Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Experiment Europa

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Alle Studienplätze des Juristischen Bereichs
Alle Studienplätze Stand Februar 2023.pdf (83,1 KB)  vom 13.02.2023

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Das ERASMUS-Programm

ERASMUS+-Auslandsaufenthalt für Studierende der Juristischen Fakultät

Im Rahmen des ERASMUS+-Programms der Europäischen Union bietet die MLU jedem Studierenden die Möglichkeit, mehrere Semester im Ausland zu studieren. Unter dem Namen ERASMUS+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die Kooperationsprogramme bei den Hochschulen zusammengefasst.

Studierende des Juristischen Bereichs haben die Chance, ohne Verlust des Freischusses insgesamt 24 Monate an unseren Partnerfakultäten im Ausland zu verbringen.

Der Juristische Bereich unterhält Partnerschaften zu vielen Fakultäten in ganz Europa.

Warum ins Ausland gehen?

Ein Studienaufenthalt im Ausland ist für zukünftige JuristInnen nahezu unverzichtbar. Er steigert die Berufschancen um ein Vielfaches - nicht nur wegen der dort gewonnenen Sprachkenntnisse. Auch der Einblick in ein anderes Rechtssystem erweitert den Blick auf das Studium und führt zu einem tieferen Verständnis der deutschen Rechtskultur. Doch nicht nur innerhalb des Hörsaals sammelt man Erfahrungen, die unschätzbaren Wert für die persönliche Entwicklung haben: während des Auslandsstudiums trifft man Menschen aus ganz Europa, die ebenfalls die Chance ergriffen haben, diesen Schritt zu wagen. Nicht zuletzt wird man als AustauschstudentIn auch Teil einer anderen Kultur, die zu locken und manchmal zu verwundern weiß. Dies öffnet den Blick, erweitert den Horizont und bringt Einsichten mit sich, die einem sonst verwehrt geblieben wären.

Vorteile und Leistungen des ERASMUS-Programms

Neben der Beratung und Betreuung an Heimat- und Partneruniversität bietet das ERASMUS-Programm ein Teilstipendium. Die Stipendienhöhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land der Partnerfakultät. Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt: ca. 80 % der Gesamtsumme erhalten Studierende zu Beginn ihres Aufenthalts und die Restsumme nach ihrer Rückkehr und Abgabe eines Erfahrungsberichts. Zudem werden den ERASMUS+-StipendiatInnen alle Studiengebühren erlassen. Zur Finanzierung des Auslandsstudiums kann zusätzlich Auslands-BAföG beantragt werden. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist vergleichsweise unkompliziert und Studierende können sich relativ kurzfristig für ein Auslandsstudium entscheiden.

Die Bewerbungsfristen lauten wie folgt:

  • 1. Februar für das Wintersemester (und beginnendes Studienjahr)
  • 1. August für das Sommersemester

Studienleistungen

ERASMUS-Studierende nehmen an der Partneruniversität an Lehrveranstaltungen ihrer Wahl teil. Durch das erfolgreiche Ablegen einer fremdsprachigen Prüfung können Jurastudierende einen Schein zum Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz für ihr heimisches Jurastudium anerkannt bekommen. Wenn Jurastudierende gleichzeitig im Wirtschaftsrechtsstudiengang eingeschrieben sind, können sie sich nach Absprache mit dem Institut für Wirtschaftsrecht ebenfalls im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Im Ausland verbrachte Semester werden nicht auf die deutsche Studienzeit angerechnet. Es bleiben bei entsprechendem Nachweis des Bestehens von mindestens einer fremdsprachigen juristischen Prüfung pro Semester bis zu zwei Auslandssemester für den Freiversuch unberücksichtigt, sodass dieser ohne Einbußen an Vorbereitungszeit wahrgenommen werden kann.

Auskunft und Beratung

Zu allen Fragen im Zusammenhang mit Bewerbung und Organisation des Auslandsstudiums heißen wir euch im Erasmusbüro des Juristischen Fachbereichs im Zi. U.06 (Juridicum) während der Vorlesungszeit zu den Sprechzeiten oder in der vorlesungsfreien Zeit nach Absprache herzlich willkommen. Der Auslandsbeauftragte der Juristischen Fakultät ist Prof. Dr. Stephan Madaus.

Kontakt:

Anna Barfels und Annika Aumüller

Studentische Hilfskräfte

Erasmusbüro des Juristischen Bereichs

Raum U.06 – Juridicum

E-mail:

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