Wittenberg

29.06.2019: Ganz nach dem in juristischen Studienkreisen prominenten Motto „bekannt und bewährt“ veranstalteten wir unter der Leitung von Prof. Dr. Malte Stieper vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2019 ein Seminar zum Thema „Der Titel dieses Seminars ist in Deinem Land nicht verfügbar =( – Grundlagen- und Schwerpunktseminar zu Internet-Plattformen im Immaterialgüter- Kartell- und Vertragsrecht“ in den Tagungsräumen der Leucorea in Wittenberg.

Nun möge man dem Seminarinhalt viele Attribute zuweisen – um „bekanntes und bewährtes“ aber drehte es sich sicherlich nicht. Ganz im Gegenteil setzten sich insgesamt 21 Studierende, unter ihnen einige interessierte Gasthörer, mit hochaktuellen, teils wenig beleuchteten und allesamt wissenschaftlich wie aber auch praktisch relevanten Problemen im Zusammenhang mit Internet-Plattformen auseinander. Dabei stand das Seminar unter dem Stern eines stetig wachsenden Einflusses von Plattformen wie Amazon, YouTube, Facebook & Co. nicht nur auf das tägliche Leben, sondern auch auf die rechtspolitischen Entwicklungen, wie sich im vergangenen Jahr zum Beispiel im Europäischen Parlament wieder einmal eindrucksvoll zeigte. Aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchteten die teilnehmenden Studierenden hierbei Fragen rund um die zivil- und immaterialgüterrechtliche Haftung von Plattformbetreibern über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Erwerbs positiver Kundenbewertungen bis hin zur kartellrechtlichen Einordnung des Sammelns von Nutzerdaten. Bei intensiven Diskussionen ist es den Teilnehmern gelungen, neuralgische Punkte aufzuspüren und gerade wenig beleuchtete Fragestellungen kreativen sowie innovativen Lösungsansätzen zuzuführen.

Den Abschluss dieser intensiven – und nicht zuletzt mit Temperaturen weit über 30 Grad auch glühend heißen – Tage bildete ein Vortrag des Kommunikationswissenschaftlers Stefan Herwig. Er schaffte es, in brisanter Prägnanz das Spannungsfeld zwischen Anonymität im Netz und Verifizierungspflichten für Nutzer darzustellen. An dieser Grundsatzentscheidung hänge vor allem, ob man Plattformbetreiber als Auffangmöglichkeit einer Haftung zuführen müsse oder nicht. Vor allem sei es aber, so Herwig, nicht möglich, bedingungslose Anonymität der Nutzer und Haftungsverzicht der Plattformbetreiber zusammenzuführen.

Das Seminar in der Leucorea, in deren Räumlichkeiten wir auch übernachteten, bot uns zudem die Möglichkeit, die Stadt Wittenberg zu erkunden und bei gemeinsamen Abendessen die angeregten Diskussionen weiterzuführen.

Insgesamt handelte es sich um ein sehr erfolgreiches und lohnendes Seminar, bei dem Studierende wie auch Mitarbeiter nicht zuletzt auch Gelegenheit hatten, mit der Leucorea den in Wittenberg gelegenen Teil unserer Universität kennenzulernen.

ELSA Vortrag "Die Plattform-Haftung nach Artikel 17"

24.06.2019: Am 24. Juni 2019 fand die von ELSA initiierte Veranstaltung „Die Plattform – Haftung nach Artikel  17“ statt, in der nicht nur die rechtlichen Aspekte und möglichen tatsächlichen Konsequenzen dieses Artikels von Prof. Dr. Malte Stieper näher beleuchtet worden sind, sondern auch eine Rückschau auf die dazu geführte öffentliche Debatte von Paul Konrad Lang und Konstantin Derfert erfolgte.

Spoiler: Artikel 17 ist nicht das Ende des freien Internets.

Podiumsdiskussion vom 6. Mai 2019

06.05.2019: Am 6. Mai 2019 fand erneut eine Podiumdiskussion an der MLU im Rahmen der Europawoche mit dem Titel „Digitale Gewitterwolken – (Wie) Sollte die EU Plattformen regulieren?“ statt. Den vollständigen Bericht dazu finden Sie unter dem Link:

https://europa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesvertretung/LV-Bruessel/Wochenspiegel/2019/19_19.pdf   

Festveranstaltung der MLU Halle-Wittenberg am 12. April 2019

12.04.2019: Für seine von Prof. Dr. Malte Stieper betreute Dissertation „E-Books im Urheberrecht. Kollision von Buchkultur und digitaler Wissensgesellschaft" ist Dr. Hannes Henke am 12. April 2019 mit dem Dorothea-Erxleben-Preis ausgezeichnet worden. Bereits im Februar hatte Dr. Henke für das Werk den Heinrich Hubmann Preis der VG Wort erhalten.
Der gesamte Lehrstuhl gratuliert ihm ganz herzlich zu diesem Erfolg!

https://www.campus-halensis.de/artikel/preisgekronte-juristische-analyse-zu-e-books/   

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