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Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht

Der Schwerpunktbereich „Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht“ umfasst Rechtsverhältnisse, die typischerweise durch Merkmale der Abhängigkeit gekennzeichnet sind. Das gilt besonders deutlich für das Arbeitsrecht als das Recht der abhängigen Arbeit, aber auch für das Verbraucherrecht, in dem sich Verbraucher und Unternehmer oft nur dem äußeren Anschein nach als gleichberechtigte Vertragspartner gegenüberstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Fallgestaltungen, in denen die „Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben“ typischerweise nicht oder nicht uneingeschränkt gewährleistet ist, mit dem Begriff der strukturellen Unterlegenheit gekennzeichnet, auf die die Zivilrechtsordnung reagieren und Korrekturen ermöglichen müsse. Das Sozialrecht gehört zwar zum öffentlichen Recht, ist aber auf der einen Seite in der Lebenswirklichkeit mit dem Recht der abhängigen Arbeit eng verknüpft (vor allem im Hinblick auf die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in den Bereichen der Arbeitsförderung und der Arbeitslosenversicherung). Auf der anderen Seite muss das Sozialrecht auch in Lebenslagen, die nicht unmittelbar mit Erwerbsarbeit verbunden sind, zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit schützend und fördernd eingreifen.

Als Pflichtfach umfasst das Arbeitsrecht das individuelle Arbeitsrecht (das Recht des Arbeitsverhältnisses) und das kollektive Arbeitsrecht (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Tarifautonomie, die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung) sowie in Grundzügen das arbeitsgerichtliche Verfahren. Im Sozialrecht stehen die Systematik des Sozialrechts sowie das Versicherungs- und Leistungsverhältnis im Mittelpunkt. Das Europäische Arbeitsrecht bringt als eigenständiges Teilgebiet des Pflichtprüfungsstoffs die weit vorangeschrittene Europäisierung des gesamten Arbeitsrechts zum Ausdruck. Die beiden Wahlbereiche greifen in Elementen das Spannungsverhältnis des Arbeits- und Soziallebens auf und erlauben die Schwerpunktsetzung im Sozial- und Verbraucherrecht auf der einen Seite oder im Unternehmensrecht auf der anderen Seite.

Übersicht gemäß §§ 11 ff. SPO

Veranstaltungen des Schwerpunktbereiches:
Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht

Pflichtbereich

  1. Arbeitsrecht II – Vertiefung (2 SWS)
  2. Sozialrecht I (1 SWS)
  3. Sozialrecht II – Leistungsrecht der Kranken- und Pflegeversicherungen (1 SWS)
  4. Europäisches, Internationales und Transnationales Arbeitsrecht (2 SWS)
  5. Rechtsdurchsetzung und Verfahren im Sozialrecht (1 SWS)
  6. Kolloquium zum Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht (2 SWS)
  7. Seminar zu einem Thema aus dem Schwerpunktbereich (2 SWS)

Wahlbereich

a) Sozial- und Verbraucherrecht

b) Arbeits- und Unternehmensrecht

Ansprechpartner

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